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Verfasst am: 13.12.07, 23:54 Titel: Unterlassungserklärung bei ungerechtfertigter Abmahnung
Hallo zusammen,
angenommen ein Kleingewerbetreibender erhält eine Abmahnung. Da dem Abgemahnten schnell klar wird, dass die unterstellte Rechtsverletzung tatsächlich vorliegt und er entsprechende Gerichtskosten fürchtet, unterschreibt er die beigefügte Unterlassungserklärung und zahlt die geforderten Anwaltkosten.
Erst danach fällt dem Abgemahnten auf, dass der Abmahnende nicht zur Abmahnung befugt war, weil dieser, zwar mit gleichen Artikeln handelnd, jedoch auf einem völlig anderen örtlichen Markt tätig ist.
Wie sieht es in diesem Fall bezüglich der abgegebenen Erklärung und gezahlten Kosten aus. Ist noch so etwas wie eine negative Feststellungsklage möglich und sinnvoll?
Verfasst am: 14.12.07, 17:21 Titel: Re: Unterlassungserklärung bei ungerechtfertigter Abmahnung
rheinskorpion hat folgendes geschrieben::
Wie sieht es in diesem Fall bezüglich der abgegebenen Erklärung und gezahlten Kosten aus.
Bedauerlich.
Im Falle einer mißbräuchlichen/unbefugten wettbewerbsrechtlichen Abmahnung eines eigentlich "echten" Wettbewerbsverstoßes will man die eigentlich "zu Unrecht" von den mit der Abmahnung befaßten Anwälten erbeuteten Zahlungen diesen belassen.
Verfasst am: 15.12.07, 16:06 Titel: Re: Unterlassungserklärung bei ungerechtfertigter Abmahnung
Hallo,
rheinskorpion hat folgendes geschrieben::
Wie sieht es in diesem Fall bezüglich der abgegebenen Erklärung und gezahlten Kosten aus.
es kommen grundsätzlich eine Anfechtung des Unterwerfungsvertrags und ein Anspruch auf Rückzahlung der Kosten aus ungerechtfertigter Bereicherung in Betracht.
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