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Mahnung wegen registrierung auf der internetseite

 
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Kuchen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.12.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.12.07, 20:35    Titel: Mahnung wegen registrierung auf der internetseite Antworten mit Zitat

Guten TAg Team,

es gibt eine Frage

z.B. man meldet sich im internet bei einer www.seite (registriegung), dafür soll man persönliche angaben geben und AGB & Verbraucherinformationen & Datenschutzbestimmungen ankreuzen. Es wird nicht deutlich gemacht, dass selbst die registrierung geld kostet, es wird nur in AGB & Verbraucherinformationen & Datenschutzbestimmungen in einem von mehreren punkten geschrieben.Es ist so, die Preisinformation ist möglichst weit weg vom Registrierungsformular geschrieben es gibt sonst keine Hinweise, die auf die Kostenpflichtigkeit des Angebots hindeuten
Man merkt nicht, dass es geld kostet, weil sonst steht es nirgendwo und man meldet sich an und bekommt dann nach bestimmter zeit, wenn die rückmeldung nicht mehr möglich ist, eine Mahnung.



Frage ist, ist so eine mahnung berechtig? Soll man wirklich zahlen, wenn es nicht klar. Kann man es widerrufen?
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 13.12.07, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es um einen SMS-Dienst, Hausaufgaben oder Ahnenforschung, eine Modelagentur oder ähnlichen Kram geht: Einfach die Suchfunktion des Forums bemühen, das wurde hier schon zigfach diskutiert.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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UG
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 606
Wohnort: nördliche Halbkugel

BeitragVerfasst am: 17.12.07, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

report hat folgendes geschrieben::
Wenn es um einen SMS-Dienst, Hausaufgaben oder Ahnenforschung, eine Modelagentur oder ähnlichen Kram geht: Einfach ...
aussitzen und warten, bis ein Mahnbescheid kommt (wenn überhaupt einer kommt) und dann Widerspruch einlegen.
_________________
Die Unverantwortlichkeit meiner Ausführungen finden weder im KWKG, noch in der EnEV ihre Begründung.
Als Linkshänder kann ich keine seriöse Rechtsberatung geben!
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Mahnman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 17.12.07, 23:22    Titel: Antworten mit Zitat

Oder warten, bis ein Inkassobüro schreibt und sich dann vertrauensvoll an userin danyb in diesem Forum wenden, um Tips zu bekommen, wie man das Inkassobüro am besten ärgern kann.
Natürlich nur, wenn man viel Zeit hat. Winken
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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Kuchen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.12.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.12.07, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

vielen lieben DAnk euch .) Smilie

das war mit ahnenforschung....

ich warte mal, bin ausländerin, muss sowieso in ein paar monaten zurück in die heimat (nciht EU-Staat)
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