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Rückgabe nur auf Kulanz?
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Gloria5
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Anmeldungsdatum: 08.07.2005
Beiträge: 193

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 16:34    Titel: Rückgabe nur auf Kulanz? Antworten mit Zitat

Kunde kauft in einem großen Schmuckwarengeschäft eine Haarspange für 2,50. Zu Hause stellt sie fest, dass die Farbe nicht ganz passend ist und möchte die Haarspange in eine andere Farbe umtauschen. Die zuvor gekaufte Haarspange befindet sich noch in der Originalen Verpackung und ist völlig unversehrt.
Im Geschäft gibt es leider keine andere Farbe, also möchte die Kundin die 2,50 Euro in bar zurück.
Der Verkäufer verneint, in diesem Geschäft sei sowas nicht möglich, auf den Kassenbons wird mit "kein Umtausch" darauf hingewiesen. Die Kundin könne sich aber in dem Geschäft etwas anderes für die besagten 2,50 Euro aussuchen.
Die Kundin fragte alternativ, ob sie auch einen Gutschein für diesen Betrag ausgehändigt bekommen könnte. Der Verkäufer widerrum meinte, dass dies in dem Geschäft eigentlich nicht nicht gemacht wird, aber man macht mal eine Ausnahme... Geschockt
Wenn in einem Versandhaus bestellt wird, kann man doch auch problemlos die Ware zurückgeben, wenn sie nicht gefällt. Gilt das allg. Rückgaberecht bis zu 14 Tage für Barkäufe nicht Mit den Augen rollen ?
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

schlicht: NEIN.

ein widerrufsrecht besteht nicht beim kauf im geschäft
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BuGeHof
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Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 17:31    Titel: Re: Rückgabe nur auf Kulanz? Antworten mit Zitat

Gloria5 hat folgendes geschrieben::
Wenn in einem Versandhaus bestellt wird, kann man doch auch problemlos die Ware zurückgeben, wenn sie nicht gefällt. Gilt das allg. Rückgaberecht bis zu 14 Tage für Barkäufe nicht?


Leider beläßt der stationäre Nichtversand-Handel seine Kunden in dem von ihm miterregten Irrglauben, und klärt nicht ausreichend darüber auf, daß die Kunden eben KEIN allgemeines Rückgaberecht haben (sondern höchstens ein vom Ladengeschäft ("Barkäufe") freiwillig eingeräumtes), oder gar nur auf Kulanz hoffen dürfen.

Dabei sind die Migliedsstaaten eigentlich per EU-Richtlinie dazu verpflichtet, die Verbraucher über ihre Fernabsatz-Widerrufsrechte aufzuklären:

Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz

Artikel 16

Unterrichtung der Verbraucher

Die Mitgliedstaaten sehen angemessene Maßnahmen zur Unterrichtung der Verbraucher über das zur Umsetzung dieser Richtlinie erlassene innerstaatliche Recht vor

mbG
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

BuGeHof hat folgendes geschrieben::
....dazu verpflichtet, die Verbraucher über ihre Fernabsatz-Widerrufsrechte aufzuklären

Eben: über Fernabsatz-Widerrufsrecht muß aufgeklärt werden, aber auch über das "Nicht-Widerrufsrecht" im stationären Handel?
Zumal in diesem Fall
Gloria5 hat folgendes geschrieben::
....auf den Kassenbons wird mit "kein Umtausch" darauf hingewiesen

der Händler ausdrücklich darauf aufmerksam macht Geschockt
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Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Mahnman
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Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Kann der Händler die passende Farbe vielleicht bestellen??
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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Gloria5
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Anmeldungsdatum: 08.07.2005
Beiträge: 193

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ach der Kunde will jetzt die passende Farbe gar nicht mehr...

Aber sehr interessante Beiträge, Danke...und ein Hoch auf den Unterschied zwischen Fernabsatz und stationärem Handel... Geschockt
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

Gloria5 hat folgendes geschrieben::
....ein Hoch auf den Unterschied zwischen Fernabsatz und stationärem Handel... Geschockt


Um es vorweg zu nehmen: ich bin nicht im Handel beschäftigt, ich bin auch nur "stinknormaler" Kunde.
Ich denke mal, dass mittlerweile die meisten Händler im Wege der Kulanz problemlos umtauschen bzw. den Kauf rückgängig machen - m.E. völliger Schwachsinn, vor allem wenn man mitbekommt, in was für einem Ton und mit welcher Selbstverständlichkeit manche Kunden ihre Forderung vorbringen.
Was würde ein Kunde sagen, wenn ein Händler eine Woche nach einem Kauf diesen rückgängig machen will, weil er festgestellt hat, dass er den Artikel einiges teurer hätte verkaufen können? Der Kunde würde, vermute ich mal, auf Einhaltung des Kaufvertrages bestehen Mit den Augen rollen
In dem im Eingangsthread geschilderten Fall besteht der Händler auf Einhaltung des Kaufvertrages - sein gutes Recht Geschockt
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 23:13    Titel: Re: Rückgabe nur auf Kulanz? Antworten mit Zitat

BuGeHof hat folgendes geschrieben::
Dabei sind die Migliedsstaaten eigentlich per EU-Richtlinie dazu verpflichtet, die Verbraucher über ihre Fernabsatz-Widerrufsrechte aufzuklären:
Eben, die Mitgliedstaaten. Die EU-Richtlinien haben m.W. keine unmittelbare Anwendung auf Subjekte des Privatrechts. Aber es wurde ja geschrieben, dass der Gesetzgeber hier keine Vorschriften über die Belehrung bei "normalen" Verträgen machen muss.

Ob, wann, wie und wozu man aus Kulanz die Waren zurück nimmt, muss jeder Händler für sich entscheiden. Egal, ob das objektiv sinnvoll erscheint.
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"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Kormoran
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

In Ergänzung dessen, was nordlicht02 bereits geschrieben hat, möchte ich auch und sogar gerade aus Sicht eines Kunden zusätzlich mal folgenden Gedanken anführen:
Diese tolle, erwartete und auch häufig praktizierte Kulanz hat auch eine Kehrseite, nämlich die, dass die Kunden, die sich vorher überlegen, was sie kaufen, ununterbrochen Gebrauchtware erhalten, obwohl sie für neue bezahlen. Das sind dann genau die Klamotten, die von den „Kulanzforderern“ erst einmal mitgenommen, schön ausprobiert, teilweise auch demoliert, dann zurückgegeben und nun wieder in den Kreislauf eingeschleust werden...
So gesehen ist eigentlich gar nicht der Händler kulant, kulant sind die, die den bespielten Mist dann (ahnungslos) endgültig kaufen (müssen).
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Herzliche Grüße
Kormoran
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

Kormoran, interessanter Ansatz Überrascht. Aber so ganz schlimm dürfte das für diese Kunden m.E. nicht sein. Wenn die Ware so stark "ausprobiert" wurde, dass sie dadurch eine nicht unwesentlich schlechtere Qualität hat, dann merkt man das oft. Der Händler ist dann vermutlich nicht mehr kulant, oder die Kunden wollen diese Ware nicht zum Neupreis kaufen. Wenn die Ware originalverpackt zurückgegeben wird, dürfte sie dadurch keinen Mangel haben. Bei Kleidung: Die kann auch im Laden anprobiert werden. Wenn ich mir Jeans kaufe, weiß ich nicht, wieviele Leute sie vor mir anprobiert haben. Aber wenn ich keine Mängel erkenne, dann ist mir egal, ob diese Jeans paar Mal im Laden oder bei jemandem zu Hause anprobiert wurde. Bei nicht nur anprobierter, sondern auch ein bisschen getragener Kleidung erkennt man meistens Gebrauchsspuren. Wenn nicht, dann ist die Ware neuwertig und siehe Argumentation oben.

P.S. Wir hatten ja mal das Beispiel mit der Suppe im Restaurant: Wenn in meine Suppe jemand gespuckt hat und ich weiß das nicht, esse ich die Suppe und bin zufrieden, soweit sie mir schmeckt. Hier ist das mehr oder weniger ähnlich.
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BuGeHof
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Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 05.01.08, 12:23    Titel: Re: Rückgabe nur auf Kulanz? Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
BuGeHof hat folgendes geschrieben::
Dabei sind die Migliedsstaaten eigentlich per EU-Richtlinie dazu verpflichtet, die Verbraucher über ihre Fernabsatz-Widerrufsrechte aufzuklären:
Eben, die Mitgliedstaaten.


Eine Aufklärung über die gesetzlichen Verbraucherrechte im Fernabsatz beinhaltet doch zwangsläufig den Hinweis, daß diese Rechte KEINE allgemeinen Rechte bei Kaufverträgen darstellen, unabhängig von der Art des Vertragsschlusses.

Zitat:
Die EU-Richtlinien haben m.W. keine unmittelbare Anwendung auf Subjekte des Privatrechts.


Eventuell doch. Allerdings kann wohl niemand Rechte daraus herleiten, wenn Mitgliedsstaaten ihrer Aukflärungspflicht nicht im gehörigen Umfang nachgekommen sind.

Zitat:
Aber es wurde ja geschrieben, dass der Gesetzgeber hier keine Vorschriften über die Belehrung bei "normalen" Verträgen machen muss.


?

Erstens ist Richtlinien-Adressat nicht (nur) der Gesetzgeber, sondern der gesamte Staat. Zweitens dienen die gesetzlichen Informationspflicht-Vorschriften für Fernabsatz-Unternehmer NICHT der Umsetzung von Artikel 16 ( Unterrichtung der Verbraucher über die Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinien-Vorgaben in deutsches Recht ).

Zitat:
Diese tolle, erwartete und auch häufig praktizierte Kulanz hat auch eine Kehrseite, nämlich die, dass die Kunden, die sich vorher überlegen, was sie kaufen, ununterbrochen Gebrauchtware erhalten, obwohl sie für neue bezahlen.


Kunden dürfen grundsätzlich neu hergestellte Waren verlangen, wenn sie einen Kaufvertrag geschlossen haben. Es sei denn, es wären ausdrücklich gebrauchte/benutzte/zurückgenommene Waren angeboten worden.

mbG
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Adromir
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Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 05.01.08, 12:59    Titel: Re: Rückgabe nur auf Kulanz? Antworten mit Zitat

Zitat:
Diese tolle, erwartete und auch häufig praktizierte Kulanz hat auch eine Kehrseite, nämlich die, dass die Kunden, die sich vorher überlegen, was sie kaufen, ununterbrochen Gebrauchtware erhalten, obwohl sie für neue bezahlen.


Und woher weiß der VK: Ha, da kommt einer, der nicht umtauscht, dem geb ich jetzt eine zurückgegebene Ware und der da vorne will später sowieso umtauschen, deswegen kriegt er die Neuware

Winken
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Kormoran
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 05.01.08, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

@Adromir
Das weiß er gar nicht und so habe ich das auch nicht gemeint. Natürlich gilt das, was ich geschrieben habe, auch für diejenigen, die sich den Kauf nicht vorher überlegen.
Ich habe die allerdings nicht extra aufgeführt, weil ich vermute, wer selbst gern und oft dieses vermeintliche Umtauschrecht in Anspruch nimmt, stört sich vielleicht weniger daran. Insofern etwas unklar meinerseits formuliert.

@BuGeHof
Dass Kunden Neuware verlangen dürfen, ist mir auch klar, teilweise ist es aber dem Kunden nicht möglich, den vorherigen Gebrauch festzustellen oder nachzuweisen. Das ändert nichts daran, das z.B. ein elektronisches Gerät, welches bei irgendwem einem 14-tägigen Ausprobieren und Test unterzogen wurde, in meinen Augen kein Neugerät mehr ist, auch dann nicht, wenn es intakt zurückgegeben wurde. Es wird aber in der Regel dem nächsten als Neugerät verkauft.
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Kormoran
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 05.01.08, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

Kormoran hat folgendes geschrieben::
Dass Kunden Neuware verlangen dürfen, ist mir auch klar, teilweise ist es aber dem Kunden nicht möglich, den vorherigen Gebrauch festzustellen oder nachzuweisen. Das ändert nichts daran, das z.B. ein elektronisches Gerät, welches bei irgendwem einem 14-tägigen Ausprobieren und Test unterzogen wurde, in meinen Augen kein Neugerät mehr ist, auch dann nicht, wenn es intakt zurückgegeben wurde. Es wird aber in der Regel dem nächsten als Neugerät verkauft.
Also 14 Tage gebrauchen ist nicht nur probieren. Um welches Gerät handelt es sich? Diese Kulanz wird m.W. normalerweise nicht nach 14 Tagen gewährt, sondern nur wenn man die Ware unverzüglich (höchstens paar Tage nach dem Kauf oder so) zurück bringt.

P.S. Beim Fernabsatz kann der Kunde die "gebrauchte" Ware rechtmäßig zurück schicken. Wenn keine Gebrauchsspuren feststellbar sind, braucht er auch keinen Wertersatz zu leisten. Der Unternehmer verkauft die "gebrauchte" Ware wieder als neu. Aber was ist daran schlecht?
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 05.01.08, 20:41    Titel: Re: Rückgabe nur auf Kulanz? Antworten mit Zitat

BuGeHof hat folgendes geschrieben::
I-user hat folgendes geschrieben::
BuGeHof hat folgendes geschrieben::
Dabei sind die Migliedsstaaten eigentlich per EU-Richtlinie dazu verpflichtet, die Verbraucher über ihre Fernabsatz-Widerrufsrechte aufzuklären:
Eben, die Mitgliedstaaten.


Eine Aufklärung über die gesetzlichen Verbraucherrechte im Fernabsatz beinhaltet doch zwangsläufig den Hinweis, daß diese Rechte KEINE allgemeinen Rechte bei Kaufverträgen darstellen, unabhängig von der Art des Vertragsschlusses.


...aber es kann doch aus dieser Richtlinie nicht abgeleitet werden, dass die stationären Händler darüber aufklären müssen, dass die Fernabsatzrichtlinie für den Thekenkauf nicht gilt. Sie sind doch gar nicht der Adressat einer solchen Bestimmung, sofern diese ins nationale Recht umgesetzt wurde, es sei denn die nationale Umsetzung schiesst über's Ziel hinaus und regelt nicht nur eine Aufklärungspflicht für die Fernabsatzhändler, sondern auch eine für die übrigen Verkäufer.



BuGeHof hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Die EU-Richtlinien haben m.W. keine unmittelbare Anwendung auf Subjekte des Privatrechts.


Eventuell doch. Allerdings kann wohl niemand Rechte daraus herleiten, wenn Mitgliedsstaaten ihrer Aukflärungspflicht nicht im gehörigen Umfang nachgekommen sind.


...woraus soll sich das ergeben? Eine Richtlinie der EU bedarf zunächst der Umsetzung in nationales Recht, i.d.R. durch Gesetz oder Verordnung. Hieraus sind dann Ansprüche abzuleiten. Allenfalls dann, wenn etwas ganz oder teilweise nicht umgesetzt worden ist, kann evtl. der einzelne i.R.d. der Staatshaftung Ansprüche gegen den eigenen Staat geltend machen.
_________________
Gruß
Peter H.
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