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Sicher wird es viele interessierte Leser im Forum geben, die gerne wissen würden, wo absolut genau nachgelesen werden kann,wie eine Disziplinarbehörde ein Disziplinarverfahren im Gegensatz zur alten Disziplinarordnung be-/abarbeiten muß?
Ich denke z. B.
1. pers. Gespräch Vorgesetzter/Beamter mit Nennung der Vorwürfe und Folgen
2. Disziplinarverfügung
3. Anhörung
4. Einleitung der Vorermittlungen
5. neue Disziplinarverfügung?
6. Anhörung
7. "Urteil"? (Disziplinarmaßnahme)
8. ggfls. VerwG pp
Welche Formvorschriften muß die Disziplinarbehörde dringend beachten (z. B. Belehrung/Pers. d. Vertrauens)? Kann bei Mißachtung einer der Formvorschriften die Behörde "schiffbruch" erleiden? Welche Fehler kann eine Disziplinarbehörde machen und ihr zum Nachteil gereicht werden?
Dürfen seitens der Disziplinarbehörde x-beliebig viele dienstliche Verfehlungen "nachgebuttert" werden oder muss die Disziplinarbehörde sich zwingend an die Vorwürfe aus der ersten Disziplinarverfügung halten?
Herzlichen Dank für Ihre Mühe einer Stellungnahme. Auch zu Quellenangaben wären wir alle sehr dankbar.
Der Schelm
_________________ Nur Pessimisten können positiv überrascht werden.
Verlieren Sie niemals den Glauben an sich selbst !
(Und das sollten Sie sich auch von keinem Einreden lassen)
Ein Großteil deiner Fragen beantwortet sich durch einen selbstständigen Blick in das für den Beamten
verantwortliche Bundes- oder Landesdisziplinargesetz. Leider kann ich den Hinweis in deinem
Thread auf den Bund oder eines bestimmten Landes nicht finden !!!
Aber mal zum Inhalt: das riecht nach einer Komplettabhandlung im Disziplinarrecht...entweder will da jemand auf unsere Kosten ein Buch schreiben...oder genau selbiges sich einsparen...
Sorry, aber für derartig umfassende Fragen gibt es nunmal Fachliteratur...oder -vorlesungen.
MfG
Charly
Hallo Charly!
Sicher haben wir uns mit der Materie beschäftigt. Aber wenn Sie sich mit dem Disziplinarrecht/-gesetz schon einmal beschäftigt haben sollten, dann sollten Sie auch wissen, dass es nicht einfach zu lesen und zu verstehen ist.
Jemand, der von einem Diszi betroffen ist, wird in der Regel vom Dienstherrn alleine gelassen.
Welche Rechte er hat, welche Verfahrensweise seitens der Disziplinarbehörde richtig ist, wie man sich zur Wehr setzen kann pp; alles muss sich der Betroffene neben der starken psychischen Belastung selbst erlesen.
Weiter möchte ich mich zu Ihrem von mir als unhöflich verstandenem Kommentar nicht äußern.
Aber es könnte ja auch sein, dass Sie uns hier nicht im Dunkel stehen lassen und jetzt eine kompetente Stellungnahme zu unserem Anliegen präsentieren.
Welche Fehler werden denn z. B. durch eine Disziplinarbehörde gerne gemacht?
Dennoch wünsche ich allen Lesern hier eine besinnliche Vorweihnachtszeit und allen von einem Diszi betroffenen Beamten viel Kraft und Stärke, um alleine schon die Geduld der Warterei aufbringen zu können.
In diesem Sinne, _________________ Nur Pessimisten können positiv überrascht werden.
Verlieren Sie niemals den Glauben an sich selbst !
(Und das sollten Sie sich auch von keinem Einreden lassen)
Nachdem ich nunmehr den Hinweis auf deinen Wohnort gesehen haben und
geschlussfolgert habe, dass du vieleicht auch in HH arbeitest hier ein Link auf das LDG HH
Neben dem blanken Text auch noch mit konkreten Erläuterungen eines Anwaltes.Für
einen Laien vieleicht einfacher zu lesen. Vieleicht werden hier die meisten Fragen
beantwortet.
Wenn nicht, dann einfach noch mal im Forum versuchen und nicht de Ohren hängen lassen.
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