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Frage zur Rechtsschutzversicherung

 
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k2000n
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.02.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 24.12.07, 14:08    Titel: Frage zur Rechtsschutzversicherung Antworten mit Zitat

Hallo,
nehmen wir an, Person A hat schon Mahnbescheide erhalten, obwohl er weder etwas bestellt hat, noch irgendwas erhalten hat.
Dabei hat vermutlich dessen Mutter (Person B) die ware bestellt als auch erhalten (Unterschriften gefälscht, Rechnungsadresse war der ehemahlige Wohnort von A, bevor er ausgezogen ist).
Die Inkassoforderungen gingen dabei auch jeweils an Person B, da A schon seit 2 Jahren ausgezogen ist und kein Nachsendeantrag mehr besteht (A bekommt also garnichts von der Sache mit).
Momentan ist A nichts weiteres bekannt.
Jetzt will A eine Rechtsschutzversicherung abschließen (nehmen wir an bei Anwalts Liebling) und fragt sich jetzt, wenn diese dann eigentlich greift.
Wenn plötzlich wieder ein Mahnbescheid kommen würde (nach Abschluss einer Versicherung), zahlt diese dann - der Zeitpunkt der angeblichen Bestellung wär dann ja deutlich VOR Vertragsabschluss gewesen, nur weiß A nichts davon...?
Und falls sie bezahlt, kann A bei Klärung der Sache auch auf eine Löschung von diesem Eintrag aus der Schufa klagen?

Und würde das alles einfach unter den Punkt "Rechtsschutzversicherung Privat" fallen, oder bräuchte man irgendwas anderes?

MfG,
k2000n
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 24.12.07, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verschiebe mal zum Versicherungsrecht.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 24.12.07, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Hütte abgefackelt ist, brauche ich keine Versicherung mehr abschliessen. Ausserdem haben RV eine gewisse Vorlaufzeit.
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k2000n
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.02.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 24.12.07, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Also kann A überhaupt nichts dagegen tun, dass öfters mal Forderungen ins Haus flattern?
A hat auch z.B. schon einen Handyvertrag über 700€ bezahlen müssen, den B abgeschlossen und nicht bezahlt hat und von dem A nichts wusste (und es laut Telefonanbieter zulässig ist, dass Familienangehörige den Vertrag auch bei Volljährigkeit abschließen).
Gleiches galt angenommen z.B. auch für den Bruder von A, auch auf ihn wurde ein Vertrag abgeschlossen...
Problem ist dann noch, dass B offiziell Pleite ist und auch schon den Offenbarungseid geschworen hat und von dieser Person kein Geld zu holen ist und A somit auf den Kosten sitzen bleibt.
MfG,
k2000n
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 24.12.07, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Also kann A überhaupt nichts dagegen tun, dass öfters mal Forderungen ins Haus flattern?


Das hat doch keiner gesagt, nur eben nicht über eine Rechtschutzversicherung. Anwalts Liebling macht das auch gegen bares.
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