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xmas
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Anmeldungsdatum: 11.12.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.12.07, 18:04    Titel: Fitness-Studio Antworten mit Zitat

Guten Abend Zusammen!

folgender Sachverhalt:

Es beginnt mit einem Wohnortwechsel/Arbeitsstelle einer Person A zum 1.7.2005.

Im Juli 05 rief Person A in seinem Fitness-Studio an, wo das nächste Studio der Kette läge.
Über 70 km entfernt.

Also musste Person A kündigen, teilte dies im gleichen Telefonat mit. Wegen Arbeitsstelle/Umzug sei laut Studio-Mitarbeiter ausreichend zur Kündigung den Arbeitsvertrag nachzufaxen. Dies tat Person A, erhielt jedoch längere Zeit keine Rückmeldung. Stattdessen weitere Versuche von seinem Konto abzubuchen.

Person A rief erneut dort an. Man sagte es läge keine Kündigung vor. Person A verschickte nochmals den Arbeitsvertrag plus formlose Kündigung per Fax. Wieder keine Bestätigung. Es folgten mehrere Telefonate. Person A bestand auf eine schriftl. Rückmeldung.

Es kam ein Schreiben in dem man Person A mitteilte, dass keinen Antrag auf Mitgliedschaftspause bzw. Ruhezeit (?????) vorläge.

Im nächsten Tel. wies Person A nochmals ausdrücklich daraufhin, dass er gekündigt habe und bat gründlich! zu suchen.

Darufhin, im Schreiben vom 20.10.05, teilte man mit, die Kündigung doch erhalten zu haben, allerdings mit dem Zusatz "...und bestätigen hiermit den fristgerechten Austritt zum 28.02.2006." (???)

Es folgten weitere Telefonate, Person A wandte sich an die mittlerweile vom Studio eingeschalteten Rechtsanwälte und Inkasso, und verschickte auch dorthin sämtliche Schriftstücke und den Sendebericht der Kündigung am 10.05.06 per Fax.

Zunächst nichts.
Im August 2006 erneute Forderungen und Drohungen durch Inkasso.

Person A verschickte abermals sämtliche Schriftstücke und seine ausführliche Darstellung des Sachverhaltes an das Fitness-Studio sowie deren Anwälte, diesmal per Einschreiben, und forderte eine adäquate schriftliche Stellungnahme, warum die ausserordentliche Kündigung nicht akzeptiert wurde.

Wieder lange nichts.
am 7.12.(mittlerweile 2007) ein kurzer Brief von den Anwälten an Person A:

"Ich zeige an, das ich hiesige Angelegenheit übernommen habe. [...] Ihr Schreiben vom 22.08.2006 liegt mir nunmehr vor. Sie haben mit meiner Kundin einen 12-Monatsvertrag abgeschlossen. Ihre Kündigung bewirkte allenfalls, dass der Mitgliedsvertrag zum Ende der Erstlaufzeit beendet wird.
Ich habe sie daher zur Vermeidung gerichtl. Zwangsmassnahmen aufzufordern den Betrag von 255 Euro bis spätestens 16.12.07 auf mein Konto einzubezahlen. [...]"


Wie sieht hier die allg. Rechtslage aus und was sind eventuell allgemeine nützliche Verhaltensregeln?

merci vielmals für eure beteiligung!

xmas
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KurzDa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 12.12.07, 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Über 70 km entfernt.
Damit liegt nach Rechtsprechung ein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 314 BGB vor.

Zitat:
Also musste Person A kündigen, teilte dies im gleichen Telefonat mit. Wegen Arbeitsstelle/Umzug sei laut Studio-Mitarbeiter ausreichend zur Kündigung den Arbeitsvertrag nachzufaxen. Dies tat Person A, erhielt jedoch längere Zeit keine Rückmeldung. Stattdessen weitere Versuche von seinem Konto abzubuchen.
War denn eine mündliche Kündigung laut AGB möglich? Wenn nicht, so hat die telefonische Kündigung einen Formmangel und wäre unwirksam.

Zitat:
Person A verschickte nochmals den Arbeitsvertrag plus formlose Kündigung per Fax.
Wurde außerordentlich gekündigt, d.h. explizit wegen dem Umzug? Eine Telefax ist immer noch keine schriftliche Form - ein Fax ist lediglich Textform.

Zitat:
Es kam ein Schreiben in dem man Person A mitteilte, dass keinen Antrag auf Mitgliedschaftspause bzw. Ruhezeit (?????) vorläge.
Wie auch - wurde ja schließlich nicht beantragt.

Zitat:
Darufhin, im Schreiben vom 20.10.05, teilte man mit, die Kündigung doch erhalten zu haben, allerdings mit dem Zusatz "...und bestätigen hiermit den fristgerechten Austritt zum 28.02.2006." (???)
Wenn per Fax nur gekündigt wurde, jedoch nicht außerordentlich, d.h. fristlos, dann richtet sich die Kündigung, sofern kein Formmangel vorliegt, nach der vertraglichen Kündigungsfrist.

Zitat:
Person A verschickte abermals sämtliche Schriftstücke und seine ausführliche Darstellung des Sachverhaltes an das Fitness-Studio sowie deren Anwälte, diesmal per Einschreiben, und forderte eine adäquate schriftliche Stellungnahme, warum die ausserordentliche Kündigung nicht akzeptiert wurde.
Durch die Zustellung per Einschreiben wurde einerseits Schriftform, andererseits ein sicherer Zugang bewerkstelligt. Die Kündigung zu diesem Termin ist also wirksam. Wurde denn hier außerordentlich gekündigt?

Zitat:
"Ich zeige an, das ich hiesige Angelegenheit übernommen habe. [...] Ihr Schreiben vom 22.08.2006 liegt mir nunmehr vor. Sie haben mit meiner Kundin einen 12-Monatsvertrag abgeschlossen. Ihre Kündigung bewirkte allenfalls, dass der Mitgliedsvertrag zum Ende der Erstlaufzeit beendet wird.
Ich habe sie daher zur Vermeidung gerichtl. Zwangsmassnahmen aufzufordern den Betrag von 255 Euro bis spätestens 16.12.07 auf mein Konto einzubezahlen. [...]"
Der Anwalt ist jedenfalls der Meinung, dass nur ordentlich gekündigt wurde. Wahrscheinlich hat sich der Vertrag zwischen den Kündigungsversuchen laut AGB um ein weiteres Jahr verlängert. Der Vertrag wurde also zur nächsten vertraglichen Kündigungsmöglichkeit gekündigt - jedoch wieder nicht fristlos. Inwieweit man durch Auslegung eine außerordentliche Kündigung annehmen kann, hängt vom Wortlaut ab.

Grüße
KurzDa
_________________
Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

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