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Server in USA und damit andere rechtslage?

 
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Omega
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.01.05, 19:21    Titel: Server in USA und damit andere rechtslage? Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich kenne eine webseite die im englisch amerikanischem raum über sexualität in allen einzelheiten berichtet (ua. dürfen dort user unzensiert texte verbreiten die eindeutig sexuelle handlungen beinhalten!)

So etwas ist in deutschland ja nicht möglich - da der jugendschutz ja auf gerade dieses thema immer sehr schwer zu sprechen ist!

Meine frage ist jedoch - könnte man (rein theoretisch) eine deutsch-sprachige seite mit *.de domain auf einen USA - server pointen und würde damit das deutsche recht durch das US-Recht "austauschen" ? oder wie ist so ein unterschied zwischen den rechts-systemen möglich? Ist der wohnort des betreibers ausschlaggebend?

Ich wäre ihnen sehr dankbar für eine erklärung Winken

cu
Omega
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 12.01.05, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Betreiber Deutscher ist und die Website sich an Deutsche wendet (z.B. von der Sprache her), kann er auch in Deutschland haftbar gemacht werden - Domain und Serverstandort sind dann irrelevant (da der "Tatort" in DE liegt, wenn die Seiten von hier abgerufen werden können).
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Omega
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.01.05, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die antwort,

aber was könnte denn jemand tun um dem Jugendschutz zu genügen???
Denn es ist ja so das texte die zur aufklährung dienen (und das tun sie ja im weiterem sinne!) durchaus verbreitet werden dürfen.
Würde dies nicht auch für eine solche seite gelten da dort ja nur wahre begebenheiten und erfahrungen ausgetauscht werden?

und wenn nicht - wie sollte sich denn eine solche seite schützen - nach jugendschutz.net reicht ja noch nichtmal eine sog. personalausweis kontrolle über die nummer des ausweises!

Vielen dank für die Antworten Winken
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