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Widerspruch nach Mahnbescheid.Wie gehts f. d. Gläub. weiter?

 
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jr_lucky
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2007
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 24.12.07, 13:34    Titel: Widerspruch nach Mahnbescheid.Wie gehts f. d. Gläub. weiter? Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

wenn ein Schuldner nach Zustellung eines Mahnbescheides über einen Rechtsanwalt Widerspruch einlegt, kommt es meines Wissens nach zu einer mündlichen gerichtlichen Anhörung. Was ich leider nicht weiss ist, wie das ablaufen wird. Ist es sinnvoll als Gläubiger ebenfalls einen Rechtsanwalt einzuschalten oder genügt es zu diesem Termin alle interessierenden Unterlagen dabei zu haben? Wie läuft eine solche mündliche Anhörung ab und wer hat anschliesend welche Kosten zu tragen? Wie lange dauert es denn, bis eine solche mündliche Anhörung anberaumt wird? Gibt es weitere Sachen, auf die man sich als Gläubiger einstellen sollte ?

Vielen Dank für ihre Antworten und schöne Weihnachtsfeiertage!
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 24.12.07, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
kommt es meines Wissens nach zu einer mündlichen gerichtlichen Anhörung

Nein, das stimmt so nicht.

Der Gläubiger hat die Möglichkeit, im Falle eines Widerspruchs das Verfahren an das Zuständige Amtsgericht abzugeben. Dies ist beim Antrag des MB bereits zu vermerken.
Unterläßt der Gläubiger diesen Vermerk, passiert im Falle eines Widerspruchs- nichts.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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jr_lucky
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2007
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 24.12.07, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Oh ja, da hatte ich mich wohl nicht ganz exakt ausgedrückt Verlegen
Aber für den Fall, dass der Gläubiger die Sache dem zuständigen Amtsgericht übergibt, was würde dann genau passieren? Also was überprüft denn das Amtsgericht alles, z.B. im Fall eines Widerspruchs gegen einen Mahnbescheid nach nicht gezahlter Miete und Nebenkostenabrechnung?

Vielen Dank.
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Mahnman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 24.12.07, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt primär darauf an, ob ein Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens gestellt wurde oder wird.
Der Gläubiger kann, wie report es schon gesagt hat, bereits beim MB-Antrag die Durchführung des Verfahrens bei Widerspruch beantragen.
Sofern das unterblieben ist, bekommt er nur eine Nachricht über den Widerspruch und kann dann entscheiden, ob er Abgabe an das streitgericht beantragen will.
Dies können sowohl Gläubiger als auch Schuldner mittels formlosem Antrag machen.
Der Gläubiger kann die Abgabe u.a. auch konkludent durch Zahlung des weiteren Kostenvorschusses beantragen.
Zu einer mündlichen VErhandlung kommt es auch dabei nicht automatisch. Bei Bagatellsachen wird meistens das schriftliche Verfahren durchgeführt.
Zur Beantwortung der Frage, inwiefern ein Anwalt notwendig ist, kommt es auf die Art der Forderung, deren Höhe und das somit zuständige Gericht an.
Sofern das Amtsgericht zuständig ist, muss sich G nicht von einem Anwalt vertreten lassen.
Fällt die Angelegenheit in die Zuständigkeit des Landgerichts, so ist ein Anwalt vorgeschrieben.
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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