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Anschreiben und Zeche prellen.

 
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***sophia***
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.12.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 20.12.07, 15:28    Titel: Anschreiben und Zeche prellen. Antworten mit Zitat

Hallo,
ich bin noch neu hier und grüße alle erstmal recht Herzlich!!!
Ich habe auch gleich mal eine Frage.
Wir haben vor kurzem eine Kneipe eröffnet und haben einen Gast der andauernd anschreiben lassen möchte, aber wir wollen das nicht, weil ich irgendwo mal gesehen habe, dass wir dann keinen Anspruch haben unser Geld zu bekommen.

Stimmt das so oder habe ich was falsch verstanden???
Kann man sowas irgendwo nachlesen???

Noch eine andere Frage, könnte man jemanden belangen, weil er in eine Kneipe geht, Waren verzehrt und am Ende sagt, er habe kein Geld mitgenommen.

Danke für eure Antworten!!!

lg sophia
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 20.12.07, 16:40    Titel: Re: Anschreiben und Zeche prellen. Antworten mit Zitat

***sophia*** hat folgendes geschrieben::

Stimmt das so oder habe ich was falsch verstanden???

Entweder falsch verstanden, oder der Schreiberling hat Müll geschrieben.
Wenn jemandem Leistungen aus einem Vertrag zustehen (und die Bestellung eines Gastes und die "Lieferung" durch den Wirt stellt einen Vertrag dar.. So wie wie morgens beim Brötchenkauf), dann hat jeder der beiden Vertragspartner das Anrecht auf die geschuldete Leistung. Das heißt, der Gast hat das Getränk zu bekommen und der Wirt, daß es ihm bezahlt wird.

Wenn der Wirt anschreiben lässt, dann bedeutet das nicht, daß der Gast von seiner Zahlungspflicht entlassen worden ist. Die Bezahlung wurde nur auf einen anderen Termin verschoben.

Und wenn man als Wirt das Anschreiben nicht möchte, dann kann man das auch Verweigern. Man kann auch vom Gast Vorauskasse verlangen.. Oder daß er direkt danach bezahlt.
Oder wenn man den Gast nicht mag und dieser Probleme beim Zahlen seiner Rechnung macht, dann braucht man ihn das nächste mal gar nicht zu bewirten. Suchen sie im Internet mal nach "Vertragsfreiheit".

***sophia*** hat folgendes geschrieben::

Noch eine andere Frage, könnte man jemanden belangen, weil er in eine Kneipe geht, Waren verzehrt und am Ende sagt, er habe kein Geld mitgenommen.


Kann man.. Nicht nur Zivilrechtlich ("du hast bei mir gegessen, ich will mein Geld dafür"), sondern unter Umständen auch strafrechtlich, wenn der Person nachgewiesen werden kann, von Anfang an nicht zahlen zu wollen..
_________________
Geist ist Geil!
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***sophia***
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.12.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 20.12.07, 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Zitat:
***sophia*** hat folgendes geschrieben::

Stimmt das so oder habe ich was falsch verstanden???


Entweder falsch verstanden, oder der Schreiberling hat Müll geschrieben.


Das war kein Schreiberling, das habe ich irgendwo im TV gesehen (war ein Anwalt der auch Comedian ist oder so). Naja ist ja auch egal, weil falsch.

Trotzdem werden wir weiterhin nicht anschreiben, denn Recht haben und sein Geld bekommen sind i.d.R. nicht das Gleiche.

Dann heißt es für uns einfach weiter hart bleiben. Wenn ich das richtig verstehe könnte ich das Geld also auch im Voraus kassieren und wenn der bezahlte Betrag dann ausgeschöpft ist, einfach nicht weiter ausschenken??? Das wäre für diesen speziellen Gast wohl die beste Lösung.

Zitat:
Oder wenn man den Gast nicht mag und dieser Probleme beim Zahlen seiner Rechnung macht, dann braucht man ihn das nächste mal gar nicht zu bewirten.


Das hätte ich auch zu gern gemacht, aber da es momentan noch nicht so läuft, brauchen wir jeden Euro.

Danke auf jeden Fall für die Information!!!!

lg sophia
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