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Verfasst am: 17.12.07, 18:33 Titel: Schummeln wird unterstellt
Hi Leutz,
ich hab da eine Frage.
Und zwar hat ein Lehrer bei einem Freund von mir bei der Korrektur einer Arbeit eine Aufgabe gestrichen da er vermutet das der Schüler da geschummelt hat.
Und zwar musste mein Kumpel eine Woche später nachschreiben und hat die gleiche Arbeit wie wir geschrieben. Zudem hat er dann alleine auf dem Flur geschrieben.
Bei einer Frage über die "Frauengesetzte" in Geschichte hat mein Kumpel 8 Gesetze 1 zu 1 vom Arbeitsblatt als Lösung geschrieben. Das sind keine großen (langen) Gesetze.
Nun hat der Lehrer bei der Korrektur diese Frage einfach nicht bewertet da er vermutet das mein Kumpel da geschummelt hat.
Das ganze spielt in BadenWü.
Nun ist meine Frage ob er das überhaupt darf oder nicht. Falls nein kann es sein das dies irgendwo geregelt ist? Denn sonst kann sich mein Kumpel kaum wehren.
Wenn man sich sicher ist, dass man nicht geschummelt hat, beschwert man sich einfach mal beim Fachlehrer, der die Aufgabe als "nicht bearbeitet" gewertet hat und rattert bei der Gelegenheit einfach mal den auswendig gelernten Text herunter. Wenn der Fachlehrer nicht umzustimmen ist, wendet man sich an den Fachleiter und dann an die Schulleitung - mit derselben Beschwerde.
Und wenn das alles noch nicht geholfen hat, hilft vielleicht ein Schreiben an das Kultusministerium - man sollte die Arbeit dann in Kopie beifügen. Eine solche Anfrage beim Ministerium hat aber mit Sicherheit eine "Rückwirkung" auf die Schule. Und ein Schüler, der dafür sorgt, dass eine Lehrkraft Ärger mit dem Ministerium bekommt, könnte durchaus auch auf gewisse Schwierigkeiten in der weiteren Schullaufbahn stoßen (denn es gibt auch durchaus unfaire Kollegen). _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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