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Anwaltshonorar

 
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Stupsi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.12.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 10.12.07, 20:40    Titel: Anwaltshonorar Antworten mit Zitat

Hallo, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen?
Ich bin rechtschutzversichert und war wegen einer Mietsache bei einem Anwalt. Kurze Zeit später bekam ich Ärger mit einem Autokäufer und da ich keinen Verkehrsrechtschutz besitze, fragte ich den Anwalt per Mail, ob er diesen Fall auch übernehmen könnte. Es ging dabei gerade mal um eine Restzahlung in Höhe von 70 Euro für ein Fahrzeug, welche der Käufer nicht mehr zahlen wollte. Ich schrieb meinem Anwalt in einer Mail, dass er den Fall nur übernehmen möchte, wenn er sich sicher sei, dass keinerlei Kosten auf mich zukommen werden (diese Mail habe ich auch noch gespeichert). Mein Anwalt schrieb den Käufer daraufhin einen Brief, doch dieser antwortete nie. Daraufhin riet mir mein Anwalt, diesen Fall zu schließen, da er jetzt vor Gericht gehen müßte und ich dann einen Kostenvorschuß zu leisten habe. Also schlossen wir den Fall und mein Anwalt schickte mir seine Honorarrechnung in Höhe von knappen 55 Euro. Er meinte, da der Käufer sich nicht gemeldet hat, müßte ich diese Rechnung nun bezahlen. Meine Frage ist nun: Kann ich mich darauf berufen, dass ich meinem Anwalt, vor Aufnahme dieses Falles, extra eine Mail geschrieben habe, dass er den Fall nicht übernehmen soll, wenn irgendwelche Kosten auf mich zukommen oder muß ich seine Rechnung jetzt bezahlen? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
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mwjm
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 11.12.07, 07:18    Titel: Antworten mit Zitat

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Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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