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Angenommen jemand war dabei wo mehere Schüler Vandaliert haben ( er war selber nicht Aktiv dabei )! Jetzt droht allen ein Schullauschluss ( Bundesland NRW )! Da er selber nicht aktiv war wäre es in dem Fall falls es so passieren sollte Übertrieben ! Gibt es eine weitere Instanz wo man sich dann in dem Fall wehren kann oder evtl . per Anwalt ?
Zuletzt bearbeitet von onkelö am 16.12.07, 16:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
lies mal den § 53 des Schulgesetzes NRW, insbesondere Absatz (8 ). Dann stell bitte weitere Fragen in allgemeiner Form, nicht auf eine spezielle Person bezogen.
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