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Verfasst am: 18.12.07, 17:39 Titel: Schuldanerkenntnis evtl. nicht wirksam?
Hallo und guten Abend,
habe folgenden Fall in dem ich nicht weiter weis...
Gläubiger A hat ein Schuldanerkenntnis vom Schuldner B (soweit so gut) nun möchte Gläubiger A sein Geld vom Schuldner B am besten sofort oder in Raten.
Im Schuldanerkenntnis wurde jedoch keine Ratenzahlung verbeinbart und auch kein Datum bis wann die Schulden beglichen sein müssen. Kurz also es wurden keine Zahlungsmodalitäten oder gar eine Frist zur Tilgung im Schuldanerkenntnis vereinbart.
Hat in solch einem Fall der Gläubiger noch eine Chance an sein Geld zu kommen?
Kann der Gläubiger das Schuldanerkenntnis noch im nachhinein mit einem Zahlungsdatum versehen? Oder ist er auf den guten Willen des Schuldners angewiesen?
Fragen über Fragen in denen ich nicht weiter weis. Aber vielleicht kann mir hier ja geholfen werden. Danke
Verfasst am: 19.12.07, 01:00 Titel: Re: Schuldanerkenntnis evtl. nicht wirksam?
wer-wie-was hat folgendes geschrieben::
Hat in solch einem Fall der Gläubiger noch eine Chance an sein Geld zu kommen?
Woher sollen wir das wissen? Das hängt von der Zahlungsfähigkeit des Schuldners ab.
wer-wie-was hat folgendes geschrieben::
Kann der Gläubiger das Schuldanerkenntnis noch im nachhinein mit einem Zahlungsdatum versehen? Oder ist er auf den guten Willen des Schuldners angewiesen?
Nein, ändern kann er einseitig nichts mehr, aber mit dem Schuldner eine Vereinbarung treffen.
Grundsätzlich: das Schuldanerkenntnis setzt voraus, daß eine Schuld besteht. Zumeist steht in (notariellen) Schuldanerkenntnissen, daß die Schuld fällig ist. Wenn das nicht enthalten sein sollte, richtet sich die Fälligkeit nach dem ursprünglichen Schuldverhältnis. Gegebenenfalls hilft sonst "§ 271 BGB weiter. _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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