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Grundlage zur Einkommensteuerberechnung

 
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Gustafa
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Anmeldungsdatum: 29.12.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 29.12.07, 12:50    Titel: Grundlage zur Einkommensteuerberechnung Antworten mit Zitat

Liebes Forum,

ich suche jetzt seit 3 Stunden eine einfache Beschreibung, wie man die Einkommensteuer berechnet. 1000 Hinweise auf Rechenmaschinen, aber keine einfache Beispielrechnung. Nichtmal das Bundesministerium oder Finanzamt hält es für nötig, die einfachen Grundlagen zu erklären.

Also kurze Beispielrechnung für Einkommensteuer 2006 mit der bitte um Prüfung

Mustermann ist ledig, komplett selbständig tätig, keine Kinder.

Einnahmen (inkl. MwSt.) 27.000
Ausgaben (inkl. MwSt. an FinAmt) -7.000
Ergebis: 20.000
Grundfreibetrag: -7.664
Werbekostenpauschale: - 920
Zu versteuerndes Einkommen: 11.416
Steuersatz ca. ?? %
Steuerschuld: ??

So oder so ungefähr? Bevor alle schreien, ich soll zum Steuerberater gehen: ich bin beim Steuerberater, möchte aber nicht dumm sterben und wenigstens so halbwegs autark meine Steuerbelastung ausrechnen können.

Für Feedback wäre ich dankbar...
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*w*
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 29.12.07, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Gustafa!

Zitat:
Nichtmal das Bundesministerium oder Finanzamt hält es für nötig, die einfachen Grundlagen zu erklären.

Nicht sauer sein, das ist ziemlich viel verlangt Ihrerseits.
Das Steuerrecht ist nunmal nicht so einfach.


Zitat:
Also kurze Beispielrechnung für Einkommensteuer 2006 mit der bitte um Prüfung

Mustermann ist ledig, komplett selbständig tätig, keine Kinder.

Einnahmen (inkl. MwSt.) 27.000
Ausgaben (inkl. MwSt. an FinAmt) -7.000
Ergebis: 20.000
Grundfreibetrag: -7.664
Werbekostenpauschale: - 920
Zu versteuerndes Einkommen: 11.416
Steuersatz ca. ?? %
Steuerschuld: ??

So oder so ungefähr?

Puh.. Bisschen durcheinander, paar Sachen fehlen und so.
Schwer hierzu was zu sagen..

Zitat:
möchte aber nicht dumm sterben und wenigstens so halbwegs autark meine Steuerbelastung ausrechnen können.

OK.. Dann berechnen Sie das ganze doch mal hier!
Handelt sich zwar um einen "Alterseinkünfte"-Rechner.. Lassen Sie sich aber von der Bezeichnung nicht täuschen...
Auch in Ihrem Fall ist dort eine Berechnung möglich.

Beste Grüße

wolf25
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*Clematis*
Gast





BeitragVerfasst am: 29.12.07, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wenns so einfach wäre, mussten die, die sich irgendwann Steuerberater nennen wollen, nicht eine jahrelange Ausbildung machen...

Zu Mustermann:

1. Die Berechnung der Steuerbelastung macht man anhand dieser Formeln.

2. Wenn das zu kompliziert ist, muss man die Steuerrechner nutzen.

3. DIese Berücksichtigen den Grundfreibetrag aber automatisch.

4. Anhand der Angaben "inkl. MWSt" (die hier eigentlich USt und VSt ist) gehe ich von selbständigen Einkünften aus.

daher: Den Pauschbetrag von 920 € gibts dann nicht...
und: was ist mit Gewerbesteuer?
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Gustafa
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.12.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 29.12.07, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten...

ja, alles selbständige Einnahmen, keine Gewerbesteuer, da Freiberufler, MwSt klar in dem Zusammenhang UST/VST...

Immerhin schon eine Info, dass es für Mustermann keine Werbekostenpauschale gibt, vielleicht aber sowas wie eine Betriebskostenpauschale oder sonstiges?

Grundsätzlich schafft es Herr Mustermann also nicht einmal, das zu versteuernde Einkommen zu bestimmen. Die Formel zur Steuerberechnung fällt wohl wegen der Progression derart monströs aus, ich habe Mathe aber frühzeitig abgewählt.

Der arme Herr Mustermann ist also bestürzt, dass ein mutiger "Unternehmer" selbst bei Harz IV-nahen Gewinnen seine Steuerschuld nicht verstehen, geschweige denn berechnen kann und im gesamten WWW der Wissensgesellschaft kein brauchbares Wissen zum Thema aufzutreiben ist. Die zaghafte Liaison eines Ex-Sozialisten an die FDP wird sich dadurch in den nächsten Jahren wohl noch beschleunigen, die Bierdeckel-Rechnung wird er wohl trotzdem nicht mehr miterleben...
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mitternacht
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 29.12.07, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Die Steuerformel ist nicht monströs, das sind simple "Geradengleichungen", in Bayern ist das der Stoff der 9. Klassen (auch an der Hauptschule). Was das Ganze "monströs" macht, sind die ganzen Ausnahme- und Sonderregelungen. Die Formeln kann man hier nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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*Clematis*
Gast





BeitragVerfasst am: 30.12.07, 08:14    Titel: Antworten mit Zitat

Der Herr Mustermann kann sicher auch den Motor seines PKWs nicht selbst reparieren, einen gebrochenen Arm nicht selbst schienen, sich seine Früchstückssemmeln nicht selbst backen, nicht selbst ein Haus bauen....ist er deswegen auch bestürzt?

Im Übrigen findet sich alles, was man zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens benötigt, hier!


PS: Es gibt Betriebausgabenpauschalen, aber nur für einige wenige Zweige, und die können wählen zwischen tatsächlichen Bertriebsausgaben und der Pauschale!
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Gustafa
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Anmeldungsdatum: 29.12.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.12.07, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten!

Bitte die überzogene Kritik nicht zu wörtlich nehmen. Meine Dummheit resultiert leider auch aus der Informationslage, die es dem Laien wirlich nicht leicht macht. Ein Hinweis auf einen Gesetzestexte hilft wenig - auch wenn ich für jede Reaktion dankbar bin - (fragen sie mich als Historiker nach ein paar Daten zu Karl d. Großen und ich gebe Ihnen einen Link zu den Originalquellen von Einhard, das werden Sie noch nicht einmal lesen können). Zum Vergleich mit dem gebrochenen Arm: man kuriert den natürlich nicht selbst, hofft aber vom Arzt, dass er einen über die Erkrankung und Heilungsmöglichkeiten aufklärt. Genauso will ich ja auch meine Steuererklärung wie gesagt nicht selbst machen, sondern in Grundzügen verstehen, um dem Berater nicht völlig ausgeliefert zu sein. Genau in diesem Laien-Fachman-Verhältnis liegt in manchen traditionellen Berufszweigen - wenn ich da mal wieder eine Pauschalkritik abfeuern darf - m.E. ein Problem. Das soll keine Kritik an den Antworten sein, denn für die Plattform hier bin ich sehr dankbar.

Für alle, die es sonst noch interessiert, habe ich beim Ratgeber von mediafon eine ganz schöne und Laien-verständliche Zusammenfassung gefunden.

Mein kleines (sehr grobes, aber hoff. nicht total falsches) Resüme:

1. Als Freiberufler/Selbständiger (kein Gewerbe o. Körperschaft) wird man steuerlich genauso behandelt, wie ein Privatmann.

2. Vorausgesetzt die Buchhaltung ist korrekt (das, gebe ich zu, ist vom Laien wirklich nur schwer zu bewältigen), erhält man den Gewinn über die EÜ-Rechnung.

3. Der Gewinn (aus selbständigen Einkünften) ist eine von diversen Einkunftsarten (Mieteinnahmen, Spekulationsgewinne etc.), deren Ergebnisse alle addiert werden.

4. Das zu versteuernde Einkommen errechnet sich aus der Summe aller Einkünfte abzüglich der Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und ev. Freibeträge.

Die Rahmendaten unseres Beispielfalls:
- Selbständig, alles im Inland erworben
- ledig (keine gemeinsame Veranlagung, Ehegattensplitting etc.)
- kinderlos (kein Kindergeld o. Unterhalt etc.)

Außerdem:
- keine Pflegefälle unter Angehörigen
- keine anrechenbare priv. Altersversorgung
- Kein PKW, kein Grundbesitz
- Bei den privaten Rücklagen, Ersparnisse, Wertpapieren etc. kämen der Sparerfreibetrag ??? und der Freibetrag für Spekulationsgewinne (512,-) zum Tragen.
- Als Sonderausgaben sind z.B. Kirchensteuer, Steuerberater, Spenden, z.T. Versicherungen etc (auch bei Mediafon nachzulesen) anrechenbar
- Außergewöhnliche Belastungen (Scheidungskosten, Wohnungsbrand etc.) gibt es im Beispielfall nicht
- Div. Freibeträge (außer o.g für Ersparnisse und Spek-Gewinne) sehe ich sonst nicht.

Rechnet man das alles zusammen (zugegeben fiele mir das auch schon schwer, nicht wegen der Rechenart, sondern den einzelnen Bestimmungen), erhält man das zu versteuernde Einkommen, das man dann durch den o.g. Formelwolf drehen kann.

Zu beachten:
- Steuerfreibetrag liegt bei 7664 Euro,
- Freiberufler können i.d.R. keine Werbekostenpauschale geltend machen
- In diesem Beispielfall gibt es - außer die zu beachtenden Freibeträge für Zinsen etc. - keine sonstigen pauschalen oder Freibeträge, die zu beachten wären (anders bei Familien, Kindern etc.)

Ich gebe zu, dass man auch mit diesen Infos keine korrekte Steuererklärung anfertigen kann, aber immerhin gibt es ein grobes Verständnis, mit dem ein paar Rückfragen beim Steuerberater möglich sind (darauf kam es mir ja an). Ich gebe aber vorsorglich zu, dass meine Fragen aus Unwissenheit nicht wirklich präzise waren...

Allen einen guten Rutsch!
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Gustafa
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Anmeldungsdatum: 29.12.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.12.07, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

... um die Kritik noch anders zu lenken: einem jursitischen Fachforum wie diesem kann man Laienunverständlichkeit natürlich ohnehin nicht ernsthaft vorwerfen. Ich glaube aber nach wie vor, dass man diese Kritik an das Finanzministerium oder Finanzamt richten kann, denn deren Broschüren und Infos sind wirklich lächerlich. Wenn dort kassiert wird (wogegen ich ja grundsätzlich nichts habe), kann man schon eine allgemeinverständliche Erklärung verlangen, warum, wieso, weshalb und : wie denn nun genau...
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