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Unterlassungserklärung bei ungerechtfertigter Abmahnung

 
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rheinskorpion
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Anmeldungsdatum: 19.01.2005
Beiträge: 116

BeitragVerfasst am: 13.12.07, 23:54    Titel: Unterlassungserklärung bei ungerechtfertigter Abmahnung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

angenommen ein Kleingewerbetreibender erhält eine Abmahnung. Da dem Abgemahnten schnell klar wird, dass die unterstellte Rechtsverletzung tatsächlich vorliegt und er entsprechende Gerichtskosten fürchtet, unterschreibt er die beigefügte Unterlassungserklärung und zahlt die geforderten Anwaltkosten.

Erst danach fällt dem Abgemahnten auf, dass der Abmahnende nicht zur Abmahnung befugt war, weil dieser, zwar mit gleichen Artikeln handelnd, jedoch auf einem völlig anderen örtlichen Markt tätig ist.

Wie sieht es in diesem Fall bezüglich der abgegebenen Erklärung und gezahlten Kosten aus. Ist noch so etwas wie eine negative Feststellungsklage möglich und sinnvoll?

Danke und Grüße

Rheinskorpion
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BuGeHof
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 14.12.07, 17:21    Titel: Re: Unterlassungserklärung bei ungerechtfertigter Abmahnung Antworten mit Zitat

rheinskorpion hat folgendes geschrieben::
Wie sieht es in diesem Fall bezüglich der abgegebenen Erklärung und gezahlten Kosten aus.


Bedauerlich.

Im Falle einer mißbräuchlichen/unbefugten wettbewerbsrechtlichen Abmahnung eines eigentlich "echten" Wettbewerbsverstoßes will man die eigentlich "zu Unrecht" von den mit der Abmahnung befaßten Anwälten erbeuteten Zahlungen diesen belassen.

mbG
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 15.12.07, 16:06    Titel: Re: Unterlassungserklärung bei ungerechtfertigter Abmahnung Antworten mit Zitat

Hallo,

rheinskorpion hat folgendes geschrieben::
Wie sieht es in diesem Fall bezüglich der abgegebenen Erklärung und gezahlten Kosten aus.

es kommen grundsätzlich eine Anfechtung des Unterwerfungsvertrags und ein Anspruch auf Rückzahlung der Kosten aus ungerechtfertigter Bereicherung in Betracht.
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