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pigi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.03.2006 Beiträge: 33
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Verfasst am: 03.12.07, 10:25 Titel: Internet by call Einwahldaten vom Anbieter verändert, hoher |
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Hallo,
es richtet sich jemand eine DVÜ Verbindung für Internet by call ein. Bei der Eingabe der Einwahlnummer unterläuft ein Fehler
die Einwahlnummer ist zu lang daher falsch, vom Einwahlsystem wird die letzte Ziffer abgetrennt und der Verbraucher landet auf einer ihm unbekannten Nummer.
Auf der folgenden Tel.-Abrechnung der T-Com steht nun ein ganz anderer internet by call Anbieter mit ganz anderen Tarifen und einer anderen Einwahlnummer.
Anbieter benützt für diverse Tarife unterschiedlichen Zugangs- u. Kennwörter
nur die Einwahlnummer ist für alle Tarife identisch.
Ist es statthaft dass der Anbieter die Zugangsaten selbständig ändert?
um die unterschiedlichen Tarife anbirngen zu können?
Ich hoffe ich habe es nicht zu verwirrend aufgeschrieben.
B |
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WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
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Verfasst am: 03.12.07, 10:45 Titel: Re: Internet by call Einwahldaten vom Anbieter verändert, ho |
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| pigi hat folgendes geschrieben:: |
Ist es statthaft dass der Anbieter die Zugangsaten selbständig ändert?
um die unterschiedlichen Tarife anbirngen zu können?
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Sind das wirklich zwei Fragen?
M.E. kann der Anbieter seine Call-By-Call-Tarife nach Belieben ändern. Nutzt der Internetuser die Nummern und verlässt sich darauf, dass die Preise von vor einem Jahr auch heute noch gelten, ist das sein Problem.
Hier besteht seitens des Users die "Pflicht", sich zuvor über die Preise zu informieren. _________________ Null Komma
***
nix |
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pigi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.03.2006 Beiträge: 33
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Verfasst am: 03.12.07, 11:02 Titel: |
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Hallo,
natülich kann ein Anbieter seine Tarife nach seinem Geschmack ändern.
Darum ging es aber bei der Frage nicht.
Die Frage war:
darf der Anbieter die Einwahl-Kennwörter selbständig verändern.
denn, wozu dann Kenn- u. Passwort für Einwahl für versch. Tarife wenn der Anbieter sie verändert.
Das kann ja kein Nutzer feststellen, erst wenn die Rechnung kommt. |
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WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
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Verfasst am: 03.12.07, 11:07 Titel: |
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| pigi hat folgendes geschrieben:: |
Darum ging es aber bei der Frage nicht. |
Wenn du die Frage mal ordentlich formuliert hättest, wäre sie vielleicht auch genauer zu beantworten gewesen.
Aber das Prinzip bleibt:
Der Kunde muss sich erkundigen, welche Kosten die Einwahl mit den Zugangsdaten auslöst, da mit der Einwahl die Kosten des Anbieters akzeptiert werden. _________________ Null Komma
***
nix |
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pigi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.03.2006 Beiträge: 33
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Verfasst am: 03.12.07, 19:02 Titel: |
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Hallo noch einmal,
wenn der Kunde nicht weiß dass er eine falsche Nummer hat dann kann er erst beim Rechnungserhalt feststellen dass die Nummer falsch war und dass er bei einem ihm unerwünschten Internet by call Anbieter gelandet war..
Noch einmal meine Frage
ist es rechtens dass der Internet by call Anbieter Kennwort und Passwort ändert um so die eingehenden Einwahlen umzuleiten?
oder sie verschiedenen Tarifen zuzuordnen?
da weder Kennwort noch Passwort identisch mit seinen Kenn- u. Passwörtern war..
Das ist meine Frage. |
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WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
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Verfasst am: 03.12.07, 19:12 Titel: |
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| pigi hat folgendes geschrieben:: |
Das ist meine Frage. |
Und was ist meine Antwort:
| WayneInteressierts hat folgendes geschrieben:: | | Der Kunde muss sich erkundigen, welche Kosten die Einwahl mit den Zugangsdaten auslöst, da mit der Einwahl die Kosten des Anbieters akzeptiert werden. |
Aber es kann wirklich sein, dass ich die Fragen nicht verstehe.
Nochmal: Wenn ich mich heute bei dem Call-by-Call-Anbieter A auf der Internetseite nach den Tarifen erkundige und dabei herausfinde, dass ich mit der Einwahl Benutzername Guenstig und dem Kennwort guenstig für 0,01 € / Minute ins Internet komme, kann ich mich nicht darauf verlassen, dass das auch morgen oder in einem Monat oder in einem Jahr noch gilt. _________________ Null Komma
***
nix |
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pigi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.03.2006 Beiträge: 33
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Verfasst am: 04.12.07, 22:09 Titel: hier noch einmal meine Frage |
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| Zitat: | Noch einmal meine Frage
ist es rechtens dass der Internet by call Anbieter Kennwort und Passwort ändert um so die eingehenden Einwahlen umzuleiten?
oder sie verschiedenen Tarifen zuzuordnen?
da weder Kennwort noch Passwort identisch mit seinen Kenn- u. Passwörtern war.. |
Vielleicht liest ja noch jemand der mir auf meine Frage antwortet.
Danke schon einmal im Voraus. |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 04.12.07, 22:45 Titel: Re: Internet by call Einwahldaten vom Anbieter verändert, ho |
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| pigi hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
es richtet sich jemand eine DVÜ Verbindung für Internet by call ein. Bei der Eingabe der Einwahlnummer unterläuft ein Fehler |
Und bei wem liegt nun der Fehler, Aufgrund dessen die zu hohen kosten entstanden sind? Eigentlich beantworten sie sich die Frage doch schon selber.. _________________ Geist ist Geil! |
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pigi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.03.2006 Beiträge: 33
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Verfasst am: 11.12.07, 18:20 Titel: |
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Leider gab es auf meine Frage zwar Postings aber keine Antwort.
weiß bitte jemand bescheid bezüglich Kennwort und Passwort.
Kennwort und Passwort werden vom Anbieter vorgegeben.
| Zitat: |
Noch einmal meine Frage
ist es rechtens dass der Internet by call Anbieter Kennwort und Passwort ändert um so die eingehenden Einwahlen umzuleiten?
oder sie verschiedenen Tarifen zuzuordnen?
da weder Kennwort noch Passwort identisch mit seinen Kenn- u. Passwörtern war..
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Danke noch einmal für die Antworten. |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 11.12.07, 19:51 Titel: |
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Wenn kein dauerhafter Vertrag zustande kommt, sondern der Vertrag über die Einwahl geschlossen wird und zwar auch nur über die laufende Verbindung, dann sollte sich der Verbraucher erkundigen, ob sich die Konditionen geändert haben.
Deswegen sind sie mir noch die Antwort auf die Frage schuldig, inwiefern der Call by Call Anbieter für die Falscheingabe der Verbindungsdaten durch den Verbraucher verantwortlich ist (wie sie ja selbst geschrieben haben).. _________________ Geist ist Geil! |
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pigi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.03.2006 Beiträge: 33
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Verfasst am: 11.12.07, 21:36 Titel: |
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Der Anbieter ist natürlich nicht für die falsche Eingabe der Einwahlnummer verantwortlich.
Mich hat interessiert wie bindend Kennwort und Passwort sind da Kennwort und Passwort vom Anbieter vorgegeben werden
Wenn aber Kennwort und Passwort ebenso falsch eingegeben wurden wie die Einwahlnummer, mussten sie vom Anbieter umgeschrieben werden damit die Anrufe auf ANDERE (zwei verschieden) Anbieter umgeleitet werden konnten. |
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Randomtask Interessierter
Anmeldungsdatum: 05.10.2007 Beiträge: 6
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Verfasst am: 12.12.07, 11:37 Titel: |
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Häufig sind die Kombination Benutzername/Passwort bei CalByCall-Anbietern nur pro forma angegeben, damit der Kunde sich nicht fragt, was er in die betreffenden Felder bei der Einrichtung angeben muss, sie sind bei der einwahl irrelevant. Der Vertrag kommt bei der Einwahl zustande.
Hat z.B. Anbieter A die Tarife Tbillig und Tteuer mit unterschiedlichen Rufnummern und entscheidet jetzt Tbillig nicht mehr anbieten zu wollen, kann er auf beiden Rufnummern Tteuer schalten. Ein Kunde muss sich vor jeder Einwahl über den aktuellen Tarif erkundigen, deshalb heißt es ja CallByCall, Anruf-für-Anruf. |
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BuGeHof FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.03.2005 Beiträge: 2086
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Verfasst am: 12.12.07, 15:26 Titel: Re: Internet by call Einwahldaten vom Anbieter verändert, ho |
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| pigi hat folgendes geschrieben:: | es richtet sich jemand eine DVÜ Verbindung für Internet by call ein. Bei der Eingabe der Einwahlnummer unterläuft ein Fehler
die Einwahlnummer ist zu lang daher falsch, vom Einwahlsystem wird die letzte Ziffer abgetrennt und der Verbraucher landet auf einer ihm unbekannten Nummer. |
Statt z.B. der (gewollten) Anwahl der 1234567 des Anbieters A wird nach (versehentlichem) Eintippen von 12334567 eine (ungewollte) Verbindung zur (ungewollt um die letzte Ziffer -7- beschnittenen) Nummer 1233456 hergestellt.
| Zitat: | | Auf der folgenden Tel.-Abrechnung der T-Com steht nun ein ganz anderer internet by call Anbieter mit ganz anderen Tarifen und einer anderen Einwahlnummer. |
Klar. Es dürfte sich um den Anbieter B handeln, der unter der Nummer 1233456 Call-by-Call-Internet-Zugangsdienste anbietet.
| Zitat: | Anbieter benützt für diverse Tarife unterschiedlichen Zugangs- u. Kennwörter
nur die Einwahlnummer ist für alle Tarife identisch. |
Welcher Anbieter macht das - der bei der Einrichtung beabsichtigte A, oder der (ungewollt) angewählte B?
| Zitat: | Ist es statthaft dass der Anbieter die Zugangsaten selbständig ändert?
um die unterschiedlichen Tarife anbirngen zu können? |
??????
| Zitat: | | Ich hoffe ich habe es nicht zu verwirrend aufgeschrieben. |
Leider doch.
Es geht doch wohl um die Frage, ob die auf der T-Com-Rechnung mitaufgeführte Forderung des Anbieters B für die Erbringung von Internet-Zugangsdienstleistungen über die (ungewollt hergestellte Verbindung zur) Nummer 1233456, berechnet gemäß Tarif XY, berechtigt ist.
a) Grundsätzlich kann der Anbieter B den Tarif XY dem Kunden nur/erst dann berechnen, wenn er nachweist, daß der Kunde a) diese Tarife in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen konnte und b) mit der Geltung dieses Tarifs einverstanden war, was "eigentlich" stets der Anbieter als derjenige nachweisen müßte, der sich auf die Geltung dieses Tarifs beruft.
ABER: Auch wenn der Kunde die Anbieter-Tarife nicht zur Kenntnis nehmen konnte, so könnten sie trotzdem wirksam vereinbart worden sein, gemäß
§ 305a BGB
Auch ohne Einhaltung der in § 305 Abs. 2 Nr. 1 und 2 bezeichneten Erfordernisse werden einbezogen, ... die im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen veröffentlichten und in den Geschäftsstellen des Verwenders bereitgehaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ... in Verträge über Telekommunikations-, Informations- und andere Dienstleistungen, die unmittelbar durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln und während der Erbringung einer Telekommunikationsdienstleistung in einem Mal erbracht werden, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der anderen Vertragspartei nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten vor dem Vertragsschluss zugänglich gemacht werden können, wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
Anbieter B bräuchte also 'nur' nachzuweisen, daß er seine AGB im BNetzA-Amtsblatt veröffentlicht hatte, damit sie wirksam werden. Er muß jedoch weiterhin nachweisen, daß der Call-by-Call-Kunde sein Einverständnis mit deren Geltung erklärt hatte. Eine solche (schlüssige) Einverständnis-Erklärung wird der Anbieter dadurch belegen können, daß er eine bewußte und gewollte Einwahl auf der entsprechenden Nummer nachweist.
Sofern es die Umstände rechtfertigen, darf ein Call-by-Ball-Zugangsanbieter darauf vertrauen, daß in einer erfolgten Anwahl eine bewußte und gewollte Äußerung des Willens zum Ausdruck kommt, gerade durch diesen bestimmten Zugangsanbieter die Zugangs-Dienstleistungen erbracht zu bekommen, und darf deshalb auf Grundlage dieser Bestellerklärung vertragserfüllend tätig werden, auch wenn seine Nummer versehentlich/ungewollt angewählt worden war.
Sofern der Anbieter jedoch absichtlich nutzerverwirrend agiert, wird er sich meines Erachtens nicht (mehr) auf ein schutzwürdiges Vertrauen in eine willensmängelfrei ( = bewußt und gewollt) erfolgte Einwahl berufen können.
| Zitat: | | M.E. kann der Anbieter seine Call-By-Call-Tarife nach Belieben ändern. |
Klar. Der Anbieter muß nur nachweisen, daß die jeweiligen Tarife Bestandteil des jeweiligen Call-by-Call-Vertrags geworden sind.
Genaugenommen handelt es sich bei den Tarifen/Preisen von Dienstleistungen nicht um AGB, sodaß die (erleichterten) Einbeziehungsbestimmungen gemäß § 305a BGB ( Veröffentlichung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur) eigentlich nicht anwendbar sind.
mbG |
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pigi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.03.2006 Beiträge: 33
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Verfasst am: 13.12.07, 09:34 Titel: |
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Vielen Dank,
das war wirklich eine gute und verständliche Erklärung, sehr Hilfreich und vor allem auf die Frage bezogen..
ich habe mich jetzt einmal im Netz umgesehen und ich habe festgestellt dass es tatsächlich Interney by call Anbieter gibt die für unterschiedkliche Tarife EINE Enwahlnummer, aber verschiedene Kenn- und Passwörter verwenden.
Beim Telefonieren bemerkt der Kunde zumindest gleich wenn er eine falsche Nummer gewählt hat, beim Internet fällt das erst bei der nächsten Rechnung auf.
LG |
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wingvan Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.12.2007 Beiträge: 13
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Verfasst am: 13.12.07, 16:03 Titel: |
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Ja vollkommen richtig. Einwahlnummern bei Internet by call sind für alle frei. da spielen Benutzername und Kennwort keine Rolle. man bekommt auch ohne eine verbundung.
kann man übrigends einfach test, in dem man mit dem telefon die einfahlnummer anruft. wenn man da das trägersiganl hört (Pfeifen und rauschen wie beim Fax) hat man auch schon eine verbindung, ohne das man ein passwort oder einen benutzernamen eingeben müsste. |
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