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Rechnung nach fast drei Jahren.

 
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hardy74
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Anmeldungsdatum: 03.02.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 03.02.08, 13:25    Titel: Rechnung nach fast drei Jahren. Antworten mit Zitat

Folgender Fall:

Person X wechselt im April 2005 vom Telekommunikationsunternehmen A zum Telekommunikationsunternehmen B und zwar für Telefon- und Internetanschluss.
Die Kündigung für Telefon übernimmt das Telekommunikationsunternehmen B, der Onlineanschluss wird von Person X gekündigt. Pünktlich zum Wechsel bleiben Rechnungen und schriftverkehr von Telekommunikationsunternehmen A aus. Person X nimmt also an die Kündigung ist angenommen.

Nach knapp drei Jahren (Verjährungsfrist also nicht überschritten) kommt eine Rechnung vom Telekommunikationsunternehmen A für eine Internetgrundgebühr ab dem Zeitpunkt der eigentlichen Kündigung (also ab April 2005).

Muss diese Rechnung akzeptiert werden? Besteht nicht eine Art Pflicht des Telekommunikationsunternehmens A weiterhin Rechnungen zu schicken.
Sollte nach einiger Zeit des Nichtbezahlens von Person X nicht eine Mahnung eingehen?

Wie ist die Rechtslage?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 03.02.08, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Die Rechtslage ist: Wer vereinbarte Leistungen in Anspruch nimmt, hat diese zu bezahlen. Und so lange die Forderung nicht grundsätzlich verjährt ist (in der Regel 3 Jahre), dann ist es egal, ob die Rechnung Zeitnah oder erst vor ablauf der Verjährung eintrudelt.
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hardy74
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Anmeldungsdatum: 03.02.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 03.02.08, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist schon richtig, aber die Leistung konnte nicht in Anspruch genommen werden, da der Anschluss nicht mehr über Telekommunikationsunternehmen A geschaltet war.

Die Frage ist, ob es rechtens ist von einem Monat auf den anderen, keine Rechnungen mehr zu schicken, obwohl dies nicht vereinbart worden ist.

Wenn man angibt Rechnungen monatlich zu begleichen, kann das Unternehmen sich doch nicht einfach darüber hinwegsetzen?

Ich denke der Kunde hat da auch gewisse Rechte, um eben gegen solch hohe Rechnungen (wir sprechen hier über mehrere hundert Euro) geschützt zu werden.
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 03.02.08, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

hardy74 hat folgendes geschrieben::
Das ist schon richtig, aber die Leistung konnte nicht in Anspruch genommen werden, da der Anschluss nicht mehr über Telekommunikationsunternehmen A geschaltet war.
Das ist nicht das Problem von A - anscheinend hat A wohl keine Kündigung erhalten.

hardy74 hat folgendes geschrieben::
Ich denke der Kunde hat da auch gewisse Rechte, um eben gegen solch hohe Rechnungen (wir sprechen hier über mehrere hundert Euro) geschützt zu werden.
Wenn in den AGB die monatliche Rechnungsstellung verbindlich vereinbart und für den Wegfall des Zugangs der monatlichen Rechnung ebenso verbindlich der Verzicht auf den Zahlungsanspruch vereinbart wurde, dann dürfte der Kunde möglicherweise Chancen haben, gegen die Rechnung vorzugehen. Da das in den AGB in aller Regel so nicht drinsteht, ist das Verhalten des Unternehmens zwar nicht nett, aber m.E. kaum angreifbar.
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