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Verfasst am: 05.02.08, 20:18 Titel: Verschiedene Schulrechte
Hallo! Ich habe seit einiger Zeit schon verschiedene Fragen zu unterschiedlichen Bereichen in der Schule. Das Gymnasium, welches ich besuche, befindet sind in Niedersachsen.
1. Privater Wochenplan für den Lehrer?
Unse(r) Lehrer(in) hat uns eine Hausarbeit aufgegeben, die darin bestand, dass wir unseren Wochenplan herausarbeiten MÜSSEN. Es gab Leute, die es nicht gemacht haben, da es ihnen zu Privat ist.
Wie ist die Rechtslage?
2. Unterrichtsende
Nach den Schluss-Gong wird ab und zu überzogen. Es werden Hausaufgaben gegeben.
Dürfen die Lehrer Hausaufgaben erteilen, wenn es bereits Stunden-ende ist? Wer beendet die Unterrichtsstunde?
Wie ist die Rechtslage?
3. Ausschluss einer bestimmten Unterrichts-Stunde
Ein Schüler wird von Lehrer rausgeschmissen, weil er den Unterricht stört.
Dieser Schüler geht nun z.B. zum Feuer-Alarm und betätigt ihn.
Wer trägt die Verantwortung? Wie ist die Rechtslage?
So - das waren meine Fragen.
Ich wäre dankbar, wenn ihr euch mit der ein oder anderen beschäftigen würdet.
Verfasst am: 05.02.08, 20:41 Titel: Re: Verschiedene Schulrechte
Just_Me hat folgendes geschrieben::
1. Privater Wochenplan für den Lehrer?
Unse(r) Lehrer(in) hat uns eine Hausarbeit aufgegeben, die darin bestand, dass wir unseren Wochenplan herausarbeiten MÜSSEN. Es gab Leute, die es nicht gemacht haben, da es ihnen zu Privat ist.
Wie ist die Rechtslage?
nicht vorhanden. Im Gesetz kann nicht zu jeder potentiellen Hausaufgabe etwas geregelt sein. Man kann so etwas auch so stark verallgemeinern, dass es nicht mehr "privat" ist. Beispiel: Montag: 7:00 Frühstück, anschließend bis 14:00 Schule (mit Schulweg); dann Mittagessen; 15:00 - 19:00 private Freizeitgestaltung und Hausaufgaben; anschließend Abendessen. 19:30 bis zum Schlafengehen: Private Freizeitgestaltung.
Zitat:
2. Unterrichtsende
Nach den Schluss-Gong wird ab und zu überzogen. Es werden Hausaufgaben gegeben.
Dürfen die Lehrer Hausaufgaben erteilen, wenn es bereits Stundenende ist? Wer beendet die Unterrichtsstunde?
Wie ist die Rechtslage?
Der Lehrer beendet die Stunde, und ob er die Hausaufgabenstellung zu Anfang oder zum Ende der Stunde bekannt gibt, liegt in seinem persönlichen Ermessen. Während der Abiturprüfung wird auch über das "Stundenende" hinaus geschrieben - und die Pausen hindurch.
Zitat:
3. Ausschluss einer bestimmten Unterrichts-Stunde
Ein Schüler wird von Lehrer rausgeschmissen, weil er den Unterricht stört.
Dieser Schüler geht nun z.B. zum Feuer-Alarm und betätigt ihn.
Wer trägt die Verantwortung? Wie ist die Rechtslage?
Das kommt darauf an. Wenn "Schüler" 5 Jahre alt ist, ist der Lehrer "schuld"; wenn "Schüler" bereits 18 ist, ist er für sein Handeln selbst verantwortlich. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Ok, danke.
1. Alles klar
2. Dort habe ich nun 2 verschiedene Meinungen. Die eine ist von einen Lehrer, die andere (ach ne ) von dir. Gibt es dort etwas im Gesetz, welches klare Aussagen trifft?
3. Dort gab es nun auch viele "Gerüchte", die ich gelesen habe (natürlich keins wie das andere )
Verfasst am: 05.02.08, 20:58 Titel: Re: Verschiedene Schulrechte
Just_Me hat folgendes geschrieben::
... Das Gymnasium, ...
3. Ausschluss einer bestimmten Unterrichts-Stunde[/size]
Ein Schüler wird von Lehrer rausgeschmissen, weil er den Unterricht stört.
Dieser Schüler geht nun z.B. zum Feuer-Alarm und betätigt ihn.
Wer trägt die Verantwortung? Wie ist die Rechtslage?
...
Ein Schüler eines Gymnasiums wird sicher wissen, daß der Feueralarm nicht einfach so ausgelöst werden darf. Sicher wird der Schüler auch die erforderliche Reife nach § 828 BGB besitzen und somit eventuell für den Schaden haften müssen.
Zuletzt bearbeitet von Dipl.-Sozialarbeiter am 05.02.08, 21:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
2. Dort habe ich nun 2 verschiedene Meinungen. Die eine ist von einen Lehrer, die andere (ach ne ) von dir. Gibt es dort etwas im Gesetz, welches klare Aussagen trifft?
Nein. Es ist, wie gesagt, Ermessenssache.
Zitat:
3. Dort gab es nun auch viele "Gerüchte", die ich gelesen habe (natürlich keins wie das andere )
Es wäre jedes Mal eine Einzelfallentscheidung. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Verfasst am: 05.02.08, 21:12 Titel: Re: Verschiedene Schulrechte
Zitat:
Ein Schüler eines Gymnasiums wird sicher wissen, daß der Feueralarm nicht einfach so ausgelöst werden darf. Sicher wird der Schüler auch die erforderliche Reife nach § 828 BGB besitzen und somit für eventuell den Schaden haften müssen.
Natürlich nicht Jedoch ist z.B. der, der sich über Mord-Strafen informiert, nicht direkt ein Mörder.
Zu mindestens hoffe ich das.
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