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Mir wurde am 20.12.diesen Jahres mein Konto wegen einer Kontopfändung gesperrt.
Ich solle binnen einer Frist von 14 Tagen eine Aufhebung der unpfändbaren Einkünfte beim zuständigem Amtsgericht beantragen.
(Die Nachricht bzw. Post bekam ich am 22.12.07 Samstags)
Mache zurzeit eine Ausbildung und beziehe zusätzlich Sozialeinkünfte um meine Wohnung etc. finanzieren zu können.
Laut §650a Nr.6 ZPO ist dieses Einkommen (bzw.Vergütung) nicht pfändbar.
Stand heute beim Amtsgericht vor verschlossener Tür und traf zufällig jemanden an der mir ein Beratungsbeihilfeantrag in die Hand drückte(Antragsdauer 3-5 Wochen) und mir mir ein Termin für den 07.01.08 geben wollte.Ich solle es die Woche nochmal probieren,
wobei nur für Notfälle jemand da wäre und nicht sicher ob jemand von der Rechtsberatung.(Ich werd jedenfalls am Ball bleiben)
Die Frist von 14 Tagen ab dem 20.12.07(des Pfändungdatums) läuft am 03.01.08 ab,
wenn ich das richtig verstehe.
Das heisst das Geld was auf meinem Konto eingeht(Ausbildungsvergütung) wird direkt an den Gläubiger ausgezahlt,und ich kann von meinem Recht kein gebrauch machen.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 24.12.07, 13:58 Titel:
Hallo Mapel28,
hier darf keine kostenlose Rechtsberatung gegeben werden, näheres dazu in unseren Forenregeln.
Hier findet sich aber eine grundsätzliche Antwort auf Ihre Frage. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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