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Schulaussschluss

 
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onkelö
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.05.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 16.12.07, 12:23    Titel: Schulaussschluss Antworten mit Zitat

Angenommen jemand war dabei wo mehere Schüler Vandaliert haben ( er war selber nicht Aktiv dabei )! Jetzt droht allen ein Schullauschluss ( Bundesland NRW )! Da er selber nicht aktiv war wäre es in dem Fall falls es so passieren sollte Übertrieben ! Gibt es eine weitere Instanz wo man sich dann in dem Fall wehren kann oder evtl . per Anwalt ? Frage

Zuletzt bearbeitet von onkelö am 16.12.07, 16:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 16.12.07, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Onkel Ö,

lies mal den § 53 des Schulgesetzes NRW, insbesondere Absatz (8 ). Dann stell bitte weitere Fragen in allgemeiner Form, nicht auf eine spezielle Person bezogen.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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