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Deutsch als Unterrichtssprache - Fremsprachverbot zulässig?

 
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Holger 2.0
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.04.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 12.12.07, 19:55    Titel: Deutsch als Unterrichtssprache - Fremsprachverbot zulässig? Antworten mit Zitat

Guten Tag,
ich finde einfach keine zufriedenstellende Lösung für folgendes Problem:
In einer vollzeitschulischen Berufsschulklasse von 25 Schülern lernen 10 Schüler mit russischem Migrationshintergrund.
Ihre Deutschkenntnisse reichen von gut bis kaum vorhanden.
(Förderunterricht wird angeboten, aber kaum wahrgenommen.)
Diese Schüler unterhalten sich im Unterricht privat auf Russisch, aber erklären sich auch Unterrichtsinhalte gegenseitig auf Russisch.
Seitens der anderen Schüler häuften sich massive Klagen, sie fühlten sich dadurch gestört. Schwerwiegender ist jedoch: diese Schüler trainieren durch das Beibehalten der russischen Sprache als Sprache innerhalb ihrer Gruppe auch nicht ihre Deutschkenntnisse, was ihre Berufschancen definitiv nachhaltig verschlechtert.

Alle russischen Schüler haben nun eine Vereinbarung unterzeichnet, in der sie sich zur Einhaltung von Deutsch als Unterrichtssprache verpflichten. Diese Verpflichtung wird jedoch von ihnen nicht eingehalten. Nun sollen weitere Schritte überlegt werden, um seitens der Lehrerschaft die Verwendung des Deutschen zu forcieren und bei Nichtgebrauch gff. disziplinarische Konsequenzen zu beschließen. Soweit die Umstände.

Meine Ansicht als Lehrer:
Unterrichtssprache ist nicht Privatsprache. Das Erzwingen von ausschließlich deutschem Sprachgebrauch verstößt doch wohl sicher gegen Persönlichkeitsrechte.
Unterrichtsfragen und Aufgaben, die in Gruppen/Paaren im Unterricht gelöst werden sollen, müssen auf Deutsch besprochen werden, um berufliche Fähigkeiten zu erlangen. Private Fragen, schnelle Erläuterungen von Unterrichtsstoff untereinander können aber doch problemlos in Russisch geschehen. (Lieber eine 20sekündige Erklärung auf Russisch von Schüler zu Mitschüler, der es dann versteht und auf Deutsch beantworten kann als 5 Minuten Deutsche Erklärung ohne Verständnis des Schülers).

Andere Ansichten im Kollegium: der Unterricht ist komplett auf Deutsch zu gestalten (sofern kein Fremdsprachenunterricht stattfindet, ist klar), lediglich Privatgespräche in der Pause bleiben ohne "Sprachzwang".

Ich bin nun unsicher: einerseits gibt es Beispiele von Schulen mit sehr hohem Migrationsschüleranteil, wo Deutsch auch als Pausensprache festgelegt wurde. Das scheint auch keinen Bürgerrechtler zu stören.
Andererseits halte ich es für unvertretbar, Schülern nichtdeutscher Herkunft die Herkunftssprache im Unterricht völlig zu verbieten. Für mich ist das diskriminierend.
Wie ist das bei Sprachkursen im Ausland, wird da auch verboten, Herkunftssprache zu sprechen, wenn z.B. drei Deutsche zusammenkommen?

Weiterhin stärkt zwar Russisch den Gruppenzusammenhalt, erschwert aber die ohnehin schwierige Integration der Schüler in den Klassenverband.
Sicherlich wäre es einfacher, wenn Schüler mit Migrationshintergrund einsehen würden, dass sei nur mit guten Deutschkenntnissen jemals die Chance haben, im Inland eine Lehrstelle zu finden oder einen Beruf. Wenn sie, begleitet von den Lehrern, sukzessive von Russisch auf Deutsch umstellen würden. Aber das findet nur wenig spürbar statt.
Fazit: Für Pro und Kontra gibt es also viele Argumente.

Was mich nun sehr interessieren würde, wären rechtlich fundierte Ansichten und Erfahrungsberichte:
Welche rechtlichen Grundsätze sind in diesem Fall zu beachten?
Was wäre eine rechtlich saubere und praktikable Herangehensweise, wenn Einsicht und Kompromiss nicht in Aussicht sind?
Ist es wirklich machbar, einen generellen "Deutscherlass" für den Unterricht zu geben?
Sind die geschlossenen Vereinbarungen mit den Schülern, ausschließlich Deutsch zu sprechen" rechtlich bindend und Nichteinhaltung dann auch tatsächlich disziplinarisch zu ahnden? (Verweis für Nichteinhaltung der Verpflichtung, Deutsch zu sprechen???)

Für jeden Hinweis dankbar ist

Holger
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John Robie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 12.12.07, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Holger!

Zitat:
mit russischem Migrationshintergrund


Politisch korrekte Formulierungen vernebeln. Daher eine konkrete Frage: Sind es deutsche Einwanderer aus Russland, deren Deutschkenntnisse eher rudimentär sind und die daher den bequemen Weg gehen, sich auf Russisch zu unterhalten?

Zitat:
Andererseits halte ich es für unvertretbar, Schülern nichtdeutscher Herkunft die Herkunftssprache im Unterricht völlig zu verbieten.


Oder sind es Russen?

Die Beantwortung dieser Fragen ist für die Argumentation gegenüber den Betroffenen wichtig.

Zitat:
Was mich nun sehr interessieren würde, wären rechtlich fundierte Ansichten und Erfahrungsberichte:


Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, aber warum ist Ihnen die Rechtsposition so wichtig? Weil Sie die Folgen von "Fehlverhalten" fürchten? Gibt es konkrete Anhaltspunkte, dass solche drohen?

Zitat:
(Förderunterricht wird angeboten, aber kaum wahrgenommen.)


Logisch: Warum Deutsch lernen, wenn man sich auch so durchwursteln kann?

Zitat:
Andere Ansichten im Kollegium: der Unterricht ist komplett auf Deutsch zu gestalten (sofern kein Fremdsprachenunterricht stattfindet, ist klar), lediglich Privatgespräche in der Pause bleiben ohne "Sprachzwang".


Das bringt kurzfristig Nachteile, denn was wegfällt ist: "Lieber eine 20sekündige Erklärung auf Russisch von Schüler zu Mitschüler, der es dann versteht und auf Deutsch beantworten kann als 5 Minuten Deutsche Erklärung ohne Verständnis des Schülers".

Langfristig werden jedoch die Entwicklungsmöglichkeiten dieser Schüler erheblich verbessert.

Bye
-John
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Holger 2.0
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.04.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 12.12.07, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo John, danke für die rasche Antwort!

Zur Herkunft: es sind (jungerwachsene) Kinder russischer Einwanderer, die zu 80% Deutsch auf einer Alltagsebene verständlich beherrschen, mit der Fachsprache ihrer derzeitigen beruflichen Ausbildung nicht gut zurechtkommen. Ob die Eltern in jedem Fall Russen sind oder Russlanddeutsche, weiß ich auf Anhieb nicht.

Warum ist mir die Rechtsposition so wichtig?
Nun, es werden auf der Konferenz sicherlich Ideen und konkrete Maßnahmen diskutiert. Es wäre mir lieb, wenn ich wüsste, was nun rechtlich vertretbar ist oder nicht. Und das wiederum erfährt man im Grunde nur, wenn man in einen Erfahrungsaustausch tritt. Was zu diesem Thema schulübergreifend nicht passiert, da das Problem in der "Provinz" (noch) nicht zum Alltagsgeschäft gehört.
Was pädagogisch sinnvoll ist, dafür sind wir die Fachleute. Aber Pädagogik und Recht sind nicht immer ein Herz und eine Seele.

Letztlich wird eine gute Lösung nur auf der Basis der Einsichtsfähigkeit der Betroffenen beruhen können. Und genauso vermutlich daher in einigen Fällen nicht zustande kommen. Wo keine Einsicht ist, muss man eventuell Druck ausüben. Den kann man nur ausüben, wenn er in einem rechtlich sauberen Rahmen stattfindet. Womit die Ausgangsfrage wieder auf dem Tablett steht.

Freundlich grüßt

Holger
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John Robie
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 12.12.07, 22:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Holger!

Zitat:
Letztlich wird eine gute Lösung nur auf der Basis der Einsichtsfähigkeit der Betroffenen beruhen können. Und genauso vermutlich daher in einigen Fällen nicht zustande kommen. Wo keine Einsicht ist, muss man eventuell Druck ausüben. Den kann man nur ausüben, wenn er in einem rechtlich sauberen Rahmen stattfindet. Womit die Ausgangsfrage wieder auf dem Tablett steht.


Eine schlüssige, an die Realität angelehnte, Argumentation.

Die Angabe des Bundeslandes wäre - angesichts des zersplitterten .. äh ... föderativen - Bildungssystems hilfreich.

N8!
-John
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syn
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 568

BeitragVerfasst am: 13.12.07, 03:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ehrlich gesagt, begreife ich nicht so ganz, um welches Problem es sich hier in erster Linie wirklich handelt, dass solche Massnahmen ergriffen werden:
Zitat:
Alle russischen Schüler haben nun eine Vereinbarung unterzeichnet, in der sie sich zur Einhaltung von Deutsch als Unterrichtssprache verpflichten.


1.
Zitat:
Diese Schüler unterhalten sich im Unterricht privat auf Russisch, aber erklären sich auch Unterrichtsinhalte gegenseitig auf Russisch.Seitens der anderen Schüler häuften sich massive Klagen, sie fühlten sich dadurch gestört.

Dem kann ich aus eigener Erfahrung zustimmen. Lag aber daran, dass die anderen nicht verstanden, was gesprochen wurde. (der Mensch ist nunmal neugierig) Winken

2.
Zitat:
Schwerwiegender ist jedoch: diese Schüler trainieren durch das Beibehalten der russischen Sprache als Sprache innerhalb ihrer Gruppe auch nicht ihre Deutschkenntnisse, was ihre Berufschancen definitiv nachhaltig verschlechtert.

Dem kann ich, wiederum aus eigener Erfahrung, nicht beipflichten, da man trotzdem "nebenbei" genügend Deutsch aufschnappt (auch durch den Unterricht), so dass sich der Wortschatz nach und nach erweitert.
Ich selber hatte das Glück, nach 2 Jahren in D, einen Lehrer zu bekommen, der die Sprache mit Spaß und Freude vermittelte und uns mitriss. Somit hatte ich nach 4 Jahren in D, trotz Gebrauchs der Muttersprache (auch im Unterricht), Deutschkenntnisse wie sie heute sind. Meine beiden Brüder hatten leider nicht das Glück, weswegen ihre Grammatik und Orthographie etwas schlechter ist. Geschockt

3.
Zitat:
In einer vollzeitschulischen Berufsschulklasse

Soviel ich weiss, müssen diese Schulen eine "Erfolgsquote bei der Berufsvermittlung vorweisen", um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Das wäre für mich, seitens der Schule, das einzige Argument, warum man meint, solche Massnahmen ergreifen zu müssen.
Allerdings weiß ich durch eine Bekannte, dass die Erfolgsquote, auch bei Deutschen, im allgemeinen heutzutage recht bescheiden ist.
Andererseits, wenn ich mich hier in meiner Stadt umschaue, so sind viele Geschäfte (auch in der Verwaltung) "in russischer Hand", trotz "unzureichender" Sprachkenntnisse. Winken

Ich weiß nicht, wie es rechtlich aussieht, aber andererseits sagt man zu den "deutschen" Schülern auch nicht: "ihr dürft im Englisch/Französischunterricht, euch nur noch in dieser Sprache untereinander unterhalten". Trotzdem erlernen sie diese Sprachen.

Zitat:
Ihre Deutschkenntnisse reichen von gut bis kaum vorhanden.


Hier zeigen sich sicherlich auch die Unterschiede in der jeweiligen Verweildauer in D. MMn wird es auch nicht schneller mit drastischen Maßnahmen gehen, eher umgekehrt, denn manche schalten dann auf stur.

Wie sagt das Sprichwort: "Gutding will Weile haben."

In diesem Sinne

Gruß
syn (mit einem polnischen Migrationshintergrund) Winken
_________________
"Wenn die Gerechtigkeit untergeht, so hat es keinen Wert mehr, daß Menschen leben auf Erden."
Kant

"Ich weiß, dass ich nichts weiß" sokrates
geht mir auch so Geschockt
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 13.12.07, 09:15    Titel: Re: Deutsch als Unterrichtssprache - Fremsprachverbot zuläss Antworten mit Zitat

Holger 2.0 hat folgendes geschrieben::

Diese Schüler unterhalten sich im Unterricht privat auf Russisch, aber erklären sich auch Unterrichtsinhalte gegenseitig auf Russisch.


Woher weiß der Lehrer, was die Schüler miteinander auf russisch besprechen? Spricht er auch russisch?

Holger 2.0 hat folgendes geschrieben::
Meine Ansicht als Lehrer:
Unterrichtssprache ist nicht Privatsprache. Das Erzwingen von ausschließlich deutschem Sprachgebrauch verstößt doch wohl sicher gegen Persönlichkeitsrechte.
Unterrichtsfragen und Aufgaben, die in Gruppen/Paaren im Unterricht gelöst werden sollen, müssen auf Deutsch besprochen werden, um berufliche Fähigkeiten zu erlangen.....

Andere Ansichten im Kollegium: der Unterricht ist komplett auf Deutsch zu gestalten (sofern kein Fremdsprachenunterricht stattfindet, ist klar), lediglich Privatgespräche in der Pause bleiben ohne "Sprachzwang".


Das Grundgesetz enthält keine Bestimmung einer Amtssprache. Es ist aber selbst in in der amtlichen Fassung in Deutsch. Dies wird wird häufig als schlüssige Festsetzung des Deutschen als Sprache des Bundes gedeutet.

Da Schulrecht Landessache ist, kann man diese Meinung auch auf die Länder ausdehnen. Auch deren Verfassungen sind sämtlichst auf Deutsch verfasst.

Für die Verwaltungsbehörden des Bundes bestimmt § 23 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), für die Finanzverwaltung von Bund und Ländern § 87 Abgabenordnung (AO 1977) und für die Sozialverwaltungsbehörden § 19 I des Sozialgesetzbuchs X (SGB X) die deutsche Sprache als Amtssprache. § 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) bestimmt Deutsch die Gerichtssprache fest (unter Berücksichtigung des Gebrauchs des Sorbischen in den sorbischsprachigen Gebieten).

Die Amtssprache der Behörden der Länder wird durch das jeweilige Landesverwaltungsverfahrensgesetz geregelt (inhaltlich gleich mit § 23 VwVfg). Durch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen sind Behörden einiger Bundesländer verpflichtet, auch Korrespondenz in den Regionalsprachen Niederdeutsch, Friesisch, Dänisch bzw. Sorbisch zu erlauben.

M.E. ist daraus abzuleiten, dass Deutsch an Schulen Unterrichtssprache ist (soweit aus pädagogischen Gründen - z.B. im Fremdsprachenunterricht - nicht eine abweichende Regelung getroffen wurde).

Holger 2.0 hat folgendes geschrieben::
Private Fragen, ....


Inwieweit ist es erforderlich, im Unterricht private Fragen zu erörtern? Undwoher weiß der Lehrer, dass es sich um private Fragen und nicht z.B. um eine unerlaubte Hilfestellung handelt?

Holger 2.0 hat folgendes geschrieben::

schnelle Erläuterungen von Unterrichtsstoff untereinander können aber doch problemlos in Russisch geschehen. (Lieber eine 20sekündige Erklärung auf Russisch von Schüler zu Mitschüler, der es dann versteht und auf Deutsch beantworten kann als 5 Minuten Deutsche Erklärung ohne Verständnis des Schülers).


Siehe oben meine erste Frage.

Woher weiß der Lehrer, dass die Frage: "Wieviel ist 3 x 5", die ein Schüler nicht verstanden hat übersetzt wird und nicht der Satz: "Du musst jetzt 15 sagen"?

Holger 2.0 hat folgendes geschrieben::
Andererseits halte ich es für unvertretbar, Schülern nichtdeutscher Herkunft die Herkunftssprache im Unterricht völlig zu verbieten. Für mich ist das diskriminierend.


Die Amtssprache ist nun mal Deutsch. Und ich kann mir nicht vorstellen, wie ein Unterricht ggf. in drei, vier oder fünf Fremdsprachen ablaufen sollen.

Außerdem könnten sich anderenfalls Diskriminierungen ergeben. Wie soll die Unterrichtsprache sein wenn zehr deutsche Muttersprachler mit fünf russischen und einem portugiesischen Muttersprachler in einer Klasse sitzen. Wer übersetzt dann in Portugiesisch, wenn der Schüler auf Deutsch nicht mitkommt?

Holger 2.0 hat folgendes geschrieben::
Welche rechtlichen Grundsätze sind in diesem Fall zu beachten?


Siehe oben zu den Gesetzen.

Holger 2.0 hat folgendes geschrieben::
Ist es wirklich machbar, einen generellen "Deutscherlass" für den Unterricht zu geben?


M.E. nicht erforderlich. da gesetzlich ohnehin so geregelt.

Holger 2.0 hat folgendes geschrieben::
Sind die geschlossenen Vereinbarungen mit den Schülern, ausschließlich Deutsch zu sprechen" rechtlich bindend und Nichteinhaltung dann auch tatsächlich disziplinarisch zu ahnden? (Verweis für Nichteinhaltung der Verpflichtung, Deutsch zu sprechen???)


M.E. könnten sie bindend sein, wenn sie wirklich freiwillig abgeschlossen wurden und niemand zu einem Abschluss genötigt wurde.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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