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Verfasst am: 18.12.07, 14:27 Titel: T. unterhalt und Darlehenstilgung wie? und bei Zugewinn?
Hallo,
Ehepaar hat ein Mehrfam.Haus und Einkünfte aus V&V- während der Ehe angeschafft.
Aus bestimmten Gründen ist Ehemann alleine der Schuldner der Grundschulden.
Ehefrau trennt sich und erhält T. Unterhalt.
Ehemann muß den Schuldendienst alleine schultern.
Kann er Zins/Tilgung vom relevantnen Unterhalts- Bruttoeinkommen abziehen?
Bei Zugewinnausgleich würde er ja sonst bestraft. Seine Tilgungsleistung würde ja mit einfließen und zu 50% bewertet. Er mußte aber allein 100% schultern?
Wie geht das zusammen? _________________ Der Stein des Anstoßes ist meist nichts Anderes als ein Körnchen Wahrheit.
Zu beachten ist im Hinblick auf Zugewinn gegebenenfalls noch das sog. Doppelverwertungsverbot, also nicht Berücksichtigung beim Unterhalt und Zugewinn. Das ist aber im einzelnen umstritten und nicht ganz einfach zu klären; da sollte man sich beraten lassen.
ja, dass war doch was und das Bauchgefühl hat Ruh. Danke.
Zitat:
Zu beachten ist im Hinblick auf Zugewinn gegebenenfalls noch das sog. Doppelverwertungsverbot, also nicht Berücksichtigung beim Unterhalt und Zugewinn. Das ist aber im einzelnen umstritten und nicht ganz einfach zu klären; da sollte man sich beraten lassen.
_________________ Der Stein des Anstoßes ist meist nichts Anderes als ein Körnchen Wahrheit.
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