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Ich habe nach langer langer Zeit als Schwerbehinderte endlich eine Stelle gefunden. Im Arbeitsvertrag wurde jedoch der Zusatzurlaub von 5 Tagen nicht berücksichtigt. Ich habe mich nicht getraut, etwas zu sagen, weil ich ja froh war, dass ich die Stelle hatte.
Nun wurde ich in der Probezeit gekündigt (erst wenige Tage her). Kann ich immer noch nachträglich mein Recht auf den Zusatzurlaub geltend machen ? Laut Schwbeh.-Gesetz steht er mir ja zumindest anteilig für die Dauer der Arbeitstätigkeit zu.
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