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Verfasst am: 17.12.07, 16:05 Titel: Unfall in der Sauna eines öffentlichen Freizeitbades
Unfall in der Sauna eines öffentlichen Freizeitbades
Der Geschädigte benutzte während eines Freizeitbadbesuches auch die Sauna.
Innerhalb des Saunaraumes rutschte eine fremde schwergewichtige Frau aus und riß den Geschädigten beim Sturz so unglücklich
zu Boden das dieser auch stürzte und sich die Schulter verletzte.
Der Verletzte meldete den Vorfall der Aufsicht, welche aber meinte man brauche keine weiteren Schritte unternehmen.
Beim doch notwendigen Arztbesuch wurde eine erhebliche Verletzung der rechten Schulter festgestellt und der Arm nun vorerst für
14 Tage fixiert.
Da mit diesen Folgen nicht gerechnet wurde stellt sich nun die Frage ob Vergnügungsbäder ggf. haftbar sind.
Die Personalien der direkten Verursacherin sind nicht fest gehalten worden !
Imho ist der Betreiber hier weder haftbar noch zuständig - die Verletzung der Geschädigten ist erstmal der Verursacherin anzuhängen - der Badbetreiber bleibt dabei außen vor. Die Verursachering bzw. deren Haftpflicht haftet für den Schaden der Dritten (Geschädigten).
Beispiel: Im Supermarkt fährt A dem B mit dem Einkaufswagen in die Hacken und beschädigt dabei dessen Schuhwerk - der Supermarktbetreiber hat nun mit dem Fall nichts zu tun, bloß weil es im Markt passiert ist.
Ob die Verursachering selbst auch geschädigt ist und einen Anspruch gegenüber dem Badbetreiber hat, kommt wohl erst in zweiter Linie.
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