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Rechte für Bewohner eines Pensionsbetriebes gesucht

 
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hh.levke
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.12.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.12.07, 21:05    Titel: Rechte für Bewohner eines Pensionsbetriebes gesucht Antworten mit Zitat

Hallo!

Wir möchten wissen unter welches Rechtsgebiet unser Problem fällt.

Hintergrund: Wir sind mehrere Personen, die alle möblierte WG Zimmer von einem gewerblichen Anbieter "gemietet" haben. Dieser Anbieter offeriert auf seiner Homepage Zimmer, die gerade frei sind. Nach Zusendung einer Selbstauskunft und der Stellung einer Kaution von € 500 kommt der Vertrag zustande (Wir hoffen, das reicht als Hintergrundauskunft?).

Nun ist es leider so, dass die auf der Homepage beschriebenen Leistungen wie Hausmeisterservice, Reinigung, Zustand der Möblierung etc., trotz eines vergleichsweise hohen Preises (m²-Preise sich zwischen € 20 und € 41), nicht wie beschrieben sind und Missständen nur sehr zögerlich oder gar nicht abgeholfen wird.

Der Ankündigung die Miete zu kürzen, folgte die Antwort, dass dieser Vertrag nicht dem Mietrecht unterliegt, da dieser gewerbliche Anbieter ein Pensionsbetrieb ist und wir nicht das Recht hätten, die Miete zu kürzen. Es müsste doch möglich sein, einen Teil der Zahlungen für die Zimmer zurück zu bekommen, wenn die Leistungen nicht stimmen; oder? Oder gäbe es andere Möglichkeiten???

In welchem Gesetz könnten wir eine Auskunft über unsere Rechte in dieser Situation bekommen? Wir hoffen, wir haben hiermit das richtige Forum erwischt und danken schon mal allen Antwortgebern!!!
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 00:22    Titel: Antworten mit Zitat

Wurde ein Beherbergungsvertrag oder ein Mietvertrag geschlossen?

Bei einem Beherbergungsvertrag hat der Gastwirt nur Anspruch auf Zahlung der erbrachten Leistungen. Abgesehen davon unterliegen Beherbungsverträge ebenfalls dem Mietrecht, allerdings sind die Pflichten des Gastwirts strenger. (Quelle: http://www.hoga-hessen.de/betriebswirtschaft.htm , letzte Absätze)
Wenn z. B eingebrochen wird, und alle HiFi-Teile, Computer etc. sind weg, dann ist der Gastwirt schadensersatzpflichtig. http://bundesrecht.juris.de/bgb/__701.html
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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