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Verfasst am: 11.12.07, 05:34 Titel: Wo ist der Gerichtsstand und wer trägt die Kosten?
Hallo,
angenommen eine Privatperson wird von einer Kanzlei wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt mit 1500 Euro Kostennote (dürfte ca. die fiktive Summe aus 50000 Euro Streitwert sein).
Die Privatperson nimmt Rechtsberatung in Anspruch und gibt eine modifizierte Unterlassungserklärung ab, lehnt aber die Kostennote komplett ab.
Die Kanzlei droht mit Klage, lässt dann aber lediglich einen Mahnbescheid über die Kostennote (diesmal als "Schadensersatz" bezeichnet) der Privatperson zustellen.
Die Privatperson legt Widerspruch ein.
Hierzu meine Fragen:
1) Hat die Kanzlei ev. Angst die Klage zu verlieren oder wie kann man dieses Vorgehen deuten?
2) Der Gerichtsstand ist dann beim Wohnort der Privatperson und nicht mehr bei dem Gericht wo die Kanzlei ursprünglich "klagen" wollte oder?
3) Kann der Richter den "neuen" Streitwert von knapp 1500 Euro anhand des überzogenen Ursprungstreitwerts von 50000 Euro vermindern?
4) Um was geht es dann vor Gericht eigentlich? Um die ursprüngliche Sache (Urheberrechtsverletzung) oder nur noch ob und in welcher Höhe die Kostennote beglichen werden soll? Oder wird geklärt, ob diese überhaupt berechtigt ist?
Die Privatperson hat ja extra die Kosten abgelehnt und den Widerspruch eingelegt, weil sie sich mit dem Vorwurf allgemein im Unrecht fühlt.
5) Angenommen die Privatperson "gewinnt" - wer zahlt dann die entstandenen Kosten für deren Rechtsberatung?
Verfasst am: 11.12.07, 07:46 Titel: Re: Wo ist der Gerichtsstand und wer trägt die Kosten?
jonas82 hat folgendes geschrieben::
1) Hat die Kanzlei ev. Angst die Klage zu verlieren oder wie kann man dieses Vorgehen deuten?
Angst wohl nicht, denn sonst würde nicht geklagt.
[quote="jonas82"]2) Der Gerichtsstand ist dann beim Wohnort der Privatperson und nicht mehr bei dem Gericht wo die Kanzlei ursprünglich "klagen" wollte oder?
Nein, in diesem Fall wohl eher hier.
jonas82 hat folgendes geschrieben::
3) Kann der Richter den "neuen" Streitwert von knapp 1500 Euro anhand des überzogenen Ursprungstreitwerts von 50000 Euro vermindern?
im Ergebnis kann er das.
jonas82 hat folgendes geschrieben::
4) Um was geht es dann vor Gericht eigentlich? Um die ursprüngliche Sache (Urheberrechtsverletzung) oder nur noch ob und in welcher Höhe die Kostennote beglichen werden soll? Oder wird geklärt, ob diese überhaupt berechtigt ist?
Es geht um die Frage, ob und in welcher Höhe P zum Schadensersatz verpflichtet ist. Dabei wird geprüft, ob a) eine Rechtsverletzung vorliegt, b) daraus ein Unterlassungsanspruch resultiert und c) mit welchem Gegenstandswert die Abmahnung erfolgen durfte.
jonas82 hat folgendes geschrieben::
5) Angenommen die Privatperson "gewinnt" - wer zahlt dann die entstandenen Kosten für deren Rechtsberatung?
Wer den Prozeß verliert, hat die Kosten im Umfange seines Unterliegens zu tragen. Allerdings hat derjenige, dem ein Kostenerstattungsanspruch zusteht, das Risiko des Schuldnerausfalls. Falls Sie auf die vorgerichtlichen Kosten von P anspielen: wenn P sich seiner Sache sicher ist, kann Widerklage gegen den Kläger erhoben werden. _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
1) Wenn die Kanzlei im Recht wäre, warum klagt sie dann nicht wie angekündigt sondern will "nur" ihre Kostennote?
2) Dein Link funktioniert leider nicht, mir wurde gesagt in so einem Falle wäre es das Amtsgericht der Privatperson. Meintest Du das Amtsgericht wo der Kläger (nicht Kanzlei) sind befindet?
...
5) Sozusagen wenn die Privatperson gewinnt, bekommt sie automatisch keine Kostenerstattung und müßte diese selber wiederrum einklagen?! Weil das 2 verschiedene Dinge sind und das Gericht immer nur 1 Sache behandelt?
Zuletzt bearbeitet von jonas82 am 11.12.07, 16:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
1) Wenn die Kanzlei im Recht wäre, warum klagt sie dann nicht wie angekündigt sondern will "nur" ihre Kostennote?
Wieso, was hat die Kanzlei den angekündigt? Wenn ich's richtig verstanden hab, geht's doch nur um die Abmahnkosten!?
jonas82 hat folgendes geschrieben::
2) Dein Link funktioniert leider nicht, mir wurde gesagt in so einem Falle wäre es das Amtsgericht der Privatperson. Meintest Du das Amtsgericht wo der Kläger (nicht Kanzlei) sind befindet?
Dann such doch einfach mal im Internet nach § 32 ZPO.
jonas82 hat folgendes geschrieben::
5) Sozusagen wenn die Privatperson verliert, bekommt sie automatisch keine Kostenerstattung und müßte diese selber wiederrum einklagen?! Weil das 2 verschiedene Dinge sind und das Gericht immer nur 1 Sache behandelt?
Wat? Das versteh ich überhaupt nicht. Wenn die Privatperson verliert, bekommt sie keine Kosten erstattet. Welche Kosten möchte sie dann noch erstattet haben?? _________________ Null Komma
***
nix
Wieso, was hat die Kanzlei den angekündigt? Wenn ich's richtig verstanden hab, geht's doch nur um die Abmahnkosten!?
Klage wegen Urheberrechtsverletzung - siehe oben.
Zitat:
Wat? Das versteh ich überhaupt nicht. Wenn die Privatperson verliert, bekommt sie keine Kosten erstattet. Welche Kosten möchte sie dann noch erstattet haben??
Meinte natürlich wenn sie gewinnt. Die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes sowie ev. noch Fahrtkosten zum jeweiligen Gericht usw.
Zitat:
§ 32
Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung
Für Klagen aus unerlaubten Handlungen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist.
Die Privatperson nimmt Rechtsberatung in Anspruch und gibt eine modifizierte Unterlassungserklärung ab
Oder hab ich was übersehen? Durch die UE hat sich die Angelegenheit doch erledigt!
jonas82 hat folgendes geschrieben::
Meinte natürlich wenn sie gewinnt. Die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes sowie ev. noch Fahrtkosten zum jeweiligen Gericht usw.
Sofern es sich um erstattungsfähige Kosten handelt, können diese später im Kostenfestsetzungsverfahren gegenüber der Gegenseite festgesetzt werden.
jonas82 hat folgendes geschrieben::
§ 32
Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung
Für Klagen aus unerlaubten Handlungen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist.
Also Amtsgericht der Privatperson, richtig?[/quote]
Ne, durch 32 ZPO soll ein anderes Gericht, als das am Wohnsitz der Privatperson zuständig "gemacht werden", eben das am Ort der Handlung (also der Urheberrechtsverletzung).
Ist denn die Privatperson noch rechtlich vertreten oder hat sie aus blosser Laune heraus Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt? _________________ Null Komma
***
nix
Nun die UE gibt man i.d.R. doch nur ab um eine EV zu vermeiden. Das heißt nicht das man mit dem Vorwurf einverstanden ist oder sich schuldig fühlt.
Zitat:
Ne, durch 32 ZPO soll ein anderes Gericht, als das am Wohnsitz der Privatperson zuständig "gemacht werden", eben das am Ort der Handlung (also der Urheberrechtsverletzung).
Wenn die Person in Stadt X die Handlung begangen hat, dann ist doch dort auch das Amtsgericht zuständig oder nicht? So liest sich das jedenfalls.
Wie sieht es bei Verkäufen im Internet aus? Wo ist da der Ort der Handlung? Doch auch wieder beim Wohnort des Verkäufers oder nicht?
Die fiktive Privatperson wird im Bezug auf den Widerspruch sicherlich rechtlich vertreten sein
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