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YY ( gewerblich, Autohaus ) bietet über Internetbörsen Fahrzeuge an.
XX ( privat ) hat Interesse an einem Fahrzeug.
XX möchte sein gebrauchtes Fahrzeug in Zahlung geben. YY bietet dafür Summe X, unter Vorbehalt einer technischen Überprüfung. XX möchte den Restbetrag vielleicht bar bezahlen oder finanzieren.
YY bespricht mit XX eine mögliche Abholung des Fahrzeugs zwischen Weihnachten und Neujahr. XX bittet YY um Zusendung pers.Unterlagen, um vorab eine Bankfinanzierung zu klären. Nach der abgeklärten Bankfinanzierung wollte XX die Kaufverträge zusenden, damit YY gegenzeichnet und zurückschickt.
Da sich YY über 1 Woche lang nicht meldet oder Unterlagen zuschickt, verkauft YY dieses Fahrzeug weiter. XX seinerseits bucht für das Datum der Abholung einige Hotelübernachtungen, da er eine große Fahrtstrecke hat, und das ganze mit einem Familienurlaub verbinden will.
Ist hier ein Kaufvertrag zustande gekommen ?
XX will sich jetzt ein vergleichbares Auto kaufen, und die Mehrkosten von YY einklagen.
YY bietet dafür Summe X, unter Vorbehalt einer technischen Überprüfung.
Zitat:
YY bespricht mit XX eine mögliche Abholung des Fahrzeugs zwischen
Zitat:
XX bittet YY um Zusendung pers.Unterlagen, um vorab eine Bankfinanzierung zu klären.
Zitat:
Da sich YY über 1 Woche lang nicht meldet oder Unterlagen zuschickt
also, nach deisen ganzen "könnte, würde, möchte vielleicht" ist aus meienr sicht kein kaufvertag zustande gekommen.
und selbst wenn:
XX müßte diesen kaufvertrag erstmal beweisen können... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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