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Verfasst am: 11.12.07, 09:55 Titel: Therapeuten/Trainer-Tätigkeit trotz DU
Ein Beamter ist aufgrund wirklich gravierender gesundheitlicher Einschränkungen (50% Beh.) dauernd dienstunfähig. Da er für seine angschlagene Gesundheit sehr viele Therapien macht überlegt er sich, ob er sich aufgrund seiner Erfahrungen zu einem Therapeuten/Trainer ausbilden lässt. (Privat und selbst bezahlt). Kann er als Seminarleiter bzw. Trainer Kurse geben? z.B. VHS oder über Vereine? Ist so etwas möglich? Diese Tätigkeit ist ja eindeutig anders als seine Beamtentätigkeit, die er leider auch beim besten Willen nicht mehr ausüben kann. Da die Versorgungsleistung recht gering ist, wären ein paar Euro Zubrot für einen Familienvater sehr willkommen. Wie werden dann die Einkünfte für die Versorgungsstelle ermittelt? Es gibt ja keine Gehaltsabrechungen bzw. Arbeitsverträge.
warum ist dem beamten denn sein dienst unmöglich, eine trainertätigkeit aber nicht? _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
Natürlich darf der Beamte im Ruhestand eine solche Tätigkeit ausüben. Bei Bekanntwerden der Tätigkeit (Anzeigepflicht bei der Versorgung zahlenden Stelle) muss er jedoch unter Umständen mit einer erneuten amtsärztlichen Untersuchung rechnen. Die Ermittlung des anrechnungsfähigen Erwerbseinkommens erfolgt bei einer selbständigen Tätigkeit über den Einkommensteuerbescheid. Alles weitere ist in § 53 BeamtVG geregelt.
Kann er als Seminarleiter bzw. Trainer Kurse geben?
Reaktivierungen gegen den Willen des Beamten sind sehr selten. Wenn sie passieren, handelt es sich um solche Fälle. _________________ Wer die Narren gegen sich hat, verdient Vertrauen.
Also zunächst mal handelt es sich hier um keinen Drückeberger, der sich auf Staatskosten ein schönes Leben als Freiberufler machen möchte. Alles in allem wäre es einem jungen Familienvater sicher lieber, gesund zu sein, seiner Familie finanziell ein gutes Leben zu ermöglichen und täglich seiner Arbeit (nach mühevollem hocharbeiten) nachzugehen. Mal ehrlich, wer hier würde gerne tauschen???
Die ehemalige Tätigkeit ist eine Tätigkeit bei der der Beamte auf Sehkraft, Gehör und Leistungsfähigkeit angewiesen ist. Nicht auf Fitness im allg. Sinne. Die DU wurde übrigens vom Dienstherren angestrebt. Da jederzeit mit OPs u. resultierenden, weiteren Einschränkungen gerechnet werden muss.
Eine amtsärztliche Untersuchung wäre problemlos möglich, da sich der Gesundheitszustand nicht mehr ändern bzw. bessern wir.
Was kann also der Dienstherr dagegen haben, wenn der Beamte in seinem Ruhestand sein durch zahlreiche selbst initiierte Therapieformen erlangtes Wissen an andere kranke oder behinderte Menschen weitergibt. Das kann er zum Einen Ehrenamtlich tun (was aber glaube ich auch meldepflichtig wäre) oder in zeitlich eingeschränkter Form an VHS oder im Verein. Dabei würde es sich ja um max. 2-3 Std / Woche handeln. Es geht hier nicht ums große Geld verdienen sondern um die rechtliche Absicherung eines willkommen Zubrots für eine finanziell nicht gerade gesegnete Familie.
Schließlich hat auch ein behinderter, kranker Beamter, der vom Dienstherrn nach getaner Leistung aufs Abstellgleis befördert wurde auch ein Anrecht auf ein Leben mit sinnvolleren Aufgaben als sich in Leserbriefen über die Rentenpolitik zu beschweren. Besonders junge Menschen mit einer schlechten Gesundheitsprognose sollten dennoch Perspektiven haben und nicht herumsitzen müssen und warten, bis man so alt ist, dass an der Rechtmäßigkeit des Rentnerdaseins nicht mehr gezweifelt wird.
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