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Tadel/Klassenkonferenzen wegen Beleidgung/Meinungsäußerugen?

 
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PIfreak
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.12.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 08.12.07, 10:59    Titel: Tadel/Klassenkonferenzen wegen Beleidgung/Meinungsäußerugen? Antworten mit Zitat

Guten Morgen,
als allererstes mal Entschuldigung für den nicht gerade aussagekräftigen Titel... Mit den Augen rollen
Das liegt wohl daran, dass ich selbst nicht direkt daran beteiligt bin.
Dann zu meiner Frage:

Folgender Sachverhalt:

Mehrere Schüler des Berliner Gymasiums X sind auf [Link nicht erwünscht. Danke für die zukünftige Beachtung. Metzing] angemeldet.
Auf dieser Seite trägt man sich in der Regel mit Vor- und Nachnamen ein, um vielleicht von
früheren Klassenkameraden wieder gefunden zu werden.
Unter anderem kann man dort virtuelle Gruppen gründen und selbigen beitreten. Die Gruppennamen gehen dabei von
die "Simpsons-Fan"-Gruppe bis die " Ich-hasse-Frau-XXX"-Gruppe oder gar die "Herr YYY ist ein *****"-Gruppe.

Vor kurzem haben sich nun neugierige Lehrer der Schule X zu dieser Seite Zugang verschafft, was im übrigen laut Paragraph 2.1 der AGB strengstens verboten ist:
Zitat:
2.1 Voraussetzung einer Anmeldung bei Schüler-Portal [Name geändert] als Nutzer ist ein Mindestalter von zwölf (12) Jahren und die Eigenschaft als Schüler / Schülerin. [...]


Diese Lehrer haben nun sämtliche Schüler des Gymnasiums, die Mitglied lehrerfeindlicher Gruppen waren, der Schulleitung gemeldet, die schnell mit Schulverweisen, haufenweise Tadeln, Klassenkonferenzen (?) und sogar Anzeigen reagiert hat.

Jetzt frage ich mich:
Dass die Schule rechtliche Maßnahmen ergreift, kann ich nachvollziehen, aber darf die Schulleitung Schüler von der Schule verweisen und Tadel aussprechen? Diese Beleidigungen haben doch außerhalb der Schule stattgefunden...?

Wie ist denn da allgemein die rechtliche Lage?
Wie denken Sie darüber?


Schonmal vielen Dank,
PIfreak
_________________
PI = 3.1415926535897932384626433832795028841971693993751058209749445923078164062862089986280348253421170679...
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 08.12.07, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Plfreak,
Zitat:
Dass die Schule rechtliche Maßnahmen ergreift, kann ich nachvollziehen, aber darf die Schulleitung Schüler von der Schule verweisen und Tadel aussprechen? Diese Beleidigungen haben doch außerhalb der Schule stattgefunden...?
Die Schulleitung darf nur dann schulrechtliche Konsequenzen ergreifen, wenn die außerschulischen Aktivitäten das Schulleben beeinträchtigt haben. Wenn also z.B. auf dieser Internet-Seite ein tätlicher Angriff auf einen Lehrer abgesprochen worden wäre und dieser Angriff stattgefunden hätte, dann wäre das ein ausreichender Grund für einen sofortigen Schulverweis aller beteiligten Schüler.

Wenn es sich aber bei den Beleidigungen lediglich um Stammtischgeschwätz ohne praktische Auswirkungen auf das Schulleben gehandelt hat, die erst dadurch zu einem Thema an der Schule geworden sind, dass die Lehrer den virtuellen Stammtisch "ausgehoben" haben, dann hat die Schule sich absolut zurückzuhalten.

Ob bestimmte außerschulische Äußerungen das innerschulische Verhältnis beeinträchtigen, hängt natürlich vom Blickwinkel des einzelnen ab.

Und natürlich steht es jedem einzelnen Beleidigten frei, Strafantrag wegen übler Nachrede zu stellen.

Zitat:
Wie ist denn da allgemein die rechtliche Lage?

Schulgesetz Berlin
§ 62 Erziehungsmaßnahmen
§ 63 Ordnungsmaßnahmen


Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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PIfreak
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.12.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 15.12.07, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnelle, informative und hilfreiche Antwort. Smilie

Jetzt bin wieder ein bisschen schlauer.
_________________
PI = 3.1415926535897932384626433832795028841971693993751058209749445923078164062862089986280348253421170679...
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