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Verfasst am: 14.09.04, 12:47 Titel: Hilfe - meine Frau......
Habe folgendes Problem:
Mein Frau hatte Anfang Juli eine Psychose mit 1-wöchigem Aufenthalt in der geschlossenen Klinik (per Psych KG).
Seit ihrer Entlassung herscht zuhause das Chaos. Sie verweigert die weitere Behandlung durch einen Facharzt (Psychiater). Die verordneten Medikamente (20 mg Zyprexa/Tag) läßt sie sich vom Hausarzt verschreiben, nimmt sie höchstwahrscheinlich aber nicht (Entsorgung in der Toilette).
Stundenlage Spaziergänge in Parks, auf Friedhöfen. Negative Dinge werden angespuckt, positive geküßt. Jede Nacht max. 4 Std. Schlaf. Ständige Selbstgespräche.
Im letzten Monat hat sie das Doppelte an Geld verbraten, als im Normalzustand. Täglich bittet sie mich um weitere 50 Euro. Vom Nichtraucher ist sie innerhalb von 2 Wochen zum Kettenraucher geworden.
Wir haben 3 Kinder, die versorgt werden müssen. Sie läßt keine Hilfe von außen zu, hat keinerlei Krankheitseinsicht. Alle Ärzte, als auch der sozial psychiatrische Dienst der Stadt sagen mir, solange keine Gefahr für sie selbst, oder für einen Dritten besteht, kann ich nichts tun. Ich muß also warten, bis es wirklich eskaliert, bevor Hilfe zu bekommen ist ???
Haben den die Kinder keine Rechte ??? Die Situation hält nun schon über 10 Wochen an, keine Besserung in Sicht. Sie braucht doch dringend Hilfe, kann es selbst nicht mehr beurteilen.
Wenn sich jemand weigert, sich behandeln zu lassen, kann ich das ja einsehen, aber es sollten doch die Kinder nicht darunter leiden, und einer Gefahr ausgesetzt werden.
Kann man hier was mit Betreuungsverfahren machen, um ihr Hilfe zukommen zu lassen ?
Verfasst am: 16.09.04, 11:46 Titel: Re: Hilfe - meine Frau......
Hallo Tom,
ich würde auf jeden Fall einen Antrag auf Einrichtung einer Betreuung bei dem zuständigen Amtsgericht stellen. Welches Amtsgericht für Dich zuständig ist, findest Du hier:
http://www.justiz.nrw.de/AL/adressdatenbank/index.html
Wende Dich dort an das Vormundschaftsgericht, das ist eine Abteilung des Amtsgerichts.
Du Kannst Dich selbst als Betreuer benennen. Eine Einweisung, die mit freiheitsentzeihenden Maßnahmen verbunden ist, kann der Betreuer nur in Verbindung mit dem Vormundschaftsgericht - eine Abteilung des Amtsgerichts - veranlassen, § 1906 BGB
Gruß Hans _________________ Fragt den, der was davon versteht.
Verfasst am: 03.10.04, 19:33 Titel: Re: Hilfe - meine Frau......
wieso ist die Frau- wennn sie die Medikamente nicht nimmt- keine Gefahr für sich selbst?
Tip: Falls es wieder mal ganz schlimm ist, rufe sofort einen notarzt und lasse sie akut in eine klinik einweisen- und dann sorg´dafür, dass sie dort aufgehoben ist. es ist auch den Kindern nicht zumutbar- spich mal mit dem Jugendamt, die können auch Druck machen.
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