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Darf ein Rechtsanwalt Forderungen per Email fordern ?

 
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philippe
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.12.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.12.07, 13:20    Titel: Darf ein Rechtsanwalt Forderungen per Email fordern ? Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben von eine Kundin meine Frau ein bzw, von deren Anwalt eine Forderungsbrief bekommen, diese Mail wurde ohne TEXT und Betreff gesendet, das einzige ist nur diese Anhange in WORD Dokument. Aufgrund auch das die Absender Email nicht mit der von der Anwalt überstimmt ( Privat und Geschäftlich ) werden wir erst diese Mail nicht ernst nehmen, hier der Text.... beachten Sie auch das auf das Dokument keinen Anschrift, Tel. NUmmer usw. sind, nur das Kontonummer, der Kontonummer stimmt aber mit der echt von dieser RA, haben wir auf die Homepage überprüft. :

Frau
xx xx
xx xx
00000 xx





Rechtssache xx xx./. xx xx wegen Forderung

Sehr geehrte Frau xx,

Frau xx xx hat mich mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen Ihnen gegenüber beauftragt hat.

Sie haben meiner Mandantin vollkommen unfachmännisch künstliche Nägel angebracht. Zudem entwickelte sich infolge mangelhafter Desinfektion eine Nagelpilzinfektion, was zur Folge hatte, dass die Nägel zwischen-zeitlich wieder entfernt werden mussten.

Nagelabsplitterungen waren ebenso zu sehen wie Querrillen in den Nägeln und offensichtliche Abstände zum Nagelbett. Zudem sind die Nägel von innen gerissen.

Zeugen- und Sachverständigenbeweis kann angetreten werden.

Weiterhin nutzen Sie die von den Händen meiner Mandantin gefertigten Lichtbilder weiterhin, indem Sie diese ins Internet auf Ihrer Homepage gestellt haben und weiterhin noch stellen.

Die weitere Nutzung dieser Bilder wurde und wird Ihnen untersagt!

Für die rechtswidrige Nutzung mache ich vorläufig eine Pauschale in Höhe von monatlich 40,00 € geltend.

Sie haben des Weiteren die an Sie geleisteten Zahlungen meiner Mandantin binnen 4 Tagen zu erstatten durch Zahlungsanweisung auf mein Konto bei der (Wortsperre: Name) xx eG mit der Kontonummer xx xx xx und der BLZ xxx .





- 2 -


Die Geltendmachung weiterer Ersatzforderungen jedweder Art bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Jedenfalls haben Sie meiner Mandantin unnötige Schmerzen zugefügt, so dass ich Sie aufzufordern habe, einen Vorschuss auf diese Position in Höhe von 150,00 € zu leisten zuzüglich der allgemeinen Unkostenpauschale in Höhe von 25,55 €.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
xx xx


EIne Datum ist normalerweis dabei, nur dass diese immer Tag genau angezeigt wird "MAKRO".

PS : Rechtschreibfehlern nicht beachten, wobei der Brief voll damit ist.

Vielen Dank für Ihre Kurze Meinung dazu, wir werden Anzeige erstatten.

Mit freundlichen Grüssen , Philippe
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.12.07, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wüßte keinen Grund, warum man die Email eines gegnerischen Rechtsanwalts nicht ernst nehmen sollte. Auch einen Anruf des gegnerischen Rechtsanwalts sollte man ernst nehmen. Ein Gerichtsverfahren ist teurer...

Die Strafanzeige dürfte nichts bringen, ich sehe kein, aber auch gar kein Strafgesetz, gegen das verstoßen sein könnte.

Mit Anwaltsrecht hat das allerdings nicht viel zu tun, deshalb ins Inkassoforum verschoben.

Beste Grüße

Metzing
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philippe
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Anmeldungsdatum: 22.12.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.12.07, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Mail haben wir in SPAM Ordner herausgefischt..... zweiten die Absender EMail übereinstimmt nicht mit die von der RA ( Geschäftslich ), zu dem haben wir keinen Weiteren Info über der RA ( Tel. Nummer, Anschrift ), daher gehen wir davon aus das es auch Betrug sein könnte, das Gesundheitsamt war bereits bei uns und hat nichts gefunden, alles in Ordnung. Wenn Sie meinen dass wir es ernst nehmen müssen, dann werden wir eine Medezinische Attest fordern..... können Sie Mir vielleicht noch sagen ob wir Bilder in Internet stellen dürfen ? Es waren nur die Händen zu sehen, kein Gesicht und anderen Korperteilen.
Vollmacht fehlt auch noch.

Strafanzeige wegen Betrungsversuch, da diese Email wirklich sehr unprofessionel ist.

Meine Meinung : Kann jeder eine solchen Brief erstellen und zuschicken.

MfG Philippe
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.12.07, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde in solchen Fällen eine Kopie der Email an den Rechtsanwalt unter dessen tatsächlicher Email-Adresse weiterleiten mit der Frage, ob sie von ihm ist. Dann hat man Sicherheit. Ich kenne einige Anwälte, die manchmal auch (versehentlich) Emails von ihrer privaten Email-Adresse schicken.

Betrug könnte allerdings in Frage kommen, eine Strafanzeige, selbst wenn sie nicht nutzt, schadet jedenfalls nicht.

Beste Grüße

Metzing
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