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Sind die ab 1.1.08 geltenden Vorschriften in Bayern zum Nichtraucherschutz in Gaststätten verfassungskonform im Hinblick auf die Benachteiligung bzw. Gleichberechtigung von Schwerbehinderten?
Beispiel:
Ein Schwerbehinderter im Rollstuhl besucht im Winter eine Gaststätte die nur über 5 Stufen erreichbar ist. 4 Freunde tragen den Rollstuhlfahrer in die Gaststätte.
Während ein Nichtbehinderter zum Rauchen schnell mal in die Jacke schlüpfen und die 5 Stufen vor die Gaststätte überwinden kann, muß bei dem Schwerbehinderten ein anstrengendes Anzieh- und Stufenüberwindungsprocedere absolviert werden um ihm das Rauchen zu ermöglichen.
Das ist völlig ohne Belang im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit des Raucherverbotes.
Das Verbot existiert im Gebäude. Insoweit wird der SB nicht schlechter gestellt. Dass sich aus einer SP selbst einige Verhaltensabweichungen im Vergleich zu nicht Schwerbehinderten ergebn können, liegt nun einmal in der Natur der Sache. Ich möchte glatt behaupten, dass der Betreffende auch die staatlich zur Verfügung gestellten Sportplätze nicht in gleicher Weise wie die Nicht oder auf andere Weise Schwerbehinderten nutzen kann. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Der Vergleich mit den Sportplätzen hinkt gewaltig.
Während ein SB aufgrund seiner körperl. Einschränkungen, welche meist nicht-gewollte Ursachen haben, Sportplätze nur bedingt nutzen kann, handelt es sich bei dem "Rauchergesetz" nicht um gott-gewollte Einschränkungen sondern um eine von Menschen kreierte Benachteiligung.
Der Vergleich mit den Sportplätzen hinkt gewaltig.
Ach wirklich?
Der Vergleich ist in weit geringerem Maße Nonsens, als Ihre Frage. Juristisch gibts da nichts zu diskutieren:
Das Rauchverbot gilt für SB und Nicht SP völlig gleich. Das ist keine Ungleichbehandlung.
Der Zugang zu öffentlichen Gebäuden für SB ist Gegenstand eigener gesetzlicher Regelungen, die die widerstreitenden Interessen abwägen. Wenn eine Gastwirtschaft also auf Gesetzesbasis keinen SB-Zugang hat oder man diese nur unter Einschränkungen betreten kann dann hat das jeder SB hinzunehmen. Und das gilt nicht nur, wenn er den Laden einmal betritt und verlässt, sondern doch tatsächlich auch beim zweiten Mal wenn er eine rauchen will! Überraschung!
Wenn der SB dann zufällig als unmittelbaren Aussfluss seiner SB fürs Betreten und Verlassen etwas länger braucht, dann ist das keine unsachliche Ungleichbehandlung, sondern unmittelbarer Ausdruck seiner SB -was auch sonst? Wenn "Schwerbehinderte" völlig gleich wären zum Bevölkerungsdurchschnitt und ihnen alles gleich leicht fiele, dann wären sie wohl kaum "Schwerbehniderte".
Ihre Fragestellung bringt letztendlich nur diese m.E. ekelhaft unsoziale Grundhaltung zum Ausdruck, dass man das soziale Mitgefühl für Schwergehinderungen ausbeutet um sich Vorteile zu erschinden, die absolut nichts mit der Schwerbehinderung zu tun haben. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Wenn das generelle Rauchverbot verfassungskonform ist, dürfte das m.E. auch für Rollstuhlfahrer gelten.
Die Frage lautet in dem geschilderten Fall eher (unabhängig vom Rauchverbot): Ist es zulässig, dass Gaststätten nur über Stufen zu erreichen sind? Kann der Betreiber verpflichtet werden, einen behindertengerechten Zugang zu schaffen? _________________ MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Hieße also konsequent: Der Wirt hat für teuer Geld die Rampe zu bauen, denn In Deutschland muss ja alles geregelt werden. Selbst der Schutz Behinderter vor gesundem Verhalten. Und das auf Kosten anderer. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Hieße also konsequent: Der Wirt hat für teuer Geld die Rampe zu bauen, denn In Deutschland muss ja alles geregelt werden. Selbst der Schutz Behinderter vor gesundem Verhalten. Und das auf Kosten anderer.
Nein: Es gibt schlicht kein schutzwürdiges Interesse eines Schwerbehinderten, zum Rauchen besonders schnell das Gebäude verlassen zu dürfen (das ist für jeden halbwegs klar denken erkennbar Schwachsinn: Bisher war es also in Ordnung, das Gebäude als SB so betreten und verlassen zu müssen, aber mit dem Rauchverbot ist es nun auf einmal nicht ok, weil der Raucher ein paar Sekunden früher aufbrechen muss, um seine Sucht zu befriedigen? Das ist für sich genommen schon unlogischer Blödsinn. Die Schlussfolgerung, dass deshalb nun aber nicht etwa das Gebäude evtl. nicht SB-gerecht ausgebaut ist, sondern statt dessen die Rauchergesetzgebung verfassungswidrig sein soll, ist jenseits von gut und böse...).
Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude im Interesse einer Teilgruppe der Schwerbehinderten ist als solche durchaus anerkannt, aber die gesetzlichen Regelungen erkennen an, dass nicht um jeden Preis und gegen jedes sontige Recht und Interesse Barrierefreiheit geschaffen werden muss. Wenn das Gebäude also bisher rechtmäßig nicht barrierefrei war, dann ändert sich daran absolut nichts durch die Rauchergesetzgebung. War es bisher rechtswidrig barrierefrei, dann ist die Rauchergesetzgebung dafür auch völlig egal. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Ich bitte um Streichung dieser ganzen Angelegenheit. Ich hoffe, daß nie irgendjemand von Euch, einmal in die Lage versetzt wird, sich an der Gesellschaft schädlich halten zu können, so wie dies v.a. bei questionable content anklingt!
"Ihre Fragestellung bringt letztendlich nur diese m.E. ekelhaft unsoziale Grundhaltung zum Ausdruck, dass man das soziale Mitgefühl für Schwergehinderungen ausbeutet um sich Vorteile zu erschinden, die absolut nichts mit der Schwerbehinderung zu tun haben."
Was soll so eine Aussage? Was für eine Grundhaltung ist hier existent?
Inhaltlich muss ich bei meinem Beitrag bleiben. Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass es auch einem Schwerbehinderten zuzumuten ist, sich dahigehend zu hinterfragen, warum seine eigene Gesundheitsgefährdung Ansprüche gegen Dritte zu verursachen könnte. Auch Gründe für eine Verfassungswidrigkeit des Gestezes sehe ich keine.
Sofern ich in irgendeiner Weise beleidigend, unnötig unsachlich oder gar diskriminierend geschrieben haben sollte bitte ich um kurzen Hinweis. Wirkungen dieser Art liegen nicht in meiner Absicht. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Was soll so eine Aussage? Was für eine Grundhaltung ist hier existent?
Mitgefühl mit Schwerbehinderten, die ernsthafte Sorgen haben.
Ich habe nun gewiss oft genug erlebt, wie ein Teil der - meist auch noch nur geringfügig beeinträchtigten - Schwerbehinderten, deren Angehörige oder sonstige Personen sich ungerechtfertigte Vorteile zu erschleichen suchten, indem sie die die Sympathie und Rücksichtnahme der Bevölkerung auszubeuten suchen.
Und wer bei einem Restaurant, in das ein SB hineingetragen werden muss, sich Sorgen darum macht, dass der Besagte nun auch ja ein paar Sekunden früher an der Kippe ziehen kann, der sollte sich über seine "Grundhaltung" zum Thema Schwerbehinderung erst einmal selbst Gedanken machen. Mit den ernsthaften Fragen der sozialen Integration Schwerbehinderter in unserer Gesellschaft hat das gerade mal einen Dreck zu tun.
Das ganze Thema ist nichts anderes, als en fadenscheiniger Versuch, die Schwerbehinderung politisch auszubeuten.
"Liebes Forum,
meine Frau ist stark sehbehindert und kann nur noch hell und dunkel wahrnehmen. Meine arme, leidende Frau hat nun ein Problem, dass ich für verfassungsrechtlich sehr sehr wichtig halte. Bitte helft meiner armen leidenden Frau, die das bald nicht mehr erträgt. Wir gehen nämlich gern in eine Kneipe, in der es Abends eher düster ist. Nun sind da oft auch Nig....ähm...na so dunkelhäutige Menschen aus dem Busch! Und die kann meine arme leidende Frau vor dem dunklen Hintergrund nicht erkennen und rennt oft in die! Und wenn mal was sein sollte, kann sie ihnen so doch auch gar nicht richtig helfen. Trotzdem mals sich keiner von denen weiß an oder trägt eine klar erkennbare Kennzeichnung. Das kann doch nicht rechtens sein! Wie unsozial von denen! Bitte liebe Forenuser, sagt uns, dass zum Schutz der Schwerbehinderten den N....na ihr wisst schon...zumindest eine Kenzeichnungspflicht auferlegt werden muss!" _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Anmeldungsdatum: 12.09.2004 Beiträge: 4985 Wohnort: Bad Nauheim
Verfasst am: 15.12.07, 12:05 Titel:
Lieber questionable content,
questionable content hat folgendes geschrieben::
ist in weit geringerem Maße Nonsens, als Ihre Frage
questionable content hat folgendes geschrieben::
Ihre Fragestellung bringt letztendlich nur diese m.E. ekelhaft unsoziale Grundhaltung zum Ausdruck, dass man das soziale Mitgefühl für Schwergehinderungen ausbeutet um sich Vorteile zu erschinden, die absolut nichts mit der Schwerbehinderung zu tun haben.
questionable content hat folgendes geschrieben::
Das ganze Thema ist nichts anderes, als en fadenscheiniger Versuch, die Schwerbehinderung politisch auszubeuten.
questionable content hat folgendes geschrieben::
sich ungerechtfertigte Vorteile zu erschleichen suchten, indem sie die die Sympathie und Rücksichtnahme der Bevölkerung auszubeuten suchen
bitte lassen Sie solche Unterstellungen. Wir wünschen uns einen solchen Stil:
Grundsätzliches Anliegen: wertschätzende Diskussionskultur
Zu einer wertschätzenden Diskussionskultur zählt in meinen Augen grundsätzlich, dass man z.B.
sachlich bleibt und nicht persönlich angreift oder herabsetzt (ad personam),
nicht moralisierend bewertet oder verurteilt,
nicht unlautere Motive unterstellt,
Vorurteile oder Diskriminierungen unterläßt,
unfaire herabsetzende Ironie wegläßt.
Grundsätzliches Anliegen: Wertschätzung unserer Nutzerschaft
Auch wenn Neu-Nutzer oft
unwissend,
überfordert,
ungewandt
sind, oder
ihre Werte/Haltung nicht teilen,
sollte das FDR zunächst unvoreingenommen aufklärend wirken.
Bezügl. der Äußerungen von questionable continent beherzige ich das Sprichwort:
“Was juckt es eine Eiche, wenn sich ein Wildschwein an ihr kratzt!“
Viel bedenklicher halte ich den von questionable continent an das Forum gestellten „Hilferuf“, der in seiner Wortwahl und Sachverhaltsdarstellung wohl aus der untersten Schublade ist.
auch wenn ich den Spruch mit der Eiche selbst oft benutze, wäre es unfair es unkommentiert zu lassen, das nur am Rande. Es ist die gleiche untere Schublade wie die zuvor kritisierten Meinungen.
Zum Rauchverbot wird m.E. bei der Frage "Verfassungswidrigkeit" Ursache und Wirkung verwechselt.
Nicht das Rauchverbot diskriminiert den Rollstuhlfahrer , sondern der nicht barrierefreie Zugang zur Kneipe. Die Ursache liegt also nicht in einer gesetzlichen Regelung sondern in einem verantwortungslosen Verhalten eines Dienstleistungsanbieters.
Das Einzige was man dem Gesetzgeber vorwerfen könnte , wäre die Versäumnis (und das meine ich ernst) sich um solche Pillepalle-Geschichten wie Rauchverbote zu kümmern und es seit Jahr und Tag zu unterlassen selbst im öffentlichen Bereich die Barrierefreiheit durchzusetzen.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 17.12.07, 12:16 Titel:
Schnapp hat folgendes geschrieben::
Hallo jaeckel!
Bezügl. der Äußerungen von questionable continent beherzige ich das Sprichwort:
“Was juckt es eine Eiche, wenn sich ein Wildschwein an ihr kratzt!“
Viel bedenklicher halte ich den von questionable continent an das Forum gestellten „Hilferuf“, der in seiner Wortwahl und Sachverhaltsdarstellung wohl aus der untersten Schublade ist.
Schnapp
MIr fällt da nur das "Sprichtwort" ein: "Wer dumm fragt muss damit rechnen ne Antwort zu bekommen"...
Das einzige was hier unterste Schublade ist, ist die Frage. Nicht das ich was gegen solche Fragen hätte, aber man sollte sich dann doch nicht über die Antworten wundern... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 17.12.07, 12:23 Titel:
windalf hat folgendes geschrieben::
Das einzige was hier unterste Schublade ist, ist die Frage. Nicht das ich was gegen solche Fragen hätte, aber man sollte sich dann doch nicht über die Antworten wundern...
Wieso. Die Frage war
Zitat:
Sind die ab 1.1.08 geltenden Vorschriften in Bayern zum Nichtraucherschutz in Gaststätten verfassungskonform im Hinblick auf die Benachteiligung bzw. Gleichberechtigung von Schwerbehinderten?
Was ist daran "unterste Schublade"? Und über welche Antworten sollte man sich dann nicht wundern? _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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