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BY: Schulaufgabe nachschreiben?

 
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REBELL19900991
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.11.2006
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 16.12.07, 17:03    Titel: BY: Schulaufgabe nachschreiben? Antworten mit Zitat

Also stellen wir uns folgende Situation vor.

Klasse XY (Jahrgangstufe 10, Gymnasium, Bayern) schreibt Chemieschulaufgabe. Schüler/in A war zb. in der Woche vom 26.11 - 30.11.07 krank. In der Woche vom 03.11. - 08.11.07 war der/die Schüler/in anwesend. Bevor die Schulaufgabe dann am 07.11.07 geschrieben wurde, wurde dem/der Schüler/in A von der/dem Chemielehrer/in angeboten dass wenn er/sie die Schulaufgabe "verhauen" würde, sie nachschreiben könnte.
Am 07.11.07 wurde die Schulaufgabe dann geschrieben und Schüler/in A hat auch mitgeschreiben. Als die Schulaufgabe dann geschrieben war und korrigiert worden war bekamen die Schüler sie zurück. Schüler/in B hat in der Schulaufgabe eiune Note bekommen mit der er/sie nicht zufrieden ist. Schüler/in B hat mitbekommen dass Schüler/in A die Schulaufgabe nachschreiben darf. Schüler/in B möchte die Schulaufgabe auch nachschreiben weil er/sie 1. mit der Note nicht zufrieden ist, 2. es unfair findet das A die Schulaufgabe nachschrieben darf. und 3. Nachmittags auch nicht lernen konnte da er am Nachmittag von Kopfschmerzten geplagt war.


Meine Frage jetzt:
Wie stehen die Chancen das B die Schulaufgabe nachschreiben darf?
Gibt es irgendwelche Regelungen, Gesetzte, Paragraphen die das Verhalten der Lehrerin/ des Lehrers bestätigen/widerlegen?
Wäre es rechtens dass A die Schulaufgabe nachschreiben darf und B nicht?
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 16.12.07, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Vermutlich war die Nachschrift für den ersten Schüler bereits unzulässig, da er die Schulaufgabe nicht versäumt hatte. Es gibt aber den Grundsatz "keine Gleichheit im Unrecht" - das bedeutet: wenn eine Behörde (die Schule ist eine) einmal einen Fehler macht, ist sie nicht verpflichtet, diesen Fehler auch in allen künftigen Fällen zu machen.

Die rechtlichen Grundlagen lese man in der Schulordnung für bayer. Gymnasien nach.
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REBELL19900991
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.11.2006
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 16.12.07, 17:25    Titel: -- Antworten mit Zitat

Nein Schüler A hat die Schulaufgabe ncoh nicht nachgeschreiben aber wenn A die Schulaufgabe nachschreibn würde dürfte B dass dann auch?
_________________
If the kids are united they will never be divided!
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 16.12.07, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

Nein
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