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freie Berufe contra Foren-Nennung

 
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WernerSnow
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Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 12.12.07, 09:30    Titel: freie Berufe contra Foren-Nennung Antworten mit Zitat

Hallo !

Folgender Fall:
Tierfreund A hält bestimmte Tiere, die von einem Tierarzt mit normaler Ausbildung zwar auch (mehr oder weniger) behandelt werden können. Es gibt aber auch Tierärzte, die sich auf diese Tiere "spezialisiert" haben. Nach meinem Kenntnisstand dürfen Tierärzte für sich keine Werbung machen.

Angenommen, A meldet sich in einem Tierforum an, und erstellt einen Eintrag in der Art "Ich wohne in Hintertupfingen und suche einen qualifizierten Tierarzt in meiner Nähe.". Wenn ein anderes Forenmitglied (B) jetzt in der Art antwortet: "In Vorderkafflingen gibts den Tierarzt C", ist das dann als Werbung aufzufassen? Wie wäre es zu beurteilen, wenn sich B lobend äußern würde?
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 12.12.07, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Und wo hat dabei der Tierarzt X Werbung gemacht?
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WernerSnow
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Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 12.12.07, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem besteht darin, dass der Forenbetreiber aufgrund der Gefahr, dass dies bereits als Werbung aufgefasst werden könnte (Es soll ja auch "Rechtsverdreher" geben), die namentliche Nennung aus Sicherheitsgründen verbietet. Dagegen ist ja nicht einzuwenden.

Klar ist, dass sich für den Betreiber evtl. Probleme ergeben könnten, wenn ein anderes Forenmitglied (D) über den Tierarzt schreiben würde, dass er diesen aus bestimmten Gründen nicht empfehlen würde - wenn dadurch persönlichkeitsrechtlich relevante Formulierungen fallen.
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BuGeHof
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Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 13.12.07, 14:31    Titel: Re: freie Berufe contra Foren-Nennung Antworten mit Zitat

WernerSnow hat folgendes geschrieben::
Angenommen, A meldet sich in einem Tierforum an, und erstellt einen Eintrag in der Art "Ich wohne in Hintertupfingen und suche einen qualifizierten Tierarzt in meiner Nähe.". Wenn ein anderes Forenmitglied (B) jetzt in der Art antwortet: "In Vorderkafflingen gibts den Tierarzt C", ist das dann als Werbung aufzufassen?


Es interessiert doch nur, ob irgendjemand daraufhin vom Forenbetreiber ( und insbesondere von B) verlangen könnte, zukünftig nicht mehr über das Forum Beiträge zu posten / verbreiten (zu lassen), in denen auf die Frage nach einem qualifizierten Tierarzt im Umkreis von X auf die Existenz einer namentlich genannten Arztpraxis C in Y hingewiesen wird.

Könnte dieser jemand der Arzt C sein? Dazu müßte Arzt C einer Berufsordnung für Ärzte unterworfen sein, die ihren Mitgliedern z.B. folgendes vorschreibt:

Zitat:
Berufsordnung (Satzung)
der Ärztekammer Schleswig-Holstein
vom 9. Januar 2007

(...)

Zweck der nachstehenden Vorschriften der Berufsordnung ist die Gewährleistung des Patientenschutzes durch sachgerechte und angemessene Information und die Vermeidung einer dem Selbstverständnis des Arztes zuwiderlaufenden Kommerzialisierung des Arztberufs.

Auf dieser Grundlage sind dem Arzt sachliche berufsbezogene Informationen gestattet.

Berufswidrige Werbung ist dem Arzt untersagt. Berufswidrig ist insbesondere eine anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung. Der Arzt darf eine solche Werbung durch andere weder veranlassen noch dulden.


Dann wäre zu prüfen, ob Forenposter B in berufswidriger Weise geworben hätte und ob Arzt C deshalb gemäß Beurfsordnung gehalten wäre, diese berufswidrige Werbung des B nicht zu dulden.

In diesem Fall könnte Arzt C aber nicht nur gegen B vorgehen (wenn ihm denn dessen Identität überhaupt bekannt wäre), sondern er könnte auch bzw. hauptsächlich den Forenbetreiber als sog. "Mitstörer" auf Unterlassung in Anspruch nehmen.

Ein Beurfskollege von Arzt C könnte vielleicht gegen ihn vorgehen wg. a) Verstoßes gegen die Beurfsordnung aufgrund Duldung berufswidriger Werbung, und wg. b) unlauteren Wettbewerbsverhaltens in Form einer berufsordnungswidrigen Duldung standenswidriger Werbung.

Zitat:
Wie wäre es zu beurteilen, wenn sich B lobend äußern würde?


Lob ist meistens unsachlich, da sich in ihm eine (wertende) Meinung ausdrückt, mit der schnell die Grenze der erlaubten sachlichen Information überschritten wird. Insbesondere dürfte eben keine "anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung" betrieben werden.

mbG
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WernerSnow
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Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 13.12.07, 18:12    Titel: Re: freie Berufe contra Foren-Nennung Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die umfassende Antwort.

BuGeHof hat folgendes geschrieben::

Könnte dieser jemand der Arzt C sein? Dazu müßte Arzt C einer Berufsordnung für Ärzte unterworfen sein, die ihren Mitgliedern z.B. folgendes vorschreibt:


Es geht primär um das Risiko, allein durch die Namensnennung Ärger zu kriegen. Ob von C, oder vom Tierarzt um die Ecke, oder von sonst jemandem.

Wenn ich die Ausführungen richtig verstehe und auf ein Kurz-Fazit eindampfen darf, heisst das, dass der Forenbetreiber selbst bei der Aussage: "In Vorderkafflingen ist der TA C" schon Ärger an der Backe hat. Erst recht, wenn ein "positives" oder "negatives" Urteil geäußert wird.
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