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Seiteneinstieg Lehramt NRW

 
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Ceef
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.01.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.01.08, 21:27    Titel: Seiteneinstieg Lehramt NRW Antworten mit Zitat

Hallo!

Es geht um die Anerkennung meines Magisterabschlusses als 1. Staatsexams Gymnasium/ Gesamtschulen NRW. Germanistik wurde anerkannt, doch in Sportwissenschaft fehlen mit sechs sportpraktische Prüfungen. Nun muss ich Stellung nehmen!
Bitte um Hilfe!
Danke
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 18.01.08, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Könntest du bitte die Frage etwas präzisieren? Ich verstehe nicht, was du wissen willst. "Seiteneinstieg" kannst du als bekannt voraussetzen.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 19.01.08, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

Folgendes per PN
Ceef hat folgendes geschrieben::
Hallo!

Wie gesagt, ein Studienfach wurde vom Prüfungsamt anerkennt fürs Lehramt. Ich muss mich jetzt rechtfertigen, warum auch Sportwissenschaft anerkannt werden soll und würde das gerne recht juristisch formulieren bzw. es natürlich schaffen, den Seiteneinstieg ermöglicht zu bekommen.
Mir fehlen sportpraktische Prüfungen 6 an der Zahl, Theorie reicht aus...

Ceef hat folgendes geschrieben::
Hallo!
[...] ich kann meinen Eintrag weder editieren noch beantworten....

Vermutlich geht es jetzt um die Bewerbung zum Schuljahresbeginn 2008/2009. Meine Erfahrung: Fehlende Prüfungen werden bei Bewerbung für den Quereinstieg an öffentlichen Schulen nicht akzeptiert. Wenn man allerdings glaubhaft machen kann, dass die fehlenden Prüfungen bis zu den Sommerferien (z. B.) noch "nachgeliefert" werden können, hat man eine gewisse Chance, doch noch als Bewerber akzeptiert zu werden.
Hier heißt es:
Zitat:
Wenn lediglich Teile von Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt werden können, sind weitere Studienleistungen für den Erwerb der Ersten Staatsprüfung zu erbringen.


Zuständig ist das jeweilige Prüfungsamt (Bezirksregierung). Zum Nachlesen: KLICK.
_________________
mitternächtliche Grüße.


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