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Verfasst am: 11.12.07, 10:24 Titel: Kinderbetreuungskosten wegen Schulbesuch: absetzbar.
Hallo,
ich lese gerade EStG § 4f:
"Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung, die wegen einer Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen anfallen. ... Im Falle des Zusammenlebens der Elternteile gilt Satz 1 nur, wenn beide Elternteile erwerbstätig sind. ..."
Folgendes Szenario:
Ehemann arbeitet Vollzeit, Ehefrau besucht ganztägig eine Schule oder die Uni (es gibt auch sehr junge Mütter), muss deswegen das Kind betreuen lassen.
Können die beiden die Kinderbetreuung von der Steuer absetzen? Es sind ja nicht beide Elternteile "erwerbstätig".
Studium o.ä. stellt lt. BMF-Schreiben RZ 23 keine Erwerbstätigkeit dar..!
Jedoch handelt es sich hierbei um eine Ausbildung; somit können die Aufwendungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 8 EStG)
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