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Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 13.12.07, 11:11 Titel:
ITFMS hat folgendes geschrieben::
Aber kann ich den direkt nach dem Abschluss "Bachelor of Laws" an der Fernuni Hagen, mich zum 1. Staatsexamen anmelden? Oder brauche ich da noch andere Qualifikationsnachweise?
Hi,
aktuell wohl nein, nach den JAG der einzelnen Bundesländer ist ein Studium der Rechtswissenschaften nötig. Gemeint ein Studium mit Ziel Staatsexamen. Zusätzlich ist für das "komplette" 1. StEX auch ein Schwerpunktstudium nötig, inwieweit hier bspw. der Master zum LLB als SP anerkannt wird ist ein großes Fragezeichen! Zusätzlich müsste mit dem Justizprüfungsamt geklärt werden, ob Scheine des LLB als große Übungsscheine anerkannt werden.
Es hilft nix, nachfragen ist Pflicht! Bzgl. der Dauer und Begrenzung: such dir ein Bundesland aus, welches zZt und demnächst KEINE Studiengebühren für Langzeitler anstrebt. Das grenzt zudem die Nachfragen bei den einzelnen JPA ein.
"bachelor" ist bislang nur der Berufstitel, mit dem ein Studiengang abschließt. Es sagt per se absolut nichts über den Inhalt des Studiengangs aus.
Für die Zulassung zum ersten Juristischen Staatsexamen ist vorbehaltlich allen anderen abr bislang in Jedem Bundesland nötig, dass man bestimmte *INHALTE* absolviert hat.
Das bedeutet nichts anderes, als dass man einen Studiengang mit einem Inhalt entsprechend der JAO/JAPO des jeweiligen Bundeslandes erfolgreich belegt haben muss und die erforderlichen Leiostungen erbracht haben muss.
Die buccerius law school verleiht für den Studiengang Rechtswissenschaften den bachelor genau wie andere Universitäten den Titel "Diplomjurist" dafür vergeben. Daraus ergibt sich aber im Hinblick auf die Zulassung zum Staatsexamen gar nichts - denn für dieses entscheidet allein, *Was* die Studenten in dem Studiengang studiert haben.
Der bachelor der Fernuni hagen genügt m.E. von den Inhalten hingegen bislang keiner JAO/JAPO. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 13.12.07, 11:40 Titel:
questionable content hat folgendes geschrieben::
Für die Zulassung zum ersten Juristischen Staatsexamen ist vorbehaltlich allen anderen abr bislang in Jedem Bundesland nötig, dass man bestimmte *INHALTE* absolviert hat.
Das bedeutet nichts anderes, als dass man einen Studiengang mit einem Inhalt entsprechend der JAO/JAPO des jeweiligen Bundeslandes erfolgreich belegt haben muss und die erforderlichen Leiostungen erbracht haben muss.
Nun ja, aber das wird nicht im Einzelfall geprüft, vielmehr gehen die einzelnen JAG davon aus, dass Studiengang Rechtswissenschaften gleichwertig sind. Bei der Zulassung wird ja nicht geschaut, welche Kurse welche Uni angeboten hat. Da wird knallhart typisiert. In Berlin wird das wie folgt gehandhabt (und ich denke andere BL sind da nicht anders):
§ 6 JAG
(1) Zur staatlichen Pflichtfachprüfung wird auf Antrag zugelassen, wer
1. mindestens zwei Jahre Rechtswissenschaft an einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland studiert hat,
2. in zwei der Antragstellung vorausgegangenen Semestern an einer Universität der Länder Brandenburg oder Berlin im Fach Rechtswissenschaft eingeschrieben war,
3. eine Zwischenprüfung nach der jeweils geltenden Zwischenprüfungsordnung des juristischen Fachbereichs einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland bestanden hat,
4. nach bestandener Zwischenprüfung mit Erfolg an universitären Lehrveranstaltungen mit Leistungskontrollen im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht teilgenommen hat,
5. mit Erfolg an einer universitären Lehrveranstaltung mit Leistungskontrolle in einem Grundlagenfach der Rechtswissenschaft teilgenommen hat,
6. einen Nachweis der Universität über den Erwerb von Schlüsselqualifikationen (§ 5 a Abs. 3 Satz 1 des Deutschen Richtergesetzes) erbringt und
7. eine dreimonatige praktische Studienzeit im In- oder Ausland absolviert hat.
Insoweit wird einfach vom Tatbestand Studium von 2 Jahren und bestimmte Scheine auf die Qualifikation ausgegangen. Es besteht also nur die Frage, ob im jeweiligen BL die 2 Jahre FU Hagen und deren LLB Scheine anerkannt werden. Das muss geklärt werden.
Btw: im übrigen sollte man sich nicht der Illusion hingeben Jura "nebenbei" zu studieren. Die Scheine kann man so schaffen, aber zur Examensvorbereitung ist meist schon ein 10h/Woche Job zu viel um es in einem Jahr zu schaffen. Ich kenne viele Examinierte, tendenziell ist 12 Monate ohne Nebenjob, 1,5-2 Jahre mit Jobs die Regel und wenn man in der Zeit noch Scheine machen will, dauerts noch länger.
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 17.12.07, 08:06 Titel:
dem Ausgangsfragesteller habe ich wie folgt per PN geantwortet:
Zitat:
Hallo,
Foren leben vom geben und nehmen, das vorweg. Man beantwortet Fragen, weil auch andere davon profitieren. Also wird archiviert. Wenn man das nicht will, sollte man das vorher deutlich machen, allerdings wird dann niemand antworten. Ich fühl mich von dir relativ verarscht. Wünschst die Beantwortung einer persönlichen Frage, mehrere machen sich einen Kopf und überlegen und dann willst du (nach scheinbar unangenehmen Ergebnis) alles löschen. Der Thread ist nun für Außenstehende nicht mehr nutzbar. Ich antworte allerdings nicht nur um dem Einzelnen eine Antwort zukommen zu lassen, sondern auch für weitere und künftig Interessierte.
Meld dich am besten noch schnell hier aus dem Forum ab, Antworten wirst du auf Fragen nicht mehr erhalten.
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