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Verfasst am: 19.12.07, 19:37 Titel: [...[ gab Verbindungsdaten an ein Inkasso-Büro weiter
Guten Tag!
Die Mutter meiner Freundin erhielt vor ein paar Wochen eine Rechnung von (einem TK-Dienstleister) über 330€. Sie war natürlich geschockt über die hohe Rechnung, aber als sie sich die Einzelverbindungsnachweise anschaute sah sie dass die Rechnung über einen Zeitraum von 5 Jahren ging(also 2002-2006). Da die Forderungen von 2002 und 2003 schon verjährt sind schrieb sie einen Brief an (einem TK-Dienstleister), in dem sie bat, die Rechnung zu korrigieren. Jetzt erhielt sie gestern ein Schreiben von einem Inkasso-Büro mit einer Rechnung über 400€. Ich habe in einem anderen Forum gelesen dass die Weitergabe von Verbindungsdaten an ein Inkasso-Büro gegen das Fernmeldegeheimnis (§ 206 Abs. 1 StGB i. V. mit § 88 TKG) verstößt und ist deshalb nach § 134 BGB für nichtig erklärt wird.
Ich möchte mich jetzt nur nochmal genau informieren ob das alles so zutrifft, denn falls ja dann würden wir(bzw. die mutter meiner freundin) den ganzen stress mit gericht auf sich nehmen.
Vielen Dank schonmal im Vorraus!
Benjamin
Edit: Bitte keine Firmennamenposten. Danke Mod. report.
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