Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Frage zu Verbot von Unterhaltungsgeräten in der Schule
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Frage zu Verbot von Unterhaltungsgeräten in der Schule

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
nilles
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.12.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 23:20    Titel: Frage zu Verbot von Unterhaltungsgeräten in der Schule Antworten mit Zitat

Guten Tag,
an dem Gymnasium, das ich besuche (RLP), wurde jetzt ein generelles Verbot von Unterhaltungsgeräten (Handy, MP3-Player, Discman etc.) ausgesprochen. Das offene Tragen, Einschalten oder Verwenden dieser Geräte auf dem Schulgelände wurde untersagt.
Wer gegen diese Regelung verstößt, muss damit rechnen, dass das Gerät eingezogen wird und von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden muss.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob eine solche Regelung überhaupt rechtens ist bzw. , ob das Lehrpersonal diese Geräte einbeziehen darf. Könnte ich diese Regelung nicht einfach umgehen, wenn ich beispielsweise Musik über Kopfhörer unter einer Kapuze versteckt hören wüde. Dürfte der Lehrer in diesem Falle meine Kleidung nach verdächtigen Gegenständen durchsuchen und mir diese abnehmen?

Gruß Niles
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ac-hr
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 135
Wohnort: N R W

BeitragVerfasst am: 06.12.07, 08:35    Titel: Antworten mit Zitat

Lehrer dürfen m.W. nicht die Kleidung durchsuchen, aber:
Ich, als Lehrer, würde höflich, aber bestimmt darum bitten, die Kapuze abzunehmen (ebenso andere Kappen, die immer mehr Verbreitung finden). Kopfbedeckungen innerhalb geschlossener Räume sind i. d. R. nicht notwendig.

Außerhalb des Gebäudes lässt sich gegen eine Kapuze nichts einwenden, somit ließen sich auch Kopfhörer verbergen.
_________________
Gruß Rainer!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 06.12.07, 16:21    Titel: Re: Frage zu Verbot von Unterhaltungsgeräten in der Schule Antworten mit Zitat

nilles hat folgendes geschrieben::

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob eine solche Regelung überhaupt rechtens ist
Ja. Die Schulen haben das Recht, solche Dinge in der Hausordnung festzulegen.
Zitat:
bzw. , ob das Lehrpersonal diese Geräte einbeziehen darf.
Natürlich. Regeln, die man nicht durchsetzen darf, sind das Papier nicht wert, auf dem sie stehen.
Zitat:
Könnte ich diese Regelung nicht einfach umgehen, wenn ich beispielsweise Musik über Kopfhörer unter einer Kapuze versteckt hören wüde.
Mit den Augen rollen Regeln sind dafür da, dass man sie umgeht, oder wie?
Zitat:
Dürfte der Lehrer in diesem Falle meine Kleidung nach verdächtigen Gegenständen durchsuchen und mir diese abnehmen?
Der Lehrer wird schön die Finger bei sich behalten, um sich nicht irgendwelchen bösen Verdächtigungen oder Unterstellungen auszusetzen, er habe den Schüler/ die Schülerin "verletzt" oder "unsittlich berührt". Aber normalerweise würde der Schüler aufgefordert, die Kapuze abzunehmen (selber!) - und dann sieht man ja schon, was darunter verborgen war ...
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 17.12.07, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ges. Grundlage ist

Zitat:
§ 88 Schulordnung
Hausordnung
(1) Die Hausordnung soll insbesondere Regelungen für das Verhalten bei Gefahr und Unfällen, in Pausen und Freistunden, vor Beginn und nach Beendigung des Unterrichts sowie für das Verlassen des Schulgeländes und die Benutzung der Einrichtungen der Schule enthalten.

(2) Die Hausordnung der Schule ist im Einvernehmen mit dem Schulausschuss sowie im Benehmen mit dem Schulträger, der Gesamtkonferenz, dem Schulelternbeirat und der Klassensprecherversammlung zu erlassen. Wird ein Einvernehmen nicht erzielt, entscheidet die Schulbehörde.


Meines Erachtens ist das Verbot rechtswidrig, da es die Handlungsfreiheit unverhältnismäßig einschränkt.

Hausordnung
=> legitimer Zweck (ist schon fraglich wieso man nicht mehr Gameboy spielen darf)
=> Verhältnismäßigkeit
- geeignet für Zweckerreichung
- mildestens Mittel
- Zweck-Mittel-Relation

Was war denn der Zweck der Regelung?
_________________
mfg
Klaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.