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Verfasst am: 11.12.07, 08:33 Titel: Mietvertrag mit ausgew. MwSt, Zeitpunkt der Zahlung
Hallo,
angenommen, ein Vermieter vermietet einen Laden an einen Unternehmer mit ausgewiesener MwSt.
Das heißt, der VM muß die MwSt immer ans Finanzamt abführen.
Normalerweise doch regelmäßig monatlich, korrekt?
Wenn nun der Unternehmer leider relativ schlechte Zahlungsmoral hat, einmal zahlt er erst am 15., mal am 29. eines Monats, mal zuwenig, aber gleicht irgendwann die Differenzen auch wieder aus.
Wann muß dann der Vermieter die MwSt abführen?
Erst wenn er sie selber erhält, oder immer monatlich, wie es eigentlich der Mietvertrag festlegt? _________________ Gruß
Jutta
kann sein, muss aber nicht sein !
Im Jahr der Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit und im Folgejahr monatlich;
danach weiterhin monatlich bei einer Steuerschuld für das vorjahr von mehr als 6136 Euro; bei einer Steuerschuld für das Vorjahr von 512 bis 6136 Euro Vierteljährlich;
Unter 512 Euro kann das FA auf die UST-Voranmeldungen verzichten!
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