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Wann greift die Wahrheitspflicht?

 
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Maus
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 13.12.07, 10:26    Titel: Wann greift die Wahrheitspflicht? Antworten mit Zitat

Moin,

wie würde man folgendes Verhalten einschätzen wollen:

Ein Anwalt beantragt bereits das 3. Mal, jeweilig anberaumte Verhandlungstermine aufzuheben und zu verlegen mit der Begründung, er wäre urlaubsbedingt ortsabwesend. Diese Behauptungen entsprechen jedoch nicht den Tatsachen, der Anwalt ist nicht im Urlaub, sondern an seinem Schreibtisch (Winken). Augenscheinlich soll nur das Verfahren verschleppt werden (Verfahrenslauf seit März 2006, seither wurden auch 7 Fristverlängerungsanträge gestellt, alle wegen Urlaub Winken). Diesbezügliche Hinweise an das Gericht "verhallen" ungehört an der Tür zum Richterzimmer.

Wieviel verdient ein Anwalt eigentlich im Schnitt, dass 10 Urlaube im Jahr drin sind? Auf den Arm nehmen
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mwjm
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Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 13.12.07, 11:14    Titel: Re: Wann greift die Wahrheitspflicht? Antworten mit Zitat

Maus hat folgendes geschrieben::
Diesbezügliche Hinweise an das Gericht "verhallen" ungehört an der Tür zum Richterzimmer.

Man sollte es mit Luther halten und durch Schriftsatz ausdrücklich jedem Fristverlängerungs- und Terminverlegungsantrag unter Hinweis auf die Lüge (bitte nachweisen) entgegentreten. Falls der Richter dem wieder stattgibt, sollte sich die Ablehnung wegen Befangenheit unmittelbar anschließen.
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Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
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Maus
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 13.12.07, 12:08    Titel: Re: Wann greift die Wahrheitspflicht? Antworten mit Zitat

Hallo mwjm,

danke dir für deine Nachricht.
mwjm hat folgendes geschrieben::
Man sollte es mit Luther halten und durch Schriftsatz ausdrücklich jedem Fristverlängerungs- und Terminverlegungsantrag unter Hinweis auf die Lüge (bitte nachweisen) entgegentreten.

Das wird getan....erfolglos. Geschockt Sogar Schriftstücke (direkte Anschreiben an die Gegenseite unter Verletzung des Umgehungsverbotes in einer weiteren Verbundsache), verfaßt während des "Urlaubs" liegen dem Gericht vor, stoßen aber nur auf mäßiges bzw. Desinteresse.
Zitat:
Falls der Richter dem wieder stattgibt, sollte sich die Ablehnung wegen Befangenheit unmittelbar anschließen.

Ist mehrfach angedacht, nur was passiert, wenn der Richter tatsächlich erfolgreich abgelehnt wird? Einen anderen Richter für dieses Rechtsgebiet gibt es auf diesem Gericht nicht (es gibt nur 2 Richter). Wird dann an ein anderes Gericht verwiesen oder muss sich ein Strafrichter dann mit FamR "rumplagen"?

Bisher hoffte die klagende Partei immer noch und wollte das Verfahren nicht noch weiter verzögern (Klage ist von März 2006). Aber irgendwann ist auch mal gut. Böse
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mwjm
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Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 13.12.07, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Wie unparteiisch kann der Richter noch sein, wenn er die offensichtliche Prozeßverschleppung duldet? Was sagt denn der Geschäftsverteilungsplan zum Ersatzrichter?
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Maus
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 13.12.07, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

mwjm hat folgendes geschrieben::
Wie unparteiisch kann der Richter noch sein, wenn er die offensichtliche Prozeßverschleppung duldet?

Nicht nur duldet, selbst betreibt. Er ist so unparteiisch, dass er bei der letzten Verhandlung vor 8 Monaten feststellte, dass dem Beklagten eine SS-Frist von 4 Wochen zugestanden werden muss. Die klagende Partei habe schließlich mitgeteilt, sie habe "selbst zugestellt", so dass das Gericht sowohl das Original, als auch die begl. und einfache Abschrift in den Akten behielt (wurde dann im Termin überreicht). Auf die Frage, woraus das Gericht das Selbstzustellen schließt, kam die Antwort: Zitat: "Na steht doch hier, vorab per Telefax". Geschockt Das stand unter der Anschrift des Gerichts.

Oder so unparteiisch, dass er nach Schluss dieser mündlichen Verhandlung demonstrativ mit dem Beklagten und seinem Bevollmächtigten sitzenblieb, der klagenden Partei nebst Anwalt beim Verlassen des Saales zuschaute und eine Woche später SS in den anderen Verbundsachen an die klagende Partei zustellte, aus denen sich ergab, dass man sich "nach Verhandlung" offensichtlich noch nett unterhalten hatte. Es versteht sich von selbst, dass das nur SS waren, in denen es um das Recht des Beklagten geht, die Verfahren mit den Pflichten jähren sich wie gesagt nun dann das 2. Mal ohne nennenswerte Reaktionen. Außer... dass das Gericht vor 5 Monaten in einem Hinweis- und Auflagenbeschluss festgestellt hat, dass der Beklagte lügt, eine gesetzte Frist zur Stellungnahme allerdings dann wieder nur Schall und Rauch war, ihm noch schnell PKH bewilligt hat und der Anwalt nichts weiter tut, außer nach wie vor -erfolgreich- Terminsverlegungsanträge zu stellen. Ansonsten ist das Gericht völlig unparteiisch. lautes Lachen

Gut, dass das alles nur fiktiv ist. Stelle sich einer vor, so etwas gäbe es wirklich. Lachen

Zitat:
Was sagt denn der Geschäftsverteilungsplan zum Ersatzrichter?

Müßte ich in Erfahrung bringen, weiß ich so aus dem Stand gar nicht. Aber schlechter kann es nicht werden.

Danke dir.
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