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Verfasst am: 14.12.07, 13:02 Titel: Einige Fragen...
Hallo,
ich habe mich gerade eben hier angemeldet, weil ich so einige Fragen habe.
Ich fasse mal in Kurzform zusammen:
Ich befinde mich in einem Schuldenbereinigungsverfahren, welches über einen Anwalt läuft.
Es gibt 3 Gläubiger. Dieses wurden schon wegen einem Nullplan angeschrieben.
Dennoch bekomm ich Mahnbescheide und habe 2 Vollstreckungsbescheide vorliegen.
Ist das normal?
Die Rechtsanwaltsgehilfin sagte mir, das der Gerichtsvollzieher kommen wird, ich diesen noch reinlassen müßte und ruhig die Eidesstattliche Versicherung abgeben soll, da ich eh keine Schulden mehr machen darf.
Meine Fragen ist, ist das bis dahin richtig?
Meldet sich der Gerichtsvollzieher an?
Was passiert wenn ich die EV leiste?
Des weiteren beschäftigt mich die Frage kann es zu einer Kontopfändung kommen?
Ich beziehe Sozialgeld, Kindergeld und Unterhalt (Gesamt 1050,00 Euro)
Ich hatte mal im Internet gesucht und bin etwas irritiert. Zum einen steht, dass ich unter der Pfändungsgrenze liege und zum anderen habe ich einen Text gefunden, der aussagt, dass man bei Sozialgeldern 7 Tage Zeit hat bis eine Pfändung erfolgt.
Was ist nun richtig?
Hoffe sehr, dass Ihr mir helfen könnt. Die Sache liegt mir sehr im Magen und ich wünschte es gebe einen anderen Weg als die Insolvenz... _________________ LG
Daniela
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 14.12.07, 13:14 Titel:
Kommen die Mahn- und Vollstreckungsbescheide von den drei Gläubigern, die bereits angeschrieben wurden oder sind das andere Gläubiger ? _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
"Ich befinde mich in einem Schuldenbereinigungsverfahren, welches über einen Anwalt läuft. "
-> vermutlich eher im außergerichtlichen Einigungsversuch ? Das gerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren macht nur Sinn, wenn es erfolgsversprechend ist (zustimmende Kopf/Summenmehrheit mit Ziel einer Zustimmungsersetzung durch das Insolvenzgericht)
"Es gibt 3 Gläubiger. Dieses wurden schon wegen einem Nullplan angeschrieben."
-> OK, Gläubiger gegen i.d.R. nicht auf einen Nullplan ein. Daher sollte Ihr Anwalt den Insolvenzantrag vorantreiben. Sobald ein Gläubiger ablehnt oder es zu einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme kommt, kann der Insolvenzantrag gestellt werden.
"Dennoch bekomm ich Mahnbescheide und habe 2 Vollstreckungsbescheide vorliegen.
Ist das normal? "
-> normal nun ja, aber die Titulierung lässt sich nicht verhindern, wenn die Ansprüche berechtigt sind.
"Die Rechtsanwaltsgehilfin sagte mir, das der Gerichtsvollzieher kommen wird, ich diesen noch reinlassen müßte und ruhig die Eidesstattliche Versicherung abgeben soll, da ich eh keine Schulden mehr machen darf.>
-> blabla, aber wie auch immer, solange kein Insolvenzantrag gestellt wurde, gibt es keine Möglichkeiten, die Zwangsvollstreckung zu verhindern. Sehr weh tut eine EV aber auch nicht und der Gerichtsvollzieher ist meist ein recht harmloser Geselle. Der beißt auch nicht.
"Meldet sich der Gerichtsvollzieher an? "
-> manche ja, andere nein. Wenn Sie nicht zu Hause sind, liegt meist ein Zettel im Kasten. Bloss keine Panik aufkommen lassen. Alles halb so wild. Gewöhnlicher Hausrat ist eh unpfändbar.
"Was passiert wenn ich die EV leiste? >
-> Die EV ist ein Vermögensverzeichnis. Gläubiger können mit dieser Information dann weitere Maßnahmen ergreifen (bspw. Konto-/Lohnpfändung usw.)
Des weiteren beschäftigt mich die Frage kann es zu einer Kontopfändung kommen?
Ich beziehe Sozialgeld, Kindergeld und Unterhalt (Gesamt 1050,00 Euro)
-> § 55 SGB I (Pfändungsschutz in der 7 Tagesfrist) bzgl. der Sozialleistungen, zudem § 850k ZPO Freigabeantrag beim Amtsgericht stellen wegen dem Unterhalt, das geht leider erst, wenn die Kontopfändung vorliegt.
"Ich hatte mal im Internet gesucht und bin etwas irritiert. Zum einen steht, dass ich unter der Pfändungsgrenze liege und zum anderen habe ich einen Text gefunden, der aussagt, dass man bei Sozialgeldern 7 Tage Zeit hat bis eine Pfändung erfolgt. Was ist nun richtig?"
Also ersteinmal herzlichen Dank für die Informationen.
Ja, ersteinmal macht er den Nullplan und er sagte, wenn sich alle Gläubiger gemeldet haben, dann wird das Verfahren eröffnet.
Zusammengefaßt heißt das, dass ich den Gerichtsvollzieher reinlassen muß und
ohne Bedenken die EV ablegen kann.
Wenn ich die EV geleistet habe, kommt der Gerichtsvollzieher dann noch einmal oder kann der das nichts mehr machen?
Was bedeutet gewöhnlicher Hausrat? Ich habe keine wertvollen Möbel, keine goldenen Löffel oder einen van Gogh ander Wand. Aber wie sieht es aus mit einer 1 Jahr alten DigitalKamera, einem 2 Jahren alten Laptop oder einem durchschnittlichem Handy?
Da ich ja schon 2 Vollstreckungsbescheide habe, heißt das, dass nun das Verfahren eingeleitet werden kann? Hab ich das so richtig verstanden?
Bzgl. der Kontopfändung: Ich hatte auf irgendeinem Link gefunden, dass es ein P-Konto gibt oder geben soll.
Dort darf ein Betrag von knapp 1000 Euro drauf sein, ohne das es gepfändet werden darf.
Habt Ihr davon schon etwas gehört?
Falls es das schon gibt, sollte ich das jetzt schon beantragen, obwohl noch keine Kontopfändung vorliegt? _________________ LG
Daniela
Ja, ersteinmal macht er den Nullplan und er sagte, wenn sich alle Gläubiger gemeldet haben, dann wird das Verfahren eröffnet.
Zusammengefaßt heißt das, dass ich den Gerichtsvollzieher reinlassen muß und
ohne Bedenken die EV ablegen kann.
Ja
ambra06 hat folgendes geschrieben::
Wenn ich die EV geleistet habe, kommt der Gerichtsvollzieher dann noch einmal oder kann der das nichts mehr machen?
Der käme in 3 Jahren wieder, wenn bis dahin nicht das InsoVerfahren eröffnet wäre.
ambra06 hat folgendes geschrieben::
Was bedeutet gewöhnlicher Hausrat? Ich habe keine wertvollen Möbel, keine goldenen Löffel oder einen van Gogh ander Wand. Aber wie sieht es aus mit einer 1 Jahr alten DigitalKamera, einem 2 Jahren alten Laptop oder einem durchschnittlichem Handy?
Digitalkamera könnte interessant sein, kommt halt auf den Wert an. Der GV hat ja selbst einen finanziellen Aufwand, und der muss erstmal gedeckt sein von dem Wert des gepfändeten Gegenstands. Handy wohl nicht, Laptop siehe oben, es sei denn er wird für Arbeitsaufnahme oder Bemühungen oder dergelichen verwendet (einfach mal § 811 ZPO und die Gegend rum lesen).
ambra06 hat folgendes geschrieben::
Da ich ja schon 2 Vollstreckungsbescheide habe, heißt das, dass nun das Verfahren eingeleitet werden kann? Hab ich das so richtig verstanden?
Äm, nö, wie gesagt, es müssen einfach alle Gläubiger angeschrieben werden (Nullplan), mindestens einer stimmt nicht zu, dann ist der Weg fürs Verfahren offen. Es kann durchaus zu Eröffnungen kommen, in denen kein einziger Vollstreckungsbescheid vorliegt. will sagen, hat nichts miteinander zu tun.
ambra06 hat folgendes geschrieben::
Bzgl. der Kontopfändung: Ich hatte auf irgendeinem Link gefunden, dass es ein P-Konto gibt oder geben soll.
Dort darf ein Betrag von knapp 1000 Euro drauf sein, ohne das es gepfändet werden darf.
Habt Ihr davon schon etwas gehört?
Falls es das schon gibt, sollte ich das jetzt schon beantragen, obwohl noch keine Kontopfändung vorliegt?
Soweit mir bekannt ist dieses Konto in Planung, durchgesetzt hat sich da noch nichts. Aber sobald das InsoVerfahren eröffnet ist wird der Verwalter der Bank mitteilen, dass Sie über Ihr pfändungsfreies Einkommen verfügen können und das Konto wird nicht mehr gesperrt werden.
ich habe gestern von meinem Anwalt bescheid bekommen, dass alle Gläubiger abgelehnt haben.
Morgen früh um zehn hab ich einen Termin bei meinem Anwalt um den Insolvenzantrag abzuholen.
Heißt das, ich muß den bei Gericht einreichen? Und ist damit das Verfahren eröffnet?
Bekomme sicher morgen auch Infos, aber wollte doch schon mal ein bisschen was wissen.
Wer kann helfen? _________________ LG
Daniela
Antrag wird von Ihnen unterschrieben und der Anwalt soll ihn einschicken. Prinzipiell muss er einfach beim Insolvenzgericht abgegeben werden, ja. Das Verfahren wird eröffnet wenn ein Richter den Antrag auf den Tisch bekommt und den Beschluss fasst, das genau zu dem Zeitpunkt das Verfahren eröffnet ist. Der Beschluss wird schriftlich gefasst und dem zuküftigen Treuhänder/Verwalter, der vom Gericht bestimmt wird, zugeschickt, der meldet sich dann bei Ihnen und bei den Gläubigern.
Ob das Verfahren eröffnet ist können Sie einfach unter www.insolvenzbekanntmachungen.de einsehen. Schauen Sie mal in ein paar Tagen rein. Kann ggfs auch länger dauern, aber aus Erfahrung nicht länger als 2-3 Wochen. kommt halt drauf an wieviel die grad zu tun haben.
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