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Verfasst am: 07.12.07, 01:15 Titel: Abbuchungsverfahren vom Fitness-Studio
X besucht ein FitnessStudio.
Der Monatsbeitrag wird wie vertraglich vereinbart zu beginn eines Monats (allerdings immer an einem anderen Tag) von seinem Konto abgebucht. Nun konnte der Beitrag an drei Monaten nicht abgebaucht werden, wiel das Konto überzogen war. X hat einige Tage später, als er wieder flüssig war, den Betrag manuell per Überweisung überwiesen.
Nun Verlangt das FitnessStudio 20% des Monatsbeitrags als Strafe dafür das der Betrag nicht abgebeucht werden konnte.
Ist das zulässig?
X hat im Vertrag den er unterschriben hat nur die Klausel gefunden
"§16 Der Mitgliedsbeitrag ist pünktlich zu Beginn der jeweiligen Laufzeit zu bezahlen"
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