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Verfasst am: 05.12.07, 23:20 Titel: Frage zu Verbot von Unterhaltungsgeräten in der Schule
Guten Tag,
an dem Gymnasium, das ich besuche (RLP), wurde jetzt ein generelles Verbot von Unterhaltungsgeräten (Handy, MP3-Player, Discman etc.) ausgesprochen. Das offene Tragen, Einschalten oder Verwenden dieser Geräte auf dem Schulgelände wurde untersagt.
Wer gegen diese Regelung verstößt, muss damit rechnen, dass das Gerät eingezogen wird und von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden muss.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob eine solche Regelung überhaupt rechtens ist bzw. , ob das Lehrpersonal diese Geräte einbeziehen darf. Könnte ich diese Regelung nicht einfach umgehen, wenn ich beispielsweise Musik über Kopfhörer unter einer Kapuze versteckt hören wüde. Dürfte der Lehrer in diesem Falle meine Kleidung nach verdächtigen Gegenständen durchsuchen und mir diese abnehmen?
Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 135 Wohnort: N R W
Verfasst am: 06.12.07, 08:35 Titel:
Lehrer dürfen m.W. nicht die Kleidung durchsuchen, aber:
Ich, als Lehrer, würde höflich, aber bestimmt darum bitten, die Kapuze abzunehmen (ebenso andere Kappen, die immer mehr Verbreitung finden). Kopfbedeckungen innerhalb geschlossener Räume sind i. d. R. nicht notwendig.
Außerhalb des Gebäudes lässt sich gegen eine Kapuze nichts einwenden, somit ließen sich auch Kopfhörer verbergen. _________________ Gruß Rainer!
Verfasst am: 06.12.07, 16:21 Titel: Re: Frage zu Verbot von Unterhaltungsgeräten in der Schule
nilles hat folgendes geschrieben::
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob eine solche Regelung überhaupt rechtens ist
Ja. Die Schulen haben das Recht, solche Dinge in der Hausordnung festzulegen.
Zitat:
bzw. , ob das Lehrpersonal diese Geräte einbeziehen darf.
Natürlich. Regeln, die man nicht durchsetzen darf, sind das Papier nicht wert, auf dem sie stehen.
Zitat:
Könnte ich diese Regelung nicht einfach umgehen, wenn ich beispielsweise Musik über Kopfhörer unter einer Kapuze versteckt hören wüde.
Regeln sind dafür da, dass man sie umgeht, oder wie?
Zitat:
Dürfte der Lehrer in diesem Falle meine Kleidung nach verdächtigen Gegenständen durchsuchen und mir diese abnehmen?
Der Lehrer wird schön die Finger bei sich behalten, um sich nicht irgendwelchen bösen Verdächtigungen oder Unterstellungen auszusetzen, er habe den Schüler/ die Schülerin "verletzt" oder "unsittlich berührt". Aber normalerweise würde der Schüler aufgefordert, die Kapuze abzunehmen (selber!) - und dann sieht man ja schon, was darunter verborgen war ... _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
§ 88 Schulordnung
Hausordnung
(1) Die Hausordnung soll insbesondere Regelungen für das Verhalten bei Gefahr und Unfällen, in Pausen und Freistunden, vor Beginn und nach Beendigung des Unterrichts sowie für das Verlassen des Schulgeländes und die Benutzung der Einrichtungen der Schule enthalten.
(2) Die Hausordnung der Schule ist im Einvernehmen mit dem Schulausschuss sowie im Benehmen mit dem Schulträger, der Gesamtkonferenz, dem Schulelternbeirat und der Klassensprecherversammlung zu erlassen. Wird ein Einvernehmen nicht erzielt, entscheidet die Schulbehörde.
Meines Erachtens ist das Verbot rechtswidrig, da es die Handlungsfreiheit unverhältnismäßig einschränkt.
Hausordnung
=> legitimer Zweck (ist schon fraglich wieso man nicht mehr Gameboy spielen darf)
=> Verhältnismäßigkeit
- geeignet für Zweckerreichung
- mildestens Mittel
- Zweck-Mittel-Relation
Was war denn der Zweck der Regelung? _________________ mfg
Klaus
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