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Rechtsanwaltskosten bei Amtspflichtsverletzung.

 
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walter_stierlitz1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.05.2007
Beiträge: 86
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 09.12.07, 10:31    Titel: Rechtsanwaltskosten bei Amtspflichtsverletzung. Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

angenommen eine Behörde weigert sich einen Antrag eines Bürgers zu bearbeiten. Der Bürger schaltet einen Rechtsanwalt ein und zahlt die RA-Kosten.
Später stellt es sich heraus, dass bei dieser Handlung der Behörde eine Amtspflichtsverletzung vorliegt (angenommen alle Voraussetzungen erfüllt) und der Antragssteller eine Amtshaftungsklage erhebt (Ersatz vom Vermögensschaden).
Frage: Sind diese RA-Kosten als Vermögensschaden erstattungsfähig?
Danke.


Zuletzt bearbeitet von walter_stierlitz1 am 09.12.07, 17:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.12.07, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Herr Stierlitz,

ja, auch vorgerichtliche Anwaltskosten können einen im Rahmen der Amtshaftung erstattungsfähigen Vermögensschaden darstellen, wenn a) die Einschaltung eines Rechtsanwalts erforderlich bzw. zweckmäßig war und b) lediglich Erstattungsansprüche nach den Kosten in der gesetzlichen Höhe geltend gemacht werden.

Übrigens "haken" Ihre Umlaute!

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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walter_stierlitz1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.05.2007
Beiträge: 86
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 09.12.07, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Lieber Herr Stierlitz,

ja, auch vorgerichtliche Anwaltskosten können einen im Rahmen der Amtshaftung erstattungsfähigen Vermögensschaden darstellen, wenn a) die Einschaltung eines Rechtsanwalts erforderlich bzw. zweckmäßig war und b) lediglich Erstattungsansprüche nach den Kosten in der gesetzlichen Höhe geltend gemacht werden.

Übrigens "haken" Ihre Umlaute!

Beste Grüße

Metzing

danke,
habe gehakt.
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