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Mündlicher Kaufvertrag ? Rechtsgültig ?

 
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Fridosw
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 13.12.07, 14:42    Titel: Mündlicher Kaufvertrag ? Rechtsgültig ? Antworten mit Zitat

Folgender rein fiktiver Sachverhalt:

YY ( gewerblich, Autohaus ) bietet über Internetbörsen Fahrzeuge an.

XX ( privat ) hat Interesse an einem Fahrzeug.

XX möchte sein gebrauchtes Fahrzeug in Zahlung geben. YY bietet dafür Summe X, unter Vorbehalt einer technischen Überprüfung. XX möchte den Restbetrag vielleicht bar bezahlen oder finanzieren.

YY bespricht mit XX eine mögliche Abholung des Fahrzeugs zwischen Weihnachten und Neujahr. XX bittet YY um Zusendung pers.Unterlagen, um vorab eine Bankfinanzierung zu klären. Nach der abgeklärten Bankfinanzierung wollte XX die Kaufverträge zusenden, damit YY gegenzeichnet und zurückschickt.

Da sich YY über 1 Woche lang nicht meldet oder Unterlagen zuschickt, verkauft YY dieses Fahrzeug weiter. XX seinerseits bucht für das Datum der Abholung einige Hotelübernachtungen, da er eine große Fahrtstrecke hat, und das ganze mit einem Familienurlaub verbinden will.

Ist hier ein Kaufvertrag zustande gekommen ?
XX will sich jetzt ein vergleichbares Auto kaufen, und die Mehrkosten von YY einklagen.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 13.12.07, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
YY bietet dafür Summe X, unter Vorbehalt einer technischen Überprüfung.


Zitat:
YY bespricht mit XX eine mögliche Abholung des Fahrzeugs zwischen


Zitat:
XX bittet YY um Zusendung pers.Unterlagen, um vorab eine Bankfinanzierung zu klären.


Zitat:
Da sich YY über 1 Woche lang nicht meldet oder Unterlagen zuschickt


also, nach deisen ganzen "könnte, würde, möchte vielleicht" ist aus meienr sicht kein kaufvertag zustande gekommen.

und selbst wenn:
XX müßte diesen kaufvertrag erstmal beweisen können...
_________________
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