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Verfasst am: 20.12.07, 14:05 Titel: Spielraum nach AdE
Guten Tag,
Schüler A bekommt eine Androhung der Entlassung, ohne davor einen Ordnungsmaßnahme erhalten zu haben.
Fliegt der Schüler nach einem Verweis dann sofort von der Schule, oder wie viel Spielraum hat der Schüler da noch?
Das ganze spielt sich in Bayern ab.
Verfasst am: 20.12.07, 14:43 Titel: Re: Spielraum nach AdE
Avignon hat folgendes geschrieben::
Guten Tag,
Schüler A bekommt eine Androhung der Entlassung, ohne davor einen Ordnungsmaßnahme erhalten zu haben.
Rechtlich zulässig.
Zitat:
Fliegt der Schüler nach einem Verweis dann sofort von der Schule, oder wie viel Spielraum hat der Schüler da noch?
Das ganze spielt sich in Bayern ab.
Nein. Die Schulentlassung wird durch die Lehrerkonferenz ausgesprochen, die muss vorher tagen, Eltern und Schüler haben das Recht, hier gehört zu werden. Näheres regelt Art. 87 BayEUG. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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