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Verfasst am: 13.12.07, 14:16 Titel: Keine Möglichkeit zur Ersatzwahl
Hi,
Ich (NRW) habe am Ende der 10 meine Fächer wählen müssen, und dabei darauf geachtet den Schwerpunkt zur Auswahl zu haben.
Meine Fächer sind Spanisch + English als Fremdsprache und Biologie und Informatik als Naturwissenschaften.
Das Problem ist nun, das Informatik weg fällt (weil es zu wenig Leute für einen Kurs gibt), und ich gezwungen bin Spanisch mit ins Abitur zu nehmen. Das war nie so geplant, ich wollte nur die Wahl haben zwischen Sprachen und Naturwissenschaften.
Mit meinem Lehrer habe ich bereits (mehrfach!) darüber gesprochen ob ich nicht ein anderes Fach (z.B. Physik / Chemie) dazuhaben könnte, quasi als Ersatzkurs für Informatik, allerdings ohne Erfolg.
Wenn ich Spanisch behalten muss versaut mir das mein ganzes Abi weil ich da einfach eine Niete bin.
Im Moment denke ich daran die 11 zu wiederholen, hier gibt es aber auch noch zwei ganz lustige Sachen: Mir wurde heute gesagt ich dürfte mich nicht zurückstufen lassen, d.h. ich muss in allen Hauptfächern 5 stehen um überhaupt neu wählen zu können!
Was auch noch besonders lustig ist: Ich hätte Spanisch auch nicht wählen können (also nur 10 Fächer), also gleich den Schwerpunkt auf Naturwissenschaften gehabt.
Ich frage mich was dann passiert wäre, dann hätte ich jetzt ja ohne Informatik keine Schwerpunkt, sie hätten mir also Alternativen anbieten müssen.
Meine Frage ist nun ob das so mit rechten DIngen zu geht, den im Moment bleibt mir eigentlich als einzige Möglichkeit ein Schulwechsel, und das kann nicht die Lösung sein.
Verfasst am: 01.01.08, 00:33 Titel: Re: Keine Möglichkeit zur Ersatzwahl
blue-dev hat folgendes geschrieben::
im Moment bleibt mir eigentlich als einzige Möglichkeit ein Schulwechsel, und das kann nicht die Lösung sein.
Im Falle eines Falles wird das die einfachste (bzw. effektivste) Lösung sein.
Ansonsten könnte man es darauf anlegen, die Bedingungen des § 19 (1) der APO GOSt zu erfüllen:
Zitat:
§ 19
Rücktritt und Wiederholung in den Jahrgangsstufen 11 bis 13
(1) Wer in der Jahrgangsstufe 12 nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann,
kann bis zum Ende der Jahrgangsstufe 12/I auf Antrag in die Jahrgangsstufe
11 zurücktreten. Die Leistungsbewertungen im ersten Durchgang in
den Jahrgangsstufen 11 und 12/I und die Entscheidung über die Versetzung
in die Jahrgangsstufe 12 werden unwirksam. Am Ende der Jahrgangsstufe
11/II wird erneut über die Versetzung in die Jahrgangsstufe 12
entschieden.
_________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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