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Nachdem meine ESt-Erklärung nun rechtskräftig ist, wollte ich den einen oder anderen Beleg entsorgen. Allerdings kamen da Bedenken auf, ob es da nicht eine Aufbewahrungspflicht gibt. Laut Anschreiben muss ich den ganzen Zettelkram nur bis zum "Ablauf der Einspruchsfrist" aufheben. Nun sind aber zwei Handwerkerrechnungen dabei, die eine vom Dachdecker (ca. 110 €), die andere vom Polsterer, der das Sofa "renoviert" hat (ca. 300 €).
Muss ich aufheben oder nicht?
Angeblich findet sich die Lösung hier, aber das ist für mich als Laie zu §§-lastig.
Schon mal herzlichen Dank für Eure Antworten,
mitternacht. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Herzlichen Dank.
Aus "im Zusammenhang mit einem Grundstück" (im Link) schließe ich, dass ich die Dachdecker-Rechnung aufheben muss (obwohl sie so niedrig ist), die Polsterer-Rechnung aber entsorgen kann, da das Sofa nicht am Grundstück hängt.
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