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Verfasst am: 19.12.07, 23:31 Titel: DHHF-Werbungskosten bei Eigentumswohnung im Ausland
Guten Tag und folgendes Problem:
Ein Ehepaar ist in Deutschland steuerlich ansässig. Die Ehefrau ist im Ausland beschäftigt und wohnt bei ihren Auslandsaufenthalten (2x3 Mon. im Jahr) in der dortigen Eigentumswohnung des Ehemanns. Kann Sie 365 Tage 40% der für das Land gültigen Übernachtungspauschale absetzen, oder garnichts?
Der Steuerberater geht von einer Absetzbarkeit aus, aber ich habe irgendwo gelesen, dass Kosten des einen Ehepartners für den anderen nicht absetzbar sind.
Die Ehefrau übernachtet kostenlos in der Wohnung, es sind mithin kaum Kosten in Höhe der Übernachtungspauschale entstanden.
Anderenfalls müsste das durch entsprechende Nachweise belegt werden, z.B. Zinsaufwendungen, AfA, Nebenkosten, etc.
Vergleichbare Urteile haben Finanzgerichte bereits zu Übernachtungskosten von Lehrern auf Klassenfahrten gefällt, die in Jugendherbergen übernachtet haben.
Welcher Prozentsatz tatsächlich angesetzt werden kann, wird wohl in einer Absprache mit dem FA getroffen werden müssen.
Zudem könnte sie auch keine 365 Tage ansetzen, sondern nur die Nächte, an denen sie tatsächlich dort genächtigt hat.
Unabhängig davon können aber wohl Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden.
Nicht angesprochen wurde die Problematik, ob die Einkünfte in D oder in dem Tätigkeitsland (dann aber Progressionsvorbehalt in D) zu versteuern sind, auch das wäre natürlich zu klären.
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