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Rechnungen aufbewahren

 
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 26.12.07, 17:55    Titel: Rechnungen aufbewahren Antworten mit Zitat

Erst mal fröhliche Weihnachten, Ihr Lieben!

Nachdem meine ESt-Erklärung nun rechtskräftig ist, wollte ich den einen oder anderen Beleg entsorgen. Allerdings kamen da Bedenken auf, ob es da nicht eine Aufbewahrungspflicht gibt. Laut Anschreiben muss ich den ganzen Zettelkram nur bis zum "Ablauf der Einspruchsfrist" aufheben. Nun sind aber zwei Handwerkerrechnungen dabei, die eine vom Dachdecker (ca. 110 €), die andere vom Polsterer, der das Sofa "renoviert" hat (ca. 300 €).

Muss ich aufheben oder nicht?

Angeblich findet sich die Lösung hier, aber das ist für mich als Laie zu §§-lastig.

Schon mal herzlichen Dank für Eure Antworten,
mitternacht.
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mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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joker73
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Anmeldungsdatum: 29.12.2005
Beiträge: 248

BeitragVerfasst am: 26.12.07, 18:12    Titel: Re: Rechnungen aufbewahren Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::


Muss ich aufheben oder nicht?

Angeblich findet sich die Lösung hier, aber das ist für mich als Laie zu §§-lastig.

.


Hm. Kann ich gar nicht verstehen.
Aber wie auch immer: Privatpersonen müssen solche Rechnungen 2 jahre lang aufbewahren.

Frohe Weihnachten

PS: Bin mal gespannt, ob da noch ein Admin mit Hinweis auf die Forenregeln kommt Sehr böse
_________________
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MFG joker
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 26.12.07, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

@mitternacht

Randziffer 18 deines Links !!!!

Beste Grüße

wolf25
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 26.12.07, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

wolf25 hat folgendes geschrieben::
@mitternacht

Randziffer 18 deines Links !!!!

Beste Grüße

wolf25

Herzlichen Dank.
Aus "im Zusammenhang mit einem Grundstück" (im Link) schließe ich, dass ich die Dachdecker-Rechnung aufheben muss (obwohl sie so niedrig ist), die Polsterer-Rechnung aber entsorgen kann, da das Sofa nicht am Grundstück hängt.

Richtig?
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 05:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, würde ich so sehen !

Grüße
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