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Frage zum bestellen aus China!

 
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Vanlaaten
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Anmeldungsdatum: 14.12.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 14.12.07, 14:52    Titel: Frage zum bestellen aus China! Antworten mit Zitat

Guten Tag!
Ich habe eine Frage ich habe vor kurzer Zeit eine internetseite gefunden worüber man günstig Fernseher bestellen kann die kommen jedoch aus >China. Meine frage ist jetzt darf ich mir den aus China bestellen? Muss was verzollt werden? Illegal? Versandkosten betragen laut anbieter 28 Euro wenn es erlaubt ist und nicht verzollt werden muss kommt da noch was drauf?
Danke schon mal im Voraus für die Antworten.

MfG Vanlaaten
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Zollkodex-Ritter
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Anmeldungsdatum: 03.06.2007
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 14.12.07, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Würde mich gerne über einen Link per Privater Nachricht freuen.

Illegal ist das nicht. Du kannst dir den Fernseher bestellen. Er kommt zu großer Wahrscheinlichkeit zu deinem örtlichen Zollamt, wo du ihn unter Vorlage der Unterlagen (Rechnung, Emailbestätigung, Zahlungsnachweis,...) abholen darfst. Dort wird der Fernseher verzollt und versteuert.

Die Höhe des Zollsatzes hängt dabei von der Beschaffenheit des Fernsehers ab: Welche Ausstattung hat er? Ist es eine Röhre, ein LCD, ein Plasmagerät? Ich habe gerade im EZT nachgeschauen, mehrere Warennummern angekuckt, die Zollsätze liegen so um die 14%. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19%.

Der Zollwert setzt sich so zusammen: Umgerechneter Warenwert + Transportkosten = Zollwert. Dieser mal 14%, das Ergebnis, den Zollbetrag, zu Warenwert und Trasportkosten gerechnet und dann mal 19%, das führt zum Einfuhrumsatzsteuerbetrag. Dann den Zollbetrag und den Einfuhrumsatzsteuerbetrag zusammengerechnet, dann haben sie ihre Abgabenlast.

Wenn sie grob mit 35-37% Aufschlag rechnen, bekommen sie eine Vergleichsgrundlage und können sich ausrechnen, ob die Fernseher wirklich ein Schnäpchen sind.

Auch solltest du bei deiner Entscheidung beachten, dass privat importierte Geräte meist nicht den dt. Standart an Qualität haben, die Verfahrensweise bei einem Mangel/Garantie u.ä. nicht mit unseren Maßstäben gemessen werden könnten. Des weiteren fehlt dort oft das EC bzw. GS-Zeichen.

Ich hoffe, bei der Entscheidungsfindung geholfen zu haben.
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 23:15    Titel: Antworten mit Zitat

CE u. GS sind nicht nur ein zeichen das es mehr kostet wie "chinaware" sondern das die gerät gerpüft sind. chinaware hat def. in den aller wenigsten fällen berechtigt das CE / GS zeichen, diese sind meistens einfach mal eben aufgedruckt.

http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_std/0,3147,OID4276738,00.html
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Zollkodex-Ritter
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Anmeldungsdatum: 03.06.2007
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::
CE u. GS sind nicht nur ein zeichen das es mehr kostet wie "chinaware" sondern das die gerät gerpüft sind. chinaware hat def. in den aller wenigsten fällen berechtigt das CE / GS zeichen, diese sind meistens einfach mal eben aufgedruckt.

http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_std/0,3147,OID4276738,00.html


Und was hat das bitte mit dieser Frage zu tun? Nichts.

CE-Konform müssen ohnehin nur Geräte sein, die hierzulande gewerblich in Verkehr gebracht werden. Waren, die von Privatpersonen eingeführt werden, benötigen diese Kennzeichnung sowieso nicht...
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pOtH
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 29.12.07, 00:05    Titel: Antworten mit Zitat

Zollkodex-Ritter hat folgendes geschrieben::
pOtH hat folgendes geschrieben::
...............


Und was hat das bitte mit dieser Frage zu tun? Nichts.

CE-Konform müssen ohnehin nur Geräte sein, die hierzulande gewerblich in Verkehr gebracht werden. Waren, die von Privatpersonen eingeführt werden, benötigen diese Kennzeichnung sowieso nicht...


gute frage, beantworte sie doch selbst.

Zollkodex-Ritter hat folgendes geschrieben::
Auch solltest du bei deiner Entscheidung beachten, dass privat importierte Geräte meist nicht den dt. Standart an Qualität haben, die Verfahrensweise bei einem Mangel/Garantie u.ä. nicht mit unseren Maßstäben gemessen werden könnten. Des weiteren fehlt dort oft das EC bzw. GS-Zeichen.

Ich hoffe, bei der Entscheidungsfindung geholfen zu haben.

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Zollkodex-Ritter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.06.2007
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 29.12.07, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::
........

gute frage, beantworte sie doch selbst.


Der von dir gepostete Link beschreibt einen anderen SV: Hier sind die Waren schon in D in Verkehr gebracht worden, die Kennzeichnung der CE-Konformität ist gefälscht, die Waren könnten also unsicher sein. Hier muss eine CE-Konformität aber zwingend erforderlich gegeben sein.

Bei einer privaten Einfuhr ist eine CE-Konformität überhaupt nicht mal notwendig. Die Waren müssen überhaupt nicht CE-Konform sein.
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Cicero
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 30.12.07, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Das CE-Kennzeichen besagt doch nur, dass der Hersteller es für konform mit den einschlägigen Produktsicherheitsvorgaben hält. Also keine Prüfung durch eine unabhängige Stelle.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 30.12.07, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich darf ein Endverbraucher selbst Elektrogeräte aus dem nicht-europäischen Ausland importieren. Aber ob sich das lohnt?

- keine deutschen Gewährleistungsansprüche
- keine deutsche Bedienungsanleitung
- kein deutsches Netzteil / Stromstecker
- hohe Versandkosten und/oder lange Lieferzeit (für 28,- € gibt's sicherlich nur den Transport auf dem Seeweg, das dauert dann schonmal 6 - 12 Wochen)
- Transportrisiko
- Zollgebühren
- Einfuhrumsatzsteuer

Alles in allem ist das gleiche Gerät, importiert von einem Gewerbetreibenen und vertrieben über den deutschen Fachhandel, meist billiger.
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d-harry
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.04.2007
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 09.03.08, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Das CE zeichen sollte noch einmal einer genaueren Betrachtung unterzogen werden. zuerst einmal, was das Zeichen bedeutet. Das CE Zeichen zeigt an, das das Gerät den gesetzlichen und technischen Vorschriften der EU Mitgliedern entspricht. Und das auf allen Gebieten:
- Elektrische Sicherheit
- Sicherheit
- Brandschutz
- Bedienung
- Strahlung
- und noch einige mehr.
Der Importeur haftet für diese Themen voll. Kommt es also wegen eines Kurzschlusses zum Wohnungsbrand, haftet der Importeur dafür voll! Oder als weiteren Fall, der freundliche Nachbar, der auf die Wohnung aufpasst, kommt an eine unter Spannung stehende Schraube am Gehäuse. Dann Interessiert sich der Staatsanwalt auch für den Importeur.Während ich das Risiko bei einfachen Geräten einfach selbst beurteile (bin vom Fach) und übernehme, so kann ich keinesfalls dieses Risiko bei komplexen Geräten wie z.B. einem Fernseher machen. Dafür gibt es nun mal Zertifizierungsstellen wie z.B. den TÜV (Ich hoffe dieser Name ist hier als Synonym für eine Prüforganisation erlaubt).

Gruß

Harald

PS: Betrüger gibt es überall auf der Welt
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