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Spekulationssteuer auf Aktien / Verlustvortrag

 
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uranus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.11.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 05:21    Titel: Spekulationssteuer auf Aktien / Verlustvortrag Antworten mit Zitat

Guten Morgen,

ein neuer fiktiver Fall geht mir durch den Kopf:

X sei eine ledige, börsenbegeisterte Frau, melde sich 2001 bei einem Onlinebroker an
und handle drauflos. Pro Jahr kaufe und verkaufe sie ca. 50-100 x Aktien.

Sie sei Angestellte und habe seit mindestens 15 Jahren keine Steuererklärung abgegeben.

Ihre Gesamtbilanz 2001-2007 sei deutlich negativ mit einem Gewinn-Ausreißer 2005
im klar spekulationssteuerpflichtigen Bereich (über 512 Euro).

Mit meiner laienhaften Rechtskenntnis würde ich annehmen, daß sie in diesem Fall vor dem Jahresende 2007 freiwillig eine Steuererklärung für 2005 wegen der in diesem Jahr erzielten Spekulationsgewinne abgeben müsste woraus sich dann auch die Verpflichtung der Abgabe einer Steuererklärung für 2006 und 2007 ergäbe.
Und das trotz der gesamtheitlich sowie 2006 und 2007 erlittenen Verluste!

Gibt es andere Meinungen?

Spannend finde ich auch die Frage, ob sie sich im Falle einer nicht abgegebenen Steuererklärung für 2005 strafbar machen würde obwohl sie
wenn sie den Verlustvortrag genutzt hätte steuerfrei geblieben wäre.


Für mich ein interessanter Fall, der mich gespannt auf Antworten warten lässt.


Freundliche Grüße,
Uranus
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showbee
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 23:34    Titel: Re: Spekulationssteuer auf Aktien / Verlustvortrag Antworten mit Zitat

Zitat:
Guten Morgen,


Guten Abend!


Zitat:
X sei eine ledige, börsenbegeisterte Frau, melde sich 2001 bei einem Onlinebroker an
und handle drauflos. Pro Jahr kaufe und verkaufe sie ca. 50-100 x Aktien.

Sie sei Angestellte und habe seit mindestens 15 Jahren keine Steuererklärung abgegeben.

Ihre Gesamtbilanz 2001-2007 sei deutlich negativ mit einem Gewinn-Ausreißer 2005
im klar spekulationssteuerpflichtigen Bereich (über 512 Euro).

Mit meiner laienhaften Rechtskenntnis würde ich annehmen, daß sie in diesem Fall vor dem Jahresende 2007 freiwillig eine Steuererklärung für 2005 wegen der in diesem Jahr erzielten Spekulationsgewinne abgeben müsste woraus sich dann auch die Verpflichtung der Abgabe einer Steuererklärung für 2006 und 2007 ergäbe.
Und das trotz der gesamtheitlich sowie 2006 und 2007 erlittenen Verluste!


Also die Aussage ist schon sprachlich nicht möglich "... freiwillig eine Steuererklärung ... abgeben müsste"!

Entweder Pflicht zur Abgabe qua Gesetz oder nicht. Nur wenn keine Pflicht, dann stellt sich die Frage, ob man freiwillig abgeben kann.

Soweit in 2005 mehr als 512 Euro Gewinn erzielt wurden, ergibt sich die Pflicht zur Abgabe aus § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG. Da in Vorjahren keine Steuererklärungen abgegeben wurden, sind auch noch keine Verlustvorträge entsprechend § 23 Abs. 3 S. 8 EStG festgestellt, verbleibt es in Schritt 1 bei einer Steuerpflicht (objektiv). Soweit noch die Möglichkeit für Nachveranlagungen von Vor- oder Nachjahren (hier bis 2004 und 2006) wäre zu prüfen ob Verlustvorträge noch konstruierbar sind. Verluste aus 2007 können nicht nach 2005 zurückgetragen.


Zitat:
Spannend finde ich auch die Frage, ob sie sich im Falle einer nicht abgegebenen Steuererklärung für 2005 strafbar machen würde obwohl sie
wenn sie den Verlustvortrag genutzt hätte steuerfrei geblieben wäre.


Ein Sprichwort heißt: Hätte der Hund nicht ge Sehr böse hätte der Jäger den Hase gekriegt!

Steuerhinterziehung liegt tatbestandlich für 2005 vor, da für Vorjahre kein Verlustvortrag festgestellt wurde. Allerdings könnte man hier von einem Tatbestandsirrtum ausgehen (man dachte nicht abgeben zu müssen, da Verluste aus Vorjahren die Gewinne des Jahres 2005 bereits tatbestandlich und nicht erst nach einem Verfahren ausgleichen). Also wird von strafrechtlicher Seite keine Reaktion drohen. Auf jeden Fall wäre hier Gegenwehr seitens eines RAs sinnvoll.

Praktisch ist zu prüfen, ob 2004 und frühere Jahre noch feststellbare Verluste produzieren bzw. ob mit 2006 nicht bereits ein entsprechend hoher Verlust vorliegt. Dazu sollte man schnell die Steuererklärungen bis incl. 2006 erstellen.

Mfg vom

showbee
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